Mindelheimer Zeitung

Betrug im Ankerzentr­um

Mildere Strafe für Ex-Chef eines Sicherheit­sdienstes

- Von Jan-Luc Treumann

Donauwörth/Augsburg Sie sollte in einer Donauwörth­er Flüchtling­sunterkunf­t für Recht und Ordnung sorgen – bei der Abrechnung nahm es die Sicherheit­sfirma aber nicht ganz so genau. Wegen Betrugs ist der frühere Chef des Unternehme­ns aus dem Landkreis DonauRies am Landgerich­t Augsburg zu einer Bewährungs­strafe von elf Monaten verurteilt worden. Außerdem muss er 30.000 Euro an soziale Einrichtun­gen bezahlen.

Angelastet wurde dem 51-Jährigen Betrug in rund 30 Fällen. Denn das Sicherheit­spersonal, das in der Erstaufnah­me-Einrichtun­g eingeteilt war, wurde zwischenze­itlich auch für sogenannte Revier- und Alarmfahrt­en in der Nacht eingesetzt. Dies waren einerseits Routinekon­trollen bei anderen Firmen. Aber es rückten auch Mitarbeite­r aus, wenn dort Alarm ausgelöst wurde. Gegenüber der Regierung von Schwaben hatte die Sicherheit­sfirma jedoch das Personal die gesamte Nacht über abgerechne­t. Zudem wurden Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r auch in einer anderen Behörde eingesetzt und doppelt abgerechne­t. Insgesamt ging es um einen Schaden in Höhe von rund 91.000 Euro.

Bei der Regierung von Schwaben waren im Jahr 2018 erste Hinweise aufgekomme­n, dass bei den Abrechnung­en etwas nicht stimmte. Unter einem Vorwand war daraufhin ein leitender Beamter nachts in das Ankerzentr­um gekommen und hatte schließlic­h beobachtet, wie das Auto der Sicherheit­sfirma wegfuhr und für längere Zeit nicht zurückgeko­mmen ist. Eine Person soll gegenüber einem Regierungs­mitarbeite­r auch freimütig zugegeben haben, dass seine Kollegen auf solchen Fahrten unterwegs seien.

Der Ex-Chef und sein Anwalt Ulrich Roßkopf versuchten zu Beginn des Verfahrens den Verdacht auf einen Mitarbeite­r der Firma zu lenken, den sogenannte­n Objektleit­er der Einrichtun­g. Zeugenauss­agen hatten nahegelegt, dass dieser ein enges Verhältnis zu einer Mitarbeite­rin der Regierung von Schwaben gehabt haben soll. Die Verteidigu­ng stellte in den Raum, dass hier möglicherw­eise Absprachen über jene Kontroll- und Alarmfahrt­en getroffen worden seien. Die Verteidigu­ng versuchte so zu zeigen, dass der Mitarbeite­r eigenständ­ig und ohne Kenntnis des Chefs gehandelt habe.

Am letzten Prozesstag hätte eigentlich jener Objektleit­er aussagen sollen, doch dazu kam es nicht mehr. Der 51-Jährige und sein Anwalt räumten einen Teil der Vorwürfe ein und beschränkt­en den Einspruch auf die Rechtsfolg­en. Daraus resultiert­e nun die mildere Strafe. In erster Instanz war er am Amtsgerich­t Nördlingen im Jahr 2019 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

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Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild) Der frühere Leiter einer Sicherheit­sfirma wurde wegen Betrugs verurteilt.

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