Betrug im Ankerzentrum
Mildere Strafe für Ex-Chef eines Sicherheitsdienstes
Donauwörth/Augsburg Sie sollte in einer Donauwörther Flüchtlingsunterkunft für Recht und Ordnung sorgen – bei der Abrechnung nahm es die Sicherheitsfirma aber nicht ganz so genau. Wegen Betrugs ist der frühere Chef des Unternehmens aus dem Landkreis DonauRies am Landgericht Augsburg zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. Außerdem muss er 30.000 Euro an soziale Einrichtungen bezahlen.
Angelastet wurde dem 51-Jährigen Betrug in rund 30 Fällen. Denn das Sicherheitspersonal, das in der Erstaufnahme-Einrichtung eingeteilt war, wurde zwischenzeitlich auch für sogenannte Revier- und Alarmfahrten in der Nacht eingesetzt. Dies waren einerseits Routinekontrollen bei anderen Firmen. Aber es rückten auch Mitarbeiter aus, wenn dort Alarm ausgelöst wurde. Gegenüber der Regierung von Schwaben hatte die Sicherheitsfirma jedoch das Personal die gesamte Nacht über abgerechnet. Zudem wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in einer anderen Behörde eingesetzt und doppelt abgerechnet. Insgesamt ging es um einen Schaden in Höhe von rund 91.000 Euro.
Bei der Regierung von Schwaben waren im Jahr 2018 erste Hinweise aufgekommen, dass bei den Abrechnungen etwas nicht stimmte. Unter einem Vorwand war daraufhin ein leitender Beamter nachts in das Ankerzentrum gekommen und hatte schließlich beobachtet, wie das Auto der Sicherheitsfirma wegfuhr und für längere Zeit nicht zurückgekommen ist. Eine Person soll gegenüber einem Regierungsmitarbeiter auch freimütig zugegeben haben, dass seine Kollegen auf solchen Fahrten unterwegs seien.
Der Ex-Chef und sein Anwalt Ulrich Roßkopf versuchten zu Beginn des Verfahrens den Verdacht auf einen Mitarbeiter der Firma zu lenken, den sogenannten Objektleiter der Einrichtung. Zeugenaussagen hatten nahegelegt, dass dieser ein enges Verhältnis zu einer Mitarbeiterin der Regierung von Schwaben gehabt haben soll. Die Verteidigung stellte in den Raum, dass hier möglicherweise Absprachen über jene Kontroll- und Alarmfahrten getroffen worden seien. Die Verteidigung versuchte so zu zeigen, dass der Mitarbeiter eigenständig und ohne Kenntnis des Chefs gehandelt habe.
Am letzten Prozesstag hätte eigentlich jener Objektleiter aussagen sollen, doch dazu kam es nicht mehr. Der 51-Jährige und sein Anwalt räumten einen Teil der Vorwürfe ein und beschränkten den Einspruch auf die Rechtsfolgen. Daraus resultierte nun die mildere Strafe. In erster Instanz war er am Amtsgericht Nördlingen im Jahr 2019 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.