Wenn das Pflegeheim teurer wird
Was Angehörige wissen müssen
Berlin Ob Gas, Strom oder Nebenkosten: Viele Verbraucher erhalten derzeit reihenweise Schreiben ihrer Anbieter zu Preiserhöhungen. Auch Angehörige von Pflegebedürftigen müssen mit einer Mitteilung des Pflegeheims rechnen. Wie die Verbraucherzentrale Berlin informiert, kündigen derzeit viele Einrichtungen enorme Preissteigerungen an. Viele Betroffene sind damit erst einmal überfordert. Wie sollte man reagieren?
Wichtig ist laut Verbraucherzentrale, das Schreiben des Pflegeheims genau zu prüfen. Es gebe zwar keine gesetzliche Grenze, bis zu welchem Prozentsatz die Kosten erhöht werden dürfen. Vorgeschrieben ist aber das Verfahren, welches die Einrichtungen einhalten müssen, damit die Entgelterhöhung wirksam werden kann, erklärt Oleh Vovk, Leiter im Projekt Pflegerechtsberatung. Folgende Punkte sind vorgeschrieben:
• Die Einrichtung muss mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich mitteilen, ab wann und um welchen Betrag das Entgelt erhöht wird.
• Die Erhöhung muss begründet sein.
• Alle Positionen, für die sich eine Entgelterhöhung ergibt, müssen benannt werden.
• Die alten und neuen Entgeltbestandteile müssen gegenübergestellt sein.
• Der Maßstab, nach dem die Kostensteigerung umgelegt wird, muss angegeben werden.
• Verbraucher müssen die Gelegenheit bekommen, die Kalkulationsunterlagen einzusehen.
• Verbraucher müssen zustimmen, bevor das erhöhte Entgelt in Rechnung gestellt werden kann.
Weicht die Einrichtung vom Verfahren ab, kann die Entgelterhöhung unwirksam sein: Die Zustimmung zur Erhöhung kann dann verweigert werden. Das Pflegeheim müsste die Zustimmung dann einklagen. Eine andere Option könnte auch das gesetzliche Sonderkündigungsrecht für Bewohner sein. „Bevor jedoch gekündigt wird, sollte zunächst geprüft werden, ob eine geeignete Alternative gefunden werden kann“, so Vovk. (dpa)