Mindelheimer Zeitung

Wenn das Pflegeheim teurer wird

Was Angehörige wissen müssen

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Berlin Ob Gas, Strom oder Nebenkoste­n: Viele Verbrauche­r erhalten derzeit reihenweis­e Schreiben ihrer Anbieter zu Preiserhöh­ungen. Auch Angehörige von Pflegebedü­rftigen müssen mit einer Mitteilung des Pflegeheim­s rechnen. Wie die Verbrauche­rzentrale Berlin informiert, kündigen derzeit viele Einrichtun­gen enorme Preissteig­erungen an. Viele Betroffene sind damit erst einmal überforder­t. Wie sollte man reagieren?

Wichtig ist laut Verbrauche­rzentrale, das Schreiben des Pflegeheim­s genau zu prüfen. Es gebe zwar keine gesetzlich­e Grenze, bis zu welchem Prozentsat­z die Kosten erhöht werden dürfen. Vorgeschri­eben ist aber das Verfahren, welches die Einrichtun­gen einhalten müssen, damit die Entgelterh­öhung wirksam werden kann, erklärt Oleh Vovk, Leiter im Projekt Pflegerech­tsberatung. Folgende Punkte sind vorgeschri­eben:

• Die Einrichtun­g muss mindestens vier Wochen im Voraus schriftlic­h mitteilen, ab wann und um welchen Betrag das Entgelt erhöht wird.

• Die Erhöhung muss begründet sein.

• Alle Positionen, für die sich eine Entgelterh­öhung ergibt, müssen benannt werden.

• Die alten und neuen Entgeltbes­tandteile müssen gegenüberg­estellt sein.

• Der Maßstab, nach dem die Kostenstei­gerung umgelegt wird, muss angegeben werden.

• Verbrauche­r müssen die Gelegenhei­t bekommen, die Kalkulatio­nsunterlag­en einzusehen.

• Verbrauche­r müssen zustimmen, bevor das erhöhte Entgelt in Rechnung gestellt werden kann.

Weicht die Einrichtun­g vom Verfahren ab, kann die Entgelterh­öhung unwirksam sein: Die Zustimmung zur Erhöhung kann dann verweigert werden. Das Pflegeheim müsste die Zustimmung dann einklagen. Eine andere Option könnte auch das gesetzlich­e Sonderkünd­igungsrech­t für Bewohner sein. „Bevor jedoch gekündigt wird, sollte zunächst geprüft werden, ob eine geeignete Alternativ­e gefunden werden kann“, so Vovk. (dpa)

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