Mann zeigt Nachbarn wegen Verleumdung an
Ein Sehbehinderter fühlt sich diskriminiert. Er sei nicht blind, behauptet ein Nachbar.
Unterallgäu Strafanzeige wegen Verleumdung: Die hat ein sehbehinderter Unterallgäuer bei der Polizei gestellt. „Ich werde als Simulant beschimpft. Mein Nachbar hat mir einen Brief in den Briefkasten geworfen, in dem er behauptet, dass ich gar nicht blind sei und dass sich das auch alle Nachbarn nicht vorstellen können, was ich als angeblich Blinder alles mache“, erzählt er im Gespräch mit unserer Zeitung.
Eigentlich geht es um Nachbarschaftsstreitigkeiten. „Einen normalen Nachbarschaftsstreit würde ich aussitzen, aber das finde ich diskriminierend. Das ist eine andere Dimension. Deswegen habe ich Strafanzeige wegen Verleumdung gestellt.“Für den Unterallgäuer sei solch eine Behauptung „ein sehr schlechter Stil“. „Weil ich eine Motorsäge bediene oder auf das Dach gehe: Die Leute haben so gar keine Vorstellung, was Blinde alles können“, ist der Unterallgäuer der Meinung. Die Polizei bestätigt seine Anzeige. Der Beschuldigte als auch der Geschädigte werden jetzt dazu gehört. Im Anschluss gehe der Fall an die Staatsanwaltschaft, die darüber entscheide.
Bevor es zu einer Strafverfolgung in einem solchen Delikt komme, erfolge zunächst ein Schlichtungsversuch in Form eines Mediationsverfahrens. Das am 13. April 2000 einstimmig vom Bayerischen Landtag verabschiedete Bayerische Schlichtungsgesetz gilt nach der zwischenzeitlich erfolgten Aufhebung der Befristung zeitlich ohne Einschränkung.
Bei einem Teil zivilrechtlicher Streitigkeiten ist demnach die Klage vor dem Amtsgericht nur zulässig, wenn die Parteien vorher versucht haben, den Streit vor einer Schlichtungsstelle einvernehmlich beizulegen, heißt es. Also schlichten anstatt prozessieren. Stelle sich kein Erfolg ein, könne es zu einem Verfahren kommen. In einem solchen Fall kann dem Beschuldigten laut Polizei eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe blühen. Hat der Beschuldigte seine Inhalte verbreitet, also öffentlich gemacht, könne es bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe kommen.