Im Clinch mit dem Regionalverband
Weil er die Planungshoheit der Gemeinde durch den neuen Regionalplan in Gefahr sieht, hat Ettringens Bürgermeister Robert Sturm voller Elan dagegen angekämpft. Wie sich jetzt zeigt: vergeblich.
Die Zeiten, in denen Bürgermeister und Gemeinderäte weitgehend souverän über die künftige Entwicklung und Nutzung ihrer Flächen für Landwirtschaft, Gewerbe und Wohnbau bestimmen konnten, gehören der Vergangenheit an. Das musste Bürgermeister Robert Sturm (CSU) angesichts des zu erwartenden Planbeschlusses des Regionalverbands Donau-Iller resigniert feststellen. Gekämpft hatte er mit den zur Verfügung stehenden Argumenten und Mitteln, mit detaillierten Eingaben bei der ersten Anhörung und mit einem in einzelnen Punkten kaum widerlegbar scheinenden Fachgutachten von Steinbacher Consult. Doch die wohlbedachten Forderungen nach gemeindlichen Gestaltungsspielräumen prallten am starren Korsett des Regionalplans wirkungslos ab. „Die Gesamtfortschreibung des Regionalplans wurde am 05.12.2023 als Satzung beschlossen“, ist auf der InternetSeite des Regionalverbands kurz und bündig zu lesen. Lediglich die „Verbindlichkeitserklärung“der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg – eine Formalie – steht noch aus, ist aber in den nächsten Wochen zu erwarten. Damit wird die Nutzungsart von Flächen auf Gemeindegebiet verbindlich festgezurrt, über die der Gemeinderat gerne nach eigenem Ermessen und nach Bedarf flexibel verfügt hätte. Die gemeindliche Planungshoheit wird damit in den Augen von Bürgermeister Robert Sturm empfindlich und über Gebühr eingeschränkt. Es bleibe zwar noch der Weg des Normenkontrollverfahrens, allerdings sei auch bei einem Ausgang zugunsten der Gemeinde kein Erfolg in der Sache zu erwarten. Konkret hatte sich der Gemeinderat mit seinen Beschlüssen gegen die bedingungslose Ausweisung des Regionalverbands von dem Naturschutz, anderen Belangen, vor allem aber der Landwirtschaft zugewiesenen Flächen gewandt.
Diese reichen überwiegend bis unmittelbar an die Siedlungsbebauung heran. Hier hätte sich der Gemeinderat Spielräume etwa bei der Ausweisung von Baugebieten zum Lückenschluss und zur Abrundung des Ortsbildes gewünscht. Auch hätte man nach eigenem Ermessen über potenziell von ihren Eigentümern nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Flächen verfügen wollen. Doch dem ist künftig ein Riegel vorgeschoben. Für die Berücksichtigung der gemeindlichen Eingaben machte der Regional verband bereits vorliegende konkrete Flächen nutzungspl an änderungen und deren Zweckbestimmung zur Bedingung. Grundsätzlich unterscheidet der Regionalplan Vorrang- und Vorbehalts gebiete. Während in Ersteren der im Regional plan festgesetzten Nutzung absolute Priorität zukommt, ist beiden Vorbehalts gebieten im Fall vorliegender verschiedener Nutzungs möglichkeiten eine Abwägung vorgesehen; aber auch hier dürfte die Chance einer Abweichung von den ursprünglichen Planvorgaben eher gering sein. Damit nicht genug, galt es dann auch noch über den Neubau von insgesamt elf Eigentumswohnungen mit elf Fertiggaragen abzustimmen, der anstelle des ehemaligen Cafés Luitpold an der Hauptstraße gebaut werden soll. Nachdem der Bauträger der gemeindlichen Forderung zugestimmt hatte, die vorgesehenen Garagen mit Satteldächern auszustatten, sah der Gemeinderat in Ermangelung eines innerörtlichen Bebauungsplans keinerlei Grund mehr, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern. Mit einer Gegenstimme – der von Robert Sturm – gab der Gemeinderat dann sein Okay. (Foto: Hartmann)