Meinungsfreiheit hat auch Grenzen
Zum Bericht „Mindelheim hält zam“und dem Leserbrief von Katja Mayer dazu in der MZ vom 17. und 19. Februar:
Obgleich „Die Gedanken sind frei“eines meiner Lieblingslieder ist, darf ich in Gegenrede zum Leserbrief von Frau Katja Mayer zum Artikel „Mindelheim hält zam“feststellen: Meinungsfreiheit hat schon auch Grenzen! Und: Das ist nicht nur meine Meinung, sondern nachzulesen in Art. 5 GG zur Meinungsfreiheit und Pressefreiheit. In Absatz 2 steht: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“Wer sich die Mühe machen möchte, darf sich aufgrund der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen (z. B. Biberach) und der mit dem Leserbrief auf gleicher Seite der Mindelheimer Zeitung berichteten Hakenkreuzschmierereien in Tussenhausen gern mit unserem Zivilrecht sowie den strafrechtlichen Sachverhalten der Beleidigung, üblen Nachrede, Nötigung, Volksverhetzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen usw. beschäftigen. Unsere Demokratie, unser Rechtsstaat und unsere freiheitlich demokratische Wertordnung sind wehrhaft. Bundesweit haben dies Hunderttausende aus der wirklichen Mitte der Gesellschaft (unabhängig von der politischen Parteienpräferenz) schon gezeigt. Und das ganz ohne „Gschmäckle“. Denn die blau-braune Soße von AfD & Co. ist eben keine Alternative. Ich danke Frau Walsh und Herrn Herrmannsdörfer für den Mut, als Privatpersonen Farbe zu bekennen für eine demokratische und menschliche Gesellschaft. Meine Hoffnung ist, dass dieses Bekenntnis gegen Rechtsextremismus und für Demokratie und Menschlichkeit am Sonntag auch in Mindelheim deutlich sichtbar wird! Jürgen Gerner,