Ettringen erhöht die Friedhofsgebühren
Für eine Beerdigung muss vom kommenden Jahr an in Ettringen mehr bezahlt werden. Das hat der Gemeinderat jetzt so entschieden.
Ab 2025 steigen die Gebühren für die Erdbestattung und die Urnenbestattung in Ettringen: Wie der Gemeinderat jetzt einstimmig beschlossen hat, steigen die Gebühren um 50 bis zu 90 Euro, je nachdem, ob es sich um Einzel-, Doppel- oder Familiengräber handelt. Zusätzlich steigen die Bestattungsgebühren, wie für die Benutzung des Leichenhauses, den Aushub und die Grabherstellung um Beträge in ähnlicher Größenordnung. Die letzte Gebührenerhöhung in Ettringen war 2021.
Das Bestattungswesen gehört zu den kostendeckenden Einrichtungen jeder Gemeinde. Daher bleibt den kommunalen Verwaltungen keine andere Wahl, als die mit der Beerdigung von Verstorbenen
verbundenen Kosten den Angehörigen in Rechnung zu stellen. Steigen diese Kosten, entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung, gilt dies gleichermaßen. So war es nach Angabe von Verwaltungsleiter Lukas Müller in der jüngsten Gemeinderatssitzung an der Zeit, die Friedhofsgebührensatzung anzupassen, um der geforderten Kostendeckung im Haushalt gerecht zu werden.
Er plädierte hier für eine zeitnahe Berücksichtigung der Kostenentwicklung, die dann auch eine Erhöhung der Friedhofsgebühren in kleinen Schritten zulasse. Ganz im Sinne der Aktualität lag die neue Friedhofsgebührensatzung in zwei Fassungen dem Gemeinderat zum Beschluss vor: eine Fassung, die bereits zum ersten April dieses Jahres in Kraft treten und eine zweite mit wesentlichen Änderungen,
die ab dem kommenden Jahreswechsel gelten soll. Die erste Fassung enthält nur Erweiterungen des bisherigen Angebots an Bestattungsformen. So ist die Bestattung in einer Stelen-Urnennische für 500 Euro hinzugekommen, die es bislang nicht gab.
Gedanken gemacht hatte man sich im Friedhofs-Ausschuss auch darüber, was mit den Urnen nach Ende der Ruhefrist und der Nutzung der Grabstätte geschehen soll. Man denke hier unter anderem an eine Sammelstelle in einer Gruft auf dem Friedhof; dafür habe man eine Gebühr von 50 Euro vorgesehen. Da die Urnenbestattung aber erst seit wenigen Jahren angeboten werde und die Mindestnutzungsdauer zehn Jahre betrage, habe man noch etwas Zeit, eine bestmögliche Lösung zu finden, so Müller.