Gefängnis nach Ohrfeige in der Therme Bad Wörishofen
Richter Philip Dylla zieht die Reißleine nach einem Ausraster eines Wiederholungstäters in der Therme. Der Mann muss nun hinter Gitter. Was vorgefallen ist.
Wörishofen Nach einem Besuch mit einer Clique in der Therme Bad Wörishofen rastet der Angeklagte wieder einmal aus. Er setzt sich neben ein Pärchen, gibt dem Mann eine Ohrfeige und beleidigt ihn auch noch. So sieht es das Gericht. Es ist nicht das erste Mal, dass Alkoholkonsum des Mannes auf diese Weise endet. Und nach 13 Vorstrafen sah Richter Philip Dylla nun keine andere Möglichkeit mehr, als den knapp 45-jährigen Mann ins Gefängnis zu schicken.
Der 45-Jährige besuchte im Juli des vergangenen Jahres zusammen mit Freunden die Therme in Bad Wörishofen. Neben dem Wasser hatten es dem Mann vor allem die alkoholischen Getränke an der Bar angetan. „Es waren schon sieben große Cocktails und genauso viele Biere“, gesteht der Angeklagte nach Fragen des Richters. Am Nachmittag eskalierte die Situation. Der Mann setzte sich neben ein Pärchen und schlug dem Mann unvermittelt mit der flachen Hand ins Gesicht. Der Geschädigte meinte, der Schlag sei aus dem „Nichts“gekommen. Zudem habe ihn der 45-Jährige auch noch unflätig beleidigt.
Auch den Sicherheitsdienst der Therme habe der 45-Jährige beleidigt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm deshalb in der Anklage vorsätzliche Körperverletzung und vorsätzliche Beleidigung vor.
Ein Polizeibeamter berichtete, er habe den Geschädigten mit einer Rötung im Gesicht angetroffen. Die Unterhaltung mit dem Angeklagten sei nicht einfach gewesen. Nach Feststellung der Personalien habe er einen Platzverweis ausgesprochen und den Mann aus der Therme gewiesen. Weitere Zeugen aus dem Sicherheitsdienst bestätigten die Aussagen, konnten aber noch berichten, dass der 45-Jährige zurückgekehrt sei, als die Polizei weg war. Im Eingangsbereich habe es nochmals Beleidigungen gegeben.
Eine Frage des Richters ging in Richtung, wie alkoholisiert der Mann gewirkt habe. Einen Alkoholtest hatte er gegenüber der Polizei verweigert. Alle Zeugen meinten, er habe nicht mehr ganz nüchtern aber auch nicht übermäßig betrunken gewirkt.
Nach einem Rechtsgespräch mit Anwalt Daniel Nißle, der den 45-Jährigen vertrat, ließ der Angeklagte über diesen erklären, dass er die Vorwürfe der Anklage voll einräume. Es tue ihm leid, denn normalerweise sei er ein „vernünftiger Mensch“. Und er entschuldigte sich der Reihe nach bei allen Zeugen, die er beleidigt hatte. Der Geschädigte selbst hatte keine Strafanzeige gestellt.
Der Angeklagte sah bei sich kein Alkoholproblem und gab auch zu, schon Drogen genommen zu haben.
Der Fall nahm eine Wendung, als Richter Dylla das Vorstrafenregister des Angeklagten unter die Lupe nahm. Nicht weniger als 13 Eintragungen hatten sich dort seit 2000 angesammelt. Verurteilt wurde der Angeklagte unter anderem wegen Diebstahls, gefährliche und vorsätzlich Körperverletzung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Erpressung und Bedrohung. Dabei hatte es auch mehrere Bewährungsstrafen gegeben.
Dieses Vorstrafenregister spielte dann bei den Plädoyers eine wesentliche Rolle. Die Staatsanwaltschaft registrierte zwar positiv die Entschuldigungen und dass der Schlag mit der flachen Hand ausgeführt wurde. Gegen den 45-Jährigen spreche aber eine hohe Rückfallgeschwindigkeit und die offene Bewährung. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Gefängnisstrafe von neun Monaten, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Rechtsanwalt Nißle sagte zu der Tat, dass so etwas nicht gehe. Der Angeklagte habe sich aber entschuldigt. Und er stellte die Frage in den Raum, wem eine Gefängnisstrafe nutze. Der Angeklagte gehe einer regelmäßigen Arbeit nach, zahle für seine beiden Kinder Unterhalt. Und Nißle meinte, mit einer Haftstrafe werde es sicher nicht besser. Dem Angeklagten wäre sicher mit Auflagen wie mit einem Antiaggressionstraining und Hilfe gegen den Alkoholmissbrauch besser geholfen. Er plädiere deshalb für eine Bewährungsstrafe.
Richter Dylla schickte den 45-Jährigen dann aber für sieben Monate ins Gefängnis, ohne Bewährung. Der Angeklagte habe alle bisherigen Verurteilungen weggesteckt. Er sehe keine positive Sozialprognose. Es habe keinen Grund gegeben, sich so aufzuführen. Die hohe Rückfallgeschwindigkeit nach den bisherigen Verurteilungen und die offene Bewährung ließen seiner Meinung kein Urteil mit Bewährung zu.