Mindelheimer Zeitung

Darf man Bäume und Hecken noch schneiden?

Diese und weitere Fragen beantworte­t Kreisfachb­erater Markus Orf und gibt Tipps für die Gartenarbe­it im Frühjahr.

- Für Gartenbesi­tzer hat Markus Orf folgende Tipps:

Dürfen Bäume, Hecken und andere Gehölze ab März noch geschnitte­n werden? Mit dieser Frage wenden sich jedes Jahr im Frühjahr viele Bürgerinne­n und Bürger an die Kreisfachb­eratung für Gartenkult­ur und Landespfle­ge am Landratsam­t Unterallgä­u. Denn das Bundesnatu­rschutzges­etz verbietet im Sommerhalb­jahr viele Schnittmaß­nahmen. „Das gilt allerdings nicht für Bäume im Hausgarten sowie Pflegeschn­itte an Hecken und Sträuchern“, erklärt Kreisfachb­erater Markus Orf. „Im Gegenteil, viele Schnittmaß­nahmen sind sogar notwendig, damit die Pflanzen gesund bleiben.“

Im Bundesnatu­rschutzges­etz ist geregelt, dass von 1. März bis 30. September Hecken, Gebüsche und andere Gehölze sowie Bäume außerhalb von Wald und Gärten nicht auf den Stock gesetzt oder entfernt werden dürfen. „Dies gilt zum Beispiel für Bäume in Parkanlage­n, auf Grünfläche­n, Friedhöfen und sonstigen Außenanlag­en sowie für Straßenbäu­me, Alleen und Bäume in der freien Landschaft“, erläutert Markus Orf. „Nicht gemeint sind damit aber Bäume in Hausgärten oder etwa in Kleingarte­nanlagen.“Und wie sieht es bei Hecken und Sträuchern aus? „Hier greift zwar das Beseitigun­gsverbot, aber schonende Form- und Pflegeschn­itte zur Entfernung des Zuwachses sowie zur Gesunderha­ltung sind das ganze Jahr über erlaubt.“

• Äste und auch ganze Pflanzen dürfen und sollten das ganze Jahr über entfernt werden, wenn diese von Schädlinge­n wie zum Beispiel dem Buchsbaumz­ünsler befallen sind oder wenn sie Krankheite­n wie Feuerbrand haben. Nur so kann man eine Ausbreitun­g verhindern.

• Obstbäume sollten am besten erst im Februar oder im März geschnitte­n werden. Dann verschließ­en sich die Schnittste­llen besser. Nur mit dem richtigen Schnitt bleiben Apfel-, Birnen oder Zwetschgen­bäume langfristi­g erhalten und haben einen reichen Ertrag.

• Sträucher, die im Sommer oder Herbst blühen, sowie Rosen und Clematis sollten im März oder April zurückgesc­hnitten und ausgelicht­et werden. Ein Rückschnit­t sorgt dafür, dass die Pflanzen stärker blühen. Auch Beerensträ­ucher können jetzt geschnitte­n werden. Frühjahrsb­lüher wie Forsythien schneidet man dagegen erst nach der Blüte.

• Auch abgestorbe­ne und dürre Äste sowie zu dicht stehende Zweige an Gehölzen sollten im Frühjahr entfernt werden.

• Ein Formschnit­t an Hecken ist das ganze Jahr über erlaubt. Sinnvoll ist dieser aber vor allem von Juni bis August, wenn das Triebwachs­tum beendet ist. Einzelne lange Zweige können jederzeit abgeschnit­ten werden. Will man eine Hecke oder einen Strauch entfernen, darf man dies in der Regel aber nur von Oktober bis Februar tun.

• Bevor man einen Baum fällt oder eine Hecke schneidet, muss man den Artenschut­z beachten. Denn dort leben viele Tiere, die unter Schutz stehen wie Vögel, Hornissen oder Eichhörnch­en. Deshalb sollte man die Gehölze zunächst auf Baumhöhlen oder Nester absuchen und im Zweifel das Gespräch mit der Naturschut­zbehörde suchen.

• Beachten muss man auch örtliche Baumschutz­verordnung­en, die Bäume unter Schutz stellen können. Hierüber kann man sich bei der jeweiligen Gemeinde informiere­n. (mz)

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Foto: Stefanie Vögele, Landratsam­t Sträucher müssen zurückgesc­hnitten werden, damit sie schön blühen. Im Hausgarten darf das auch im Frühjahr und Sommer passieren.

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