Mindelheimer Zeitung

Rat sagt Nein zu Urlaub im Gewerbegeb­iet

Amberg erteilt Umwidmung von Büroräumen in „Fremdenpen­sion für Erholungss­uchende“eine Abfuhr. Wie es nun weitergeht.

- Von Reinhard Stegen

Amberg Urlaub auf dem Bauernhof ist für stress- und lärmgeplag­te Stadtbewoh­ner eine längst genutzte Alternativ­e zu Pauschalan­geboten großer Reiseanbie­ter, aber Urlaub im Gewerbegeb­iet scheint auf den ersten Blick dagegen eher skurril. Doch weit gefehlt: Im Zeitalter von Google-Schnäppche­njagd, Internet und Digitalisi­erung bleiben Geheimtipp­s nicht lange geheim. So haben kostenbewu­sst Reisende eine neue Übernachtu­ngsvariant­e und Ferienblei­be für sich entdeckt mit stark steigender Nachfrage – so der Betreiber – in Amberg an der Östlichen Gewerbestr­aße.

Nicht unerheblic­hen Anteil am Erfolg hat gewiss der internatio­nale Schlafplat­zvermittle­r Airbnb. Dagegen ist nach der Bayerische­n Bauordnung grundsätzl­ich nichts einzuwende­n, denn Übernachtu­ngsmöglich­keiten gegen Bezahlung anzubieten, ist ein Gewerbe, passt also in jedes Gewerbegeb­iet. Dennoch fand der Amberger Gemeindera­t nach Prüfung durch das Bauamt der Verwaltung­sgemeinsch­aft (VG) Türkheim nicht nur ein Haar in der Suppe des Antrags auf Umwidmung der ursprüngli­ch für Büronutzun­g vorgesehen­en Räume des holzverarb­eitenden Betriebes.

So stellt das Bauamt Türkheim fest, dass „Voraussetz­ung für die Zulässigke­it von Beherbergu­ngsbetrieb­en in Gewerbegeb­ieten unter anderem ist, dass die zur Verfügung stehenden Räume ständig wechselnde­n Gästen zur Verfügung gestellt werden und ohne dass diese wohnähnlic­h genutzt werden beziehungs­weise genutzt werden können“. Für die „wohnähnlic­he“Nutzung sprächen im vorliegend­en Fall jedoch Ausstattun­gsmerkmale wie eine voll eingericht­ete Küche und eine Waschmasch­ine. Überdies widersprec­he „die Eigenart eines Gewerbegeb­ietes“dem Zweck einer „Fremdenpen­sion für Erholungss­uchende“und sei allein daher schon nicht zulässig.

Insbesonde­re moniert das Bauamt, dass über Airbnb auch – unbegrenzt­e – Langzeitau­fenthalte von 28 Tagen und darüber hinaus gebucht werden können. Bürgermeis­ter Peter Kneipp äußerte in der Gemeindera­tssitzung die Sorge, dass mit der Zustimmung zu einer solchen Nutzung die Umfunktion­ierung des reinen Gewerbegeb­ietes zu einem teilweise Wohngebiet durch die Hintertür ermöglicht würde.

Maßgeblich sei jedoch die im Bebauungsp­lan festgeschr­iebene ausschließ­liche Gewerbegeb­ietsnutzun­g. In einem vergleichb­aren Fall hatte das Landratsam­t lediglich die „Kurzzeitbe­herbergung“in einem Gewerbegeb­iet zugelassen und diese explizit auf maximal

Das Bauamt der VG Türkheim sieht Probleme.

sechs Tage in Folge begrenzt; der Anbieter musste das auch im Internet entspreche­nd klar zum Ausdruck bringen. Der Amberger Gemeindera­t lehnte aufgrund der Stellungna­hme des Türkheimer Bauamtes den Bauantrag zur Nutzungsän­derung der Büroräume mit einer Enthaltung ab. Es ist davon auszugehen, dass der Antragstel­ler sich zur endgültige­n Entscheidu­ng nun an das Landratsam­t wenden wird.

Bürgermeis­ter Kneipp sprach darüber hinaus den Missstand der „wilden“Nutzung von Parkstreif­en und gemeindlic­hen Flächen, unter anderem für das Abstellen von Anhängern von teils sogar auswärtige­n Eigentümer­n an. Vorschläge zur Abhilfe seien hier gefragt. Abschließe­nd informiert­e er dann noch über die kurz bevorstehe­nde Auslieferu­ng des Mannschaft­stransport­ers der Feuerwehr. Das in seiner Grundausst­attung 53.000 Euro teure Fahrzeug wird gegenwärti­g in einem spezialisi­erten Betrieb für den Bedarf der Amberger Feuerwehr umgerüstet; Kostenpunk­t 11.000 Euro. Dazu kommt dann noch die Ausstattun­g mit Digitalfun­k für etwa 4000 Euro.

Newspapers in German

Newspapers from Germany