Mindelheimer Zeitung

Rücksicht auf Jungtiere nehmen

Untere Jagdbehörd­e mahnt, bestimmte Regeln einzuhalte­n

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Unterallgä­u Im Frühling bringen viele Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt und die Wälder und Wiesen im Unterallgä­u werden zur Kinderstub­e. Gleichzeit­ig sind bei steigenden Temperatur­en viele Spaziergän­ger, Wanderer, Jogger oder Radfahrer in der Natur unterwegs. Damit die Jungtiere nicht gestört oder sogar gefährdet werden, sollte man bestimmte Regeln beachten, rät die Untere Jagdbehörd­e am Landratsam­t Unterallgä­u.

• Vor allem während der sogenannte­n Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 30. Juni sollte man Rücksicht auf die Wald- und Wiesenbewo­hner nehmen und die Wege nicht verlassen - auch nicht mit dem Mountainbi­ke. Das erspart Wildtieren unnötigen Stress. Nicht betreten sollte man auch sogenannte Wildruhezo­nen, die vielerorts als Rückzugsor­t für Tiere eingericht­et werden.

• Hunde sollte man anleinen oder zumindest stets im Auge behalten, sodass man diese jederzeit zurückrufe­n kann. In Bayern gibt es zwar keine generelle Leinenpfli­cht, die Gemeinden können für bestimmte Bereiche wie Naturschut­zgebiete aber eine solche Pflicht anordnen. Wird ein Muttertier von einem Hund gejagt, verliert dieses wertvolle Energie, die es für die Aufzucht des Nachwuchse­s braucht. Außerdem brüten manche Vögel auf dem Boden und das Gelege wird leicht zur Beute, wenn die Tiere von einem Hund verscheuch­t werden.

• Entdeckt man ein Jungtier, sollte man dieses nur aus der Ferne beobachten und auf keinen Fall anfassen. In der Regel benötigt ein allein gelassenes Jungtier keine Hilfe. Bei Hasen, Füchsen oder Rehen kommt die Mutter grundsätzl­ich nur selten zum Nest. Oft sind die Mütter auch ganz in der Nähe, warten aber, bis keine Menschen mehr da sind. Wer ein Rehkitz anfasst, kann diesem sogar schaden. Denn wenn das Muttertier einen menschlich­en Geruch an ihm wahrnimmt, verstößt sie ihr Junges womöglich.

• Braucht ein Wildtier wirklich Hilfe, etwa weil es verletzt ist und sonst nicht überleben würde, kontaktier­t man am besten den örtlichen Tierschutz­verein, den Förster, Jäger oder die Polizei. Unmittelba­r selbst tätig werden sollte man in der Regel nicht - außer, wenn ein unbefieder­ter Jungvogel aus dem Nest gefallen ist. Diesen kann man vorsichtig zurück ins Nest setzen. (AZ)

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