Mittelschwaebische Nachrichten
Das steckt hinter den Klagen gegen Volkswagen
So können Aktionäre ihre Ansprüche geltend machen
Berlin/Augsburg Volkswagen muss sich weltweit wegen des DieselSkandals vor Gericht verantworten. In vielen Ländern gibt es Klagen und Ermittlungen. Die wichtigsten Fragen und Antworten für Anleger:
Wie ist der derzeitige Stand?
Die Klagen liegen beim Landgericht Braunschweig. Das Gericht machte den Weg für die gebündelte Klärung zentraler Streitfragen über das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz frei. Ein solches Verfahren ist bekannt von anderen Prozessen etwa gegen die Deutsche Telekom oder die Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE). Dass es 2016 noch eine mündliche Verhandlung in einem Musterverfahren gibt, ist unwahrscheinlich.
Ist ein Musterverfahren eine Art Sammelklage?
Ja. Es ist die Möglichkeit, ein Verfahren stellvertretend für andere zu führen. Es geht darum, zentrale Fragen sämtlicher Fälle in einem Musterverfahren vorab verbindlich entscheiden zu lassen. Nach der Zivilprozessordnung seien Massenklagen wie etwa bei der Telekom nicht mehr zu bewältigen, lautete die Begründung für das Gesetz.
Wie laufen diese Klagen ab?
Aus vielen ähnlichen Klagen wird ein einziger Fall als Exempel herausgegriffen. Nach der Grundsatzentscheidung muss dennoch in jedem Fall geprüft werden, ob die Entscheidung passt, um ein individuelles Urteil zu treffen. Sollte eine Partei nicht einverstanden sein, wird der Einzelfall mit allen Besonderheiten durchverhandelt.
Was ist das Argument der Anleger?
Sie sagen, VW hätte deutlich früher über Probleme mit manipulierten Abgaswerten informieren müssen, weil Kursabschläge drohten. Die Verluste, die dadurch entstanden sind, wollen sie ersetzt haben.
Und warum klagt jetzt Bayern?
Bayern will Volkswagen auf Schadenersatz verklagen. Es gehe dabei um die Aktienkurs-Verluste, denn Bayern hielt in Form eines milliardenschweren Pensionsfonds für die Landesbediensteten im September 2015 rund 58 000 Vorzugsaktien.
Bis wann läuft die Frist?
Bis zum 19. September müssen Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden. Für Daniela Bergdolt, Fachanwältin für Kapitalmarktrecht, dürfte das Musterverfahren des Landgerichts Braunschweig, das für die Anleger die kostengünstigere Variante ist, zu spät kommen. Das Verfahren wurde zwar in die Wege geleitet, der Eröffnungsbeschluss wird aber wohl nicht rechtzeitig vorliegen.
Was kann der Kleinaktionär tun?
Bergdolt rät, selbst aktiv zu werden, sich von einem Anwalt beraten zu lassen und seine Ansprüche anzumelden. Das kann nur im Rahmen eines Schadenersatzprozessen beim Landgericht erfolgen. Rechtsschutzversicherungen übernehmen teilweise die Kosten. (dpa/AZ)