Mittelschwaebische Nachrichten
Das Gaskraftwerk kann kommen
Mit einem Satzungsbeschluss hat die Gemeinde Gundremmingen jetzt Baurecht geschaffen. Ob die Anlage wirklich gebaut wird, ist eine andere Frage
Gundremmingen „Ob es kommt, werden andere entscheiden“, meinte Gundremmingens Bürgermeister Tobias Bühler bei der Sondersitzung des Gundremminger Gemeinderats. Die RWE Generation SE beabsichtigt bekanntlich Bau und Betrieb eines Gasturbinenkraftwerks östlich und südöstlich des bisherigen Kernkraftwerkstandorts. Als Grundlage dient die Planung eines Musterkraftwerkes mit einer maximalen Leistung von 1800 Megawatt. Und dafür möchte die Gemeinde so zügig wie möglich Baurecht schaffen.
Im zweiten Entwurf des Bebauungsplans waren neben redaktionellen Ergänzungen und Korrekturen die externen Ausgleichsflächen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft mit aufgenommen worden. Grundsätzlich gehe es darum, dass die Flächen vorhanden, sowie deren Umfang nachgewiesen seien, erläuterte Peter Wolpert vom Ingenieurbüro Kling Consult. Ein wichtiger Punkt dabei: Die Umsetzung erfolge anhand der tatsächlichen Baumaßnahmen je nachdem, um welches Kraftwerk es sich handle. Weiter bestehe grundsätzlich die Möglichkeit, Ausgleichsflächen zu verändern und gegebenenfalls zu tauschen, sollten sich gerade was Belange betreffe andere als geeigneter erweisen. Auch bestehe mit produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen die Möglichkeit einer weiteren landwirtschaftlichen Nutzung bestimmter Flächen. Unter anderem hatte das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Wertingen (AELF) – ein Teil der Flächen befindet sich in dessen Dienstgebiet – auf den Verlust landwirtschaftlicher Areale hingewiesen. Eine Einschränkung für die Kiesgewinnung in diesen Bereichen werde es ebenfalls nicht geben. Die hier mit einbezogenen Gebiete lägen außerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Kies- und Sandabbau des Regionalplans Augsburg. Die gewählten Kompensationsflächen stünden langfristig und uneingeschränkt zur Verfügung. Was genau gebaut wird, sei heute nicht zu salandwirtschaftliche gen, erklärte Bühler. Was jedoch das Baurecht jedoch betrifft: Dafür ist die Gemeinde Gundremmingen mit dem einstimmigen Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans jetzt gerüstet. „Ein komplexes Thema, an dem sehr viele beteiligt waren in einem sehr „sportlichen Verfahren“, bemerkte Bühler in Bezug auf den äußerst kurzen Zeitrahmen. Es sei vor allem viel Wert darauf gelegt worden, dass alles rechtssicher ist.