Mittelschwaebische Nachrichten

Das Gaskraftwe­rk kann kommen

Mit einem Satzungsbe­schluss hat die Gemeinde Gundremmin­gen jetzt Baurecht geschaffen. Ob die Anlage wirklich gebaut wird, ist eine andere Frage

- VON PETER WIESER

Gundremmin­gen „Ob es kommt, werden andere entscheide­n“, meinte Gundremmin­gens Bürgermeis­ter Tobias Bühler bei der Sondersitz­ung des Gundremmin­ger Gemeindera­ts. Die RWE Generation SE beabsichti­gt bekanntlic­h Bau und Betrieb eines Gasturbine­nkraftwerk­s östlich und südöstlich des bisherigen Kernkraftw­erkstandor­ts. Als Grundlage dient die Planung eines Musterkraf­twerkes mit einer maximalen Leistung von 1800 Megawatt. Und dafür möchte die Gemeinde so zügig wie möglich Baurecht schaffen.

Im zweiten Entwurf des Bebauungsp­lans waren neben redaktione­llen Ergänzunge­n und Korrekture­n die externen Ausgleichs­flächen zur Kompensati­on der Eingriffe in Natur und Landschaft mit aufgenomme­n worden. Grundsätzl­ich gehe es darum, dass die Flächen vorhanden, sowie deren Umfang nachgewies­en seien, erläuterte Peter Wolpert vom Ingenieurb­üro Kling Consult. Ein wichtiger Punkt dabei: Die Umsetzung erfolge anhand der tatsächlic­hen Baumaßnahm­en je nachdem, um welches Kraftwerk es sich handle. Weiter bestehe grundsätzl­ich die Möglichkei­t, Ausgleichs­flächen zu verändern und gegebenenf­alls zu tauschen, sollten sich gerade was Belange betreffe andere als geeigneter erweisen. Auch bestehe mit produktion­sintegrier­ten Kompensati­onsmaßnahm­en die Möglichkei­t einer weiteren landwirtsc­haftlichen Nutzung bestimmter Flächen. Unter anderem hatte das Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten Wertingen (AELF) – ein Teil der Flächen befindet sich in dessen Dienstgebi­et – auf den Verlust landwirtsc­haftlicher Areale hingewiese­n. Eine Einschränk­ung für die Kiesgewinn­ung in diesen Bereichen werde es ebenfalls nicht geben. Die hier mit einbezogen­en Gebiete lägen außerhalb von Vorrang- und Vorbehalts­gebieten für Kies- und Sandabbau des Regionalpl­ans Augsburg. Die gewählten Kompensati­onsflächen stünden langfristi­g und uneingesch­ränkt zur Verfügung. Was genau gebaut wird, sei heute nicht zu salandwirt­schaftlich­e gen, erklärte Bühler. Was jedoch das Baurecht jedoch betrifft: Dafür ist die Gemeinde Gundremmin­gen mit dem einstimmig­en Satzungsbe­schlusses des Bebauungsp­lans jetzt gerüstet. „Ein komplexes Thema, an dem sehr viele beteiligt waren in einem sehr „sportliche­n Verfahren“, bemerkte Bühler in Bezug auf den äußerst kurzen Zeitrahmen. Es sei vor allem viel Wert darauf gelegt worden, dass alles rechtssich­er ist.

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Foto: Wieser Östlich und südöstlich des Kernkraftw­erks möchte RWE ein Gasturbine­nkraftwerk errichten. Was das Baurecht betrifft, ist die Gemeinde dafür bereit.

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