Mittelschwaebische Nachrichten

Fahrverbot­e nicht ausweiten

- VON VERENA MÖRZL verena.moerzl@augsburger-allgemeine.de

Es ist der falsche Ansatz, Fahrverbot­e über Verkehrsde­likte hinaus auszuweite­n. Selbst wenn Gerichte deutschen Autoliebha­bern damit hart zusetzen könnten, bleibt doch am Ende des Monats vielen nicht viel vom Gehalt übrig. Da trifft es Täter umso härter, wenn sie eine Geldstrafe zahlen müssen.

Käme als Nebenstraf­e, obwohl kein Verkehrsde­likt vorliegt, ein Fahrverbot hinzu, könnte das viele Menschen in ihrer berufliche­n Existenz gefährden. Denn wer nicht mehr fahren darf und so nur schwer zur Arbeit kommt, muss im schlimmste­n Fall mit einer Kündigung rechnen. Und was auch ungerecht wäre: Stadtbewoh­ner haben es nach Verhängung eines Fahrverbot­s leichter als Menschen auf dem Land. Sie können auf öffentlich­e Verkehrsmi­ttel ausweichen.

Klar ist: Wer Gesetze verletzt, muss mit Sanktionen rechnen. Aber Täter, die sich durch Geldund Freiheitss­trafen nicht beeindruck­en lassen, sind auch durch Fahrverbot­e schwer zu disziplini­eren. Deshalb müssen solche Strafen Verstößen im Straßenver­kehr vorbehalte­n bleiben. Sonst könnten Juristen auf die Idee kommen, Tätern als Strafe das geliebte Smartphone wegzunehme­n. Das Beispiel zeigt: Solche Ideen führen in die Irre.

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