Mittelschwaebische Nachrichten
Das steht im Gesetz
Fahrverbot Wem ein Fahrverbot nach den Paragrafen 25 und 44 des Straßenverkehrsgesetzes auferlegt wird, der darf sich für einen gewissen Zeitraum nicht am Straßenverkehr beteiligen.
Führerscheinentzug Nimmt ein Gericht einem den Führerschein ab, so wird dieser ungültig und muss meist nach sechs Monaten neu beantragt werden. Nach Ablauf der Frist kann die Behörde Forderungen stellen, etwa eine medizinischpsychologische Untersuchung. Das alles gilt jedoch bisher nur bei Verkehrsdelikten. (vmö)