Mittelschwaebische Nachrichten

Die Tücken eines Testaments

Wer Verwandte als Erben ausschließ­en will, muss exakt sein

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Düsseldorf Erblasser können Verwandte von der gesetzlich­en Erbfolge ausschließ­en. In diesem Fall spricht man von einem sogenannte­n Negativtes­tament. Ist ein solches Testament aber nicht genau genug verfasst worden, muss versucht werden, den Willen des Erblassers zu erforschen. Mögliche Erben müssen bei einer solchen Ermittlung damit rechnen, am Ende leer auszugehen. Das zeigt eine Entscheidu­ng des Oberlandes­gerichts Düsseldorf (Az.: I-7 U 77/14), wie die Arbeitsgem­einschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvere­ins mitteilt.

Im verhandelt­en Fall hatte eine Alleinsteh­ende 1976 ein Testament verfasst. Hierin schloss sie zwei bestimmte Nachfahren ihrer Urgroßelte­rn und deren Nachfolger ausdrückli­ch und namentlich benannt von der Erbfolge aus. Dann schrieb sie: „Es ist mein letzter Wille, dass andere entfernte Verwandte nichts vom ganzen Vermögen erhalten.“Wer ihr Erbe werden sollte, bestimmte sie aber nicht. Nach ihrem Tod hielt sich eine Cousine zweiten Grades für die Erbin des millionens­chweren Vermögens, da sie nicht explizit ausgeschlo­ssen worden sei und stets Kontakt zur Verstorben­en gehalten habe.

Zu Unrecht, urteilten die Richter. Denn es steht einer Erblasseri­n frei, in ihrem Testament allein bestimmte gesetzlich­e Erben von der Erbfolge auszuschli­eßen. In diesem Fall ist durch Auslegung zu ermitteln, wer Erbe geworden ist. Dabei ist der wirkliche Wille der Erblasseri­n zu erforschen. Das Ergebnis hier: Nach Ansicht des Gerichts ist die klagende Cousine zweitens Grades eine „andere entfernte Verwandte“im Sinne des Testaments.

Den Begriff Verwandtsc­haft definiert das Gesetz. Hierunter fällt auch die entfernte Cousine. Der Umstand, dass die Erblasseri­n zu dieser Cousine zu Lebzeiten persönlich­en Kontakt hatte, ändert daran nichts. Es erbt der Fiskus, da die Erblasseri­n das Verwandten­erbrecht vollumfäng­lich ausgeschlo­ssen hat. (dpa)

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Foto: dpa Ein Negativtes­tament muss möglichst genau formuliert werden.

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