Mittelschwaebische Nachrichten
Dürfen Jugendliche WhatsApp nutzen?
K!ar.Text hat sich schlaugemacht, was erlaubt ist, was ihr nicht tun dürft und wo ihr vorsichtig sein solltet
Landkreis Laut Google-Play-Store hat WhatsApp eine Milliarde Nutzer, ich bin einer davon. Besonders bei Jugendlichen erfreut sich der Messenger großer Beliebtheit. Es ist ja auch einfach und praktisch, Textnachrichten, Bilder und Videos direkt vom Smartphone aus zu verschicken. Grund genug, sich einmal näher mit zwei wichtigen Fragen zu beschäftigen: Gibt es rechtliche Probleme bei WhatsApp? Und: Wer liest eigentlich meine Nachrichten?
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von WhatsApp sind auf der Internetseite des Kurznachrichtendiensts zwar etwas versteckt, aber sie sind da. Allerdings nur auf Englisch. Auf der AGB-Seite befindet sich eine Schaltfläche, mit der man die Sprache verstellen können soll. Doch egal, welche Sprache ich auswähle, die AGB bleiben in Englisch. Eine deutsche Version muss her. Auf der Seite www.datenschutzbeauftragter-info.de, einem Internetportal von Datenschutz-Beratern, sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Unter Punkt sechs steht eine Überraschung: „Nur Personen über 16 Jahre dürfen WhatsApp nutzen“. Ich kenne viele Leute, die schon wesentlich früher begonnen haben, WhatsApp zu nutzen. Manche waren sogar erst zwölf oder neun Jahre alt. Und das waren nicht einmal die Ersten, die den Messenger auf ihrem Smartphone installiert hatten und Texte verschickten.
Nachdem die AGB nicht wirklich weiterhelfen, wende ich mich an einen Fachmann. Robert Huber ist Systemadministrator und Informatiklehrer in Augsburg und kennt sich mit dem Thema aus. Er sagt: „Es ist verboten, jugendgefährdende Inhalte zu verschicken, wenn man als Jugendlicher anderen Jugendlichen Nachrichten schreibt.“
Klingt logisch. Dann wird es aber komplizierter. Musik-, Video- und Bilddateien darf ich zwar legal aus dem Netz downloaden, aber nicht über WhatsApp verschicken. „Wenn ich einen gehackten VideoAusschnitt über WhatsApp an meinen Kumpel verschicke, dann bin ich Sender und verbreite Nachrichten weiter, die ich nicht weiterverbreiten darf“, erklärt Huber. Man macht sich also strafbar. Dasselbe gilt für Profilbilder. Da gilt besondere Vorsicht, weil manche dubiosen Anwälte das Urheberrecht als Geldquelle nutzen. Wer beispielsweise als Profilbild ein Foto verwendet, das urheberrechtlich geschützt ist, könnte eine gebührenpflichtige Abmahnung bekommen.
Am besten verwendet man also nur Bilder, die man selbst gemacht hat. Wo wir gerade beim Thema Bilder und Rechte sind: Wer Bilder über WhatsApp versendet, tritt die Urheberrechte unwiderruflich an den Kurznachrichtendienst ab. „Bilder sind eine Art Schatz“, sagt Huber. Jedes Bild wird gespeichert. Er nennt ein Beispiel: „Eine Firma wie Coca Cola könnte das Bild der glücklichen Party in Augsburg für einen Werbeeffekt in Brasilien verwenden.“Ich werde in Zukunft also keine Fotos mehr verschicken, auf denen ich Cola trinke.
Bleibt die Frage, wer meine Nachrichten mitlesen kann. Da hat Huber gute Nachrichten: „Durch die neue Verschlüsselung gibt es serienmäßig einen sehr hohen Standard der Sicherheit der Nachricht an sich.“Der Inhalt sei nur noch mit hohem Aufwand zu entschlüsseln. Allerdings hängen an dem Datenaustausch auch die sogenannten Metadaten. Zum Beispiel, wann und an wen eine Nachricht geschrieben wurde. Diese Informationen darf WhatsApp legal speichern, sie können auch von Dritten ausgelesen werden. Viele Smartphones übermitteln auch den Standort, von dem aus eine Nachricht verschickt wurde. Diese Daten lassen sich für Werbung einsetzen. Insgesamt sei die Kommunikation aber sicherer geworden. „Man kann sich wirklich ungestört austauschen. Das ist ein schönes Gefühl“, sagt Huber.