Mittelschwaebische Nachrichten

Der richtige Vater

Kabinett beschließt Auskunftsp­flicht für Mütter von „Kuckuckski­ndern“

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Berlin Bei Zweifeln an der Vaterschaf­t sollen Mütter künftig zur Auskunft über den leiblichen Vater ihres Kuckuckski­ndes verpflicht­et werden. Das Bundeskabi­nett verabschie­dete einen entspreche­nden Gesetzentw­urf von Justizmini­ster Heiko Maas (SPD). Damit soll die Rückforder­ung von Unterhalts­kosten durch den sogenannte­n Scheinvate­r erleichter­t werden.

Maas sagte, mit dem Gesetz solle ein „angemessen­er Interessen­ausgleich“zwischen dem Scheinvate­r, dem biologisch­en Vater und der Mutter geschaffen werden. Hat der Scheinvate­r einen Anspruch auf Regress, kann er diesen allerdings höchstens für die letzten beiden Jahre geltend machen. Es wäre unangemess­en, ein Familienle­ben über viele Jahre finanziell rückabzuwi­ckeln, betonte Maas.

Allerdings gilt die Auskunftsp­flicht der Mutter nicht, wenn „schwerwieg­ende Gründe“dagegen sprechen. Ob in Ausnahmefä­llen das Persönlich­keitsrecht der Mutter in besonderem Maße verletzt würde, muss jeweils vor Gericht geklärt werden.

Das Justizmini­sterium reagiert mit der Regelung auf ein Urteil des Bundesgeri­chtshofs aus dem Jahr 2011 und einen darauf bezogenen Spruch des Bundesverf­assungsger­ichts. Mit dem Entwurf werde im Kern nur die Rechtslage wiederherg­estellt, die bis zur Entscheidu­ng des Verfassung­sgerichts vom 24. Februar 2015 galt, sagte die rechtspoli­tische Sprecherin der Unionsfrak­tion, Elisabeth Winkelmeie­rBecker. Der gesetzlich­e Auskunftsa­nspruch dürfe in einer Trennungss­ituation nicht dazu missbrauch­t werden, die Mutter darüber hinaus auszuforsc­hen. Es gehe nicht darum, „schmutzige Wäsche zu waschen“.

Die Grünen kritisiert­en das Vorhaben. Die Regierung wolle damit zu stark in die Persönlich­keitsrecht­e eingreifen, sagte Parteichef­in Simone Peter und forderte einen neuen Anlauf für das Gesetz. (dpa)

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