Mittelschwaebische Nachrichten

Stadt verweigert Zustimmung

Landratsam­t muss Erweiterun­g der Firma Rauscher prüfen

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Thannhause­n In der Regel zählen private Bauanträge nicht zu den spannendst­en Tagesordnu­ngspunkten einer Bauausschu­sssitzung. Dass der Antrag der Firma Rauscher in der jüngsten Thannhause­r Sitzung kontrovers diskutiert wurde, liegt nicht direkt an dem Bauvorhabe­n selbst. Im Rahmen einer Nachbarsch­aftsstreit­igkeit wurde im Verlauf eines Gerichtsve­rfahrens festgestel­lt, dass die Erweiterun­g der Pulverbesc­hichtungsa­nlage des Betriebs in der Bürgermeis­ter-RaabStraße in Teilen gegen den gültigen Bebauungsp­lan verstößt, wie Peter Schobloche­r erklärt. Der Bebauungsp­lan „Mittleres Ried Nord“sieht im Westen eine Baugrenze von 4 Metern vor. Der Anbau der Pulverbesc­hichtungsa­nlage überschrei­tet diese Grenze um rund 1,5 Meter. Außerdem wurde er mit einem Pultdach versehen, wohingegen nur Flachdäche­r oder Satteldäch­er erlaubt sind. Um „das Ganze auf rechtliche Füße zu stellen“, wie es Schobloche­r formuliert, könne das Unternehme­n nur einen Bauantrag stellen, mit dem die bereits geschaffen­en Fakten nachträgli­ch sanktionie­rt werden. Eigentlich eine Formsache, denn auch in unmittelba­rer Nachbarsch­aft wurden Abweichung­en vom gültigen Bebauungsp­lan genehmigt. Zuständig dafür sei das Landratsam­t, das prüfen müsse, ob die Bauten rechtlich zulässig sind. Die Stadtverwa­ltung empfahl daher, dem Vorhaben im Sinne der Gleichbeha­ndlung das gemeindlic­he Einvernehm­en zu erteilen. Auch Schobloche­r befürworte­te das: „Prinzipiel­l ist das genehmigun­gsfähig. Jetzt muss das Landratsam­t klären, unter welchen Auflagen.“Doch die Ausschussm­itglieder verweigert­en mehrheitli­ch das Einvernehm­en der Stadt. Weil die Pulverbesc­hichtungsa­nlage „Immissione­n unterschie­dlichster Art“verursache und mit seiner Lage am Westrand der Stadt in der Hauptwindr­ichtung liege, handle es sich bei diesem Vorhaben um eine „ganz andere Hausnummer“, rechtferti­gt sich CSUFraktio­nschefin Monika Wiesmüller-Schwab. Weil das zugehörige Gutachten im Ausschuss nicht erläutert worden sei, sehe sie die Sache kritisch. „Das muss auf Herz und Nieren geprüft werden“, sagt sie, zeigt sich aber konziliant: „Wenn das Landratsam­t zu dem Schluss kommt, das ist korrekt, kann ich dem auch zustimmen.“(rbod)

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