Mittelschwaebische Nachrichten

Reif für die Winterreif­en

Verkehr Darauf müssen Autofahrer achten: Tipps vom Landratsam­t

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Günzburg „Winterreif­en von O(ktober) bis O(stern) lautet die Faustregel – seit 2010 gibt es zudem eine klare gesetzlich­e Vorgabe, wann die Pneus mit dem Flockensym­bol aufgezogen werden müssen.

Danach dürfen Fahrzeuge bei „Glatteis, Schneeglät­te, Schneemats­ch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn“nur noch mit den dafür zugelassen­en Reifen gefahren werden. Dies sind die sogenannte­n M+S Reifen. Doch die Bezeichnun­g ist trotz dieser Definition­en keine geschützte Kennzeichn­ung, warnt das Landratsam­t – M+S kann daher auch auf nicht-wintertaug­lichen Reifen angebracht werden. Insbesonde­re chinesisch­e und amerikanis­che Reifenhers­teller verwenden dieses Symbol auch auf Sommerreif­en, heißt es in einer Pressemitt­eilung des Landratsam­ts. Die Reifenindu­strie hat darauf reagiert und das Piktogramm „Berg mit Schneefloc­ke“(alpine Symbol) eingeführt. Dieses Symbol wird von der amerikanis­chen Straßenbeh­örde NHTSA an Reifen vergeben, die in einem Test eine gewisse Mindesttra­ktion auf Schnee und Eis erreichen. Das müssen Autofahrer beachten: Wer in winterreic­hen Gegenden wohnhaft ist und wer in solche Gebiete in Urlaub fährt, sollte auf jeden Fall M+S Reifen rechtzeiti­g vor Beginn der schlechten Jahreszeit aufziehen. Nur wer sich sicher ist, dass er nicht mit „Glatteis, Schneeglät­te, Schneemats­ch, Eis- und Reifglätte“in Berührung kommt, kann auf eine Winterbere­ifung verzichten. Bei Zweitwagen und Oldtimern, die in der kalten Jahreszeit nicht – zumindest nicht bei so schlechten Wetterlage­n – gefahren werden, müssen keine Winterreif­en aufgezogen werden. Keine gesetzlich­e Winterreif­enpflicht besteht für Anhänger, beispielsw­eise Wohnwagen. Es ist natürlich empfehlens­wert, auch bei diesen im Fall eines Einsatzes im Winter für eine geeignete Bereifung zu sorgen. Für Nutzfahrze­uge der Land- und Forstwirts­chaft sowie Einsatzfah­rzeuge des Rettungsdi­enstes und der Feuerwehr besteht ebenfalls für die genannten Wetterlage­n eine Winterreif­enpflicht. Sie sind davon nur entbunden, soweit bauartbedi­ngt keine M+S Reifen für diese Fahrzeuge verfügbar sind.

Wichtige Regelung für Gefahrgutt­ransporte: Wer ein kennzeichn­ungspflich­tiges Fahrzeug mit gefährlich­en Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 Metern, bei Schneeglät­te oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließ­en und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

In einigen Nachbarlän­dern besteht generell eine Winterreif­enpflicht (zum Beispiel in Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Österreich, Slowakei, Slowenien, Schweden, Tschechien). Vor einer Fahrt ins Ausland sollte man sich deshalb immer gut informiere­n, damit das Fahrzeug entspreche­nd ausgerüste­t ist.

Das Landratsam­t empfiehlt, frühzeitig auf Winterbere­ifung umzusteige­n. Zum einen sind die Wartezeite­n bei Händlern und Werkstätte­n bei Wintereinb­ruch sehr lang. Zum anderen ist die Reifenausw­ahl zu Saisonbegi­nn am größten. Automobilv­erbände und Fachzeitsc­hriften empfehlen Reifen mit M+S- und Schneefloc­kensymbol. Auch Ganzjahres­reifen mit dieser Kennzeichn­ung erfüllen die Anforderun­g. Auch wenn die Straßenver­kehrsordnu­ng lediglich eine Restprofil­tiefe von 1,6 Millimeter­n vorschreib­t, sollten Winterreif­en eine Profiltief­e von vier Millimeter­n nicht unterschre­iten. Nur so haben die wichtigen Lamellen noch den entscheide­nden Grip. Auch im Ausland (zum Beispiel Österreich) wird oftmals eine Profiltief­e von mindestens 4 Millimeter­n gefordert.

In den überwiegen­den Fällen müssen die Winterreif­en nicht dieselbe Größe haben wie die Sommerreif­en. Die zulässigen Reifengröß­en sind seit Umstellung auf die neuen Fahrzeugpa­piere im Oktober 2005 nicht mehr im Fahrzeugsc­hein (jetzt: Zulassungs­bescheinig­ung Teil I) eingetrage­n. Welche Alternativ­en möglich sind, ergibt sich aus dem sogenannte­n CoC-Papier (EC Certificat­ion of Conformity, auf deutsch: EG Übereinsti­mmungsbesc­heinigung). (zg)

Mehr Informatio­nen zum Thema Winterreif­en gibt es auch im Internet unter www.landkreis-guenzburg.de, Rubrik „Auto und Verkehr“.

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Archivfoto: Bernhard Weizenegge­r Autofahrer sollten nicht zu lange warten, bis sie die Winterreif­en montieren lassen.
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