Mittelschwaebische Nachrichten
Reif für die Winterreifen
Verkehr Darauf müssen Autofahrer achten: Tipps vom Landratsamt
Günzburg „Winterreifen von O(ktober) bis O(stern) lautet die Faustregel – seit 2010 gibt es zudem eine klare gesetzliche Vorgabe, wann die Pneus mit dem Flockensymbol aufgezogen werden müssen.
Danach dürfen Fahrzeuge bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn“nur noch mit den dafür zugelassenen Reifen gefahren werden. Dies sind die sogenannten M+S Reifen. Doch die Bezeichnung ist trotz dieser Definitionen keine geschützte Kennzeichnung, warnt das Landratsamt – M+S kann daher auch auf nicht-wintertauglichen Reifen angebracht werden. Insbesondere chinesische und amerikanische Reifenhersteller verwenden dieses Symbol auch auf Sommerreifen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts. Die Reifenindustrie hat darauf reagiert und das Piktogramm „Berg mit Schneeflocke“(alpine Symbol) eingeführt. Dieses Symbol wird von der amerikanischen Straßenbehörde NHTSA an Reifen vergeben, die in einem Test eine gewisse Mindesttraktion auf Schnee und Eis erreichen. Das müssen Autofahrer beachten: Wer in winterreichen Gegenden wohnhaft ist und wer in solche Gebiete in Urlaub fährt, sollte auf jeden Fall M+S Reifen rechtzeitig vor Beginn der schlechten Jahreszeit aufziehen. Nur wer sich sicher ist, dass er nicht mit „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte“in Berührung kommt, kann auf eine Winterbereifung verzichten. Bei Zweitwagen und Oldtimern, die in der kalten Jahreszeit nicht – zumindest nicht bei so schlechten Wetterlagen – gefahren werden, müssen keine Winterreifen aufgezogen werden. Keine gesetzliche Winterreifenpflicht besteht für Anhänger, beispielsweise Wohnwagen. Es ist natürlich empfehlenswert, auch bei diesen im Fall eines Einsatzes im Winter für eine geeignete Bereifung zu sorgen. Für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes und der Feuerwehr besteht ebenfalls für die genannten Wetterlagen eine Winterreifenpflicht. Sie sind davon nur entbunden, soweit bauartbedingt keine M+S Reifen für diese Fahrzeuge verfügbar sind.
Wichtige Regelung für Gefahrguttransporte: Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 Metern, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
In einigen Nachbarländern besteht generell eine Winterreifenpflicht (zum Beispiel in Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Österreich, Slowakei, Slowenien, Schweden, Tschechien). Vor einer Fahrt ins Ausland sollte man sich deshalb immer gut informieren, damit das Fahrzeug entsprechend ausgerüstet ist.
Das Landratsamt empfiehlt, frühzeitig auf Winterbereifung umzusteigen. Zum einen sind die Wartezeiten bei Händlern und Werkstätten bei Wintereinbruch sehr lang. Zum anderen ist die Reifenauswahl zu Saisonbeginn am größten. Automobilverbände und Fachzeitschriften empfehlen Reifen mit M+S- und Schneeflockensymbol. Auch Ganzjahresreifen mit dieser Kennzeichnung erfüllen die Anforderung. Auch wenn die Straßenverkehrsordnung lediglich eine Restprofiltiefe von 1,6 Millimetern vorschreibt, sollten Winterreifen eine Profiltiefe von vier Millimetern nicht unterschreiten. Nur so haben die wichtigen Lamellen noch den entscheidenden Grip. Auch im Ausland (zum Beispiel Österreich) wird oftmals eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern gefordert.
In den überwiegenden Fällen müssen die Winterreifen nicht dieselbe Größe haben wie die Sommerreifen. Die zulässigen Reifengrößen sind seit Umstellung auf die neuen Fahrzeugpapiere im Oktober 2005 nicht mehr im Fahrzeugschein (jetzt: Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen. Welche Alternativen möglich sind, ergibt sich aus dem sogenannten CoC-Papier (EC Certification of Conformity, auf deutsch: EG Übereinstimmungsbescheinigung). (zg)
Mehr Informationen zum Thema Winterreifen gibt es auch im Internet unter www.landkreis-guenzburg.de, Rubrik „Auto und Verkehr“.