Mittelschwaebische Nachrichten
Das Gift in der Energiesparlampe
Hersteller dürfen auf keinen Fall die Grenzwerte für Quecksilber überschreiten, urteilt der Bundesgerichtshof. Was aber ist zu tun, wenn so eine Lampe zerbricht?
Berlin Energiesparlampen sind eine gute Sache, finden Umweltverbände. Wenn sie kaputtgehen, kann allerdings Quecksilber austreten. Die Deutsche Umwelthilfe will deshalb erreichen, dass die Hersteller in ihren Lampen nur so viel Quecksilber verwenden wie nötig. Dazu fiel gestern ein wichtiges Urteil.
Was sind die Vorteile von Energiesparlampen?
Durch den niedrigen Stromverbrauch und die lange Lebensdauer tragen sie zum Klimaschutz bei.
Und welche Risiken gibt es?
Energiesparlampen müssen Quecksilber enthalten, sonst leuchten sie nicht. Quecksilber ist ein Schwermetall, das in der Natur vorkommt – aber für Menschen giftig ist. Im Normalbetrieb geht von den Lampen keine Gefahr aus. Nur wenn die Lampe zerbricht und Quecksilber austritt, muss man aufpassen. Das Umweltbundesamt rät besonders bei Schwangeren, Säuglingen und Kleinkindern zur Vorsicht.
Wie viel Quecksilber steckt in den Lampen?
Das hängt davon ab, welche Technologie der Hersteller verwendet. Der Grenzwert für Quecksilber pro Lampe liegt seit 2013 bei 2,5 Milligramm pro Lampe. Allerdings hat die Deutsche Umwelthilfe nach eigenen Angaben Energiesparlampen entdeckt, bei denen dieser Grenzwert überschritten wurde. Das passiere vor allem bei Lampen, die mit der Flüssig-Dosiertechnik hergestellt werden. Dabei wird das Quecksilber in kleinen Tröpfchen in die Lampe gegeben.
Dürfen solche Lampen mit höherem Quecksilber-Gehalt auf dem Markt verkauft werden?
Für Energiesparlampen, die zu viel giftiges Quecksilber enthalten, wird es auf dem deutschen Markt künftig keine Nachsicht geben. Der Bundesgerichtshof bestätigte am Mittwoch in letzter Instanz ein Vertriebsverbot für Lampen eines niedersächsischen Herstellers, die in Tests Grenzwerte deutlich überschritten hatten. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Diese hatte im Jahr 2012 in zwei getesteten Lampen einmal 13 und einmal 7,8 Milligramm Quecksilber entdeckt. Der Hersteller vertrat die Ansicht, dass einzelne Ausreißer nach oben nicht zählten und man den Durchschnittswert aus je zehn Lampen betrachten müsse. Dem schlossen sich die Karlsruher Richter nicht an. Sie sehen in den überschrittenen Grenzwerten einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Regeln.
Was kann man tun, wenn eine Lampe zerbricht?
Zerbricht die Lampe in der Wohnung, sollte man das Fenster öffnen und den Raum gut lüften. Anschließend sollten die Scherben aufgesammelt oder vorsichtig mit einem Blatt Papier zusammengekehrt werden. In einem geschlossenen Behälter sollen sie dann zur Problemmüllsammlung am Wertstoffhof gebracht werden. Auf keinen Fall darf man den Staubsauger benutzen.
Und was ist mit Lampen, die nicht mehr funktionieren?
Diese dürfen nicht in den Hausmüll, sondern sollen an einer Sammelstelle abgegeben werden. Diese findet man zum Beispiel in Drogeriemärkten oder Elektrofachmärkten.
Anne-Beatrice Clasmann, dpa