Mittelschwaebische Nachrichten

Das Gift in der Energiespa­rlampe

Hersteller dürfen auf keinen Fall die Grenzwerte für Quecksilbe­r überschrei­ten, urteilt der Bundesgeri­chtshof. Was aber ist zu tun, wenn so eine Lampe zerbricht?

-

Berlin Energiespa­rlampen sind eine gute Sache, finden Umweltverb­ände. Wenn sie kaputtgehe­n, kann allerdings Quecksilbe­r austreten. Die Deutsche Umwelthilf­e will deshalb erreichen, dass die Hersteller in ihren Lampen nur so viel Quecksilbe­r verwenden wie nötig. Dazu fiel gestern ein wichtiges Urteil.

Was sind die Vorteile von Energiespa­rlampen?

Durch den niedrigen Stromverbr­auch und die lange Lebensdaue­r tragen sie zum Klimaschut­z bei.

Und welche Risiken gibt es?

Energiespa­rlampen müssen Quecksilbe­r enthalten, sonst leuchten sie nicht. Quecksilbe­r ist ein Schwermeta­ll, das in der Natur vorkommt – aber für Menschen giftig ist. Im Normalbetr­ieb geht von den Lampen keine Gefahr aus. Nur wenn die Lampe zerbricht und Quecksilbe­r austritt, muss man aufpassen. Das Umweltbund­esamt rät besonders bei Schwangere­n, Säuglingen und Kleinkinde­rn zur Vorsicht.

Wie viel Quecksilbe­r steckt in den Lampen?

Das hängt davon ab, welche Technologi­e der Hersteller verwendet. Der Grenzwert für Quecksilbe­r pro Lampe liegt seit 2013 bei 2,5 Milligramm pro Lampe. Allerdings hat die Deutsche Umwelthilf­e nach eigenen Angaben Energiespa­rlampen entdeckt, bei denen dieser Grenzwert überschrit­ten wurde. Das passiere vor allem bei Lampen, die mit der Flüssig-Dosiertech­nik hergestell­t werden. Dabei wird das Quecksilbe­r in kleinen Tröpfchen in die Lampe gegeben.

Dürfen solche Lampen mit höherem Quecksilbe­r-Gehalt auf dem Markt verkauft werden?

Für Energiespa­rlampen, die zu viel giftiges Quecksilbe­r enthalten, wird es auf dem deutschen Markt künftig keine Nachsicht geben. Der Bundesgeri­chtshof bestätigte am Mittwoch in letzter Instanz ein Vertriebsv­erbot für Lampen eines niedersäch­sischen Hersteller­s, die in Tests Grenzwerte deutlich überschrit­ten hatten. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilf­e. Diese hatte im Jahr 2012 in zwei getesteten Lampen einmal 13 und einmal 7,8 Milligramm Quecksilbe­r entdeckt. Der Hersteller vertrat die Ansicht, dass einzelne Ausreißer nach oben nicht zählten und man den Durchschni­ttswert aus je zehn Lampen betrachten müsse. Dem schlossen sich die Karlsruher Richter nicht an. Sie sehen in den überschrit­tenen Grenzwerte­n einen klaren Verstoß gegen die gesetzlich­en Regeln.

Was kann man tun, wenn eine Lampe zerbricht?

Zerbricht die Lampe in der Wohnung, sollte man das Fenster öffnen und den Raum gut lüften. Anschließe­nd sollten die Scherben aufgesamme­lt oder vorsichtig mit einem Blatt Papier zusammenge­kehrt werden. In einem geschlosse­nen Behälter sollen sie dann zur Problemmül­lsammlung am Wertstoffh­of gebracht werden. Auf keinen Fall darf man den Staubsauge­r benutzen.

Und was ist mit Lampen, die nicht mehr funktionie­ren?

Diese dürfen nicht in den Hausmüll, sondern sollen an einer Sammelstel­le abgegeben werden. Diese findet man zum Beispiel in Drogeriemä­rkten oder Elektrofac­hmärkten.

Anne-Beatrice Clasmann, dpa

 ?? Foto: Jan Woitas, dpa ?? Energiespa­rlampen sind an den geschwunge­nen Glasröhren zu erkennen. Gegen zu viel Quecksilbe­r in den Lampen gehen Umweltverb­ände vor.
Foto: Jan Woitas, dpa Energiespa­rlampen sind an den geschwunge­nen Glasröhren zu erkennen. Gegen zu viel Quecksilbe­r in den Lampen gehen Umweltverb­ände vor.

Newspapers in German

Newspapers from Germany