Mittelschwaebische Nachrichten
Bald 409 Euro Hartz IV
Die Leistungen des Staates für Arbeitslose sollen ab dem nächsten Jahr steigen. Wer aber bekommt wie viel Geld? Und was ist mit Asylbewerbern?
Frankfurt am Main Millionen HartzIV-Bezieher sollen vom kommenden Jahr an mehr Geld bekommen. Die Leistungen für Schulkinder unter 14 Jahren und für Erwachsene werden wohl angehoben. Im Folgenden bieten wir einen Überblick über die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfes von SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles.
Wie stark steigt Hartz IV?
Für Alleinstehende steigen die Leistungen um fünf Euro auf 409 Euro und für Paare um vier Euro auf 368 Euro pro Partner. Volljährige Kinder unter 25 bekommen drei Euro mehr – also 327 Euro. Für Minderjährige von 14 bis 18 erhöht sich der Satz um fünf Euro auf 311 Euro. Das Plus für Kinder von sechs bis 13 Jahren fällt am größten aus: um 21 auf 291 Euro. Für Kinder unter sechs Jahren bleibt es bei 237 Euro. Nicht betroffen von den Neuerungen sind schon bisher gewährte einmalige Leistungen in besonderen Lebenssituationen, etwa bei der Erstausstattung einer Wohnung oder bei der Geburt eines Kindes. Hartz-IVEmpfänger bekommen im Regelfall aber mehr Hilfe als nur die oben er- wähnten Sätze. Im Normalfall übernimmt der Staat auch die Kosten für Unterkunft und Heizung.
Für wen gelten die Regelsätze?
Betroffen sind etwa 5,9 Millionen Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, also etwa Langzeitarbeitslose und ihre Kinder. Hier ist das Sozialgesetzbuch II einschlägig. Zudem gelten die Sätze für gut eine Millionen Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Warum steigen die Sätze wie geplant?
Die Steigerungen gehen auf die gestiegenen Preissteigerungen und Löhne zurück. Darüber hinaus wur- den statistische Grundlagen neu errechnet – gemessen wird das Ausgabeverhalten der Haushalte mit niedrigem Einkommen in Deutschland. Es gibt lange Listen mit einzelnen Ausgabenposten, die in die Berechnung der Pauschalen mit eingehen: durchschnittliche Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke etwa, Bekleidung und Schuhe, Kommunikation oder auch Freizeit/Kultur. Neu berücksichtigt sind Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – so soll eine Mobilitätspauschale erhöht werden, auch Autos werden berücksichtigt.
Sind die Berechnungen umstritten?
Ja, das sind sie. Der Grünen-Sozialexperte Wolfgang StrengmannKuhn sagt: „Der Regelsatz wird von der Bundesregierung kleingerechnet, indem bestimmte Bedarfspositionen ganz aus dem Regelsatz gestrichen oder gekürzt werden.“Herausgerechnet worden seien etwa Ausgaben für Haustiere – so sinke der Regelbedarf um rund vier Euro. Auch gestrichen worden seien zum Beispiel die Ausgaben für Mobilfunkgebühren – im Schnitt acht Euro für Erwachsene.
Was ist noch an Verbesserungen geplant?
Erwachsene, die in Wohngemeinschaften zusammenleben, aber kein Paar sind, sollen auf jeden Fall den vollen Regelsatz von 409 Euro bekommen. Besser anerkannt werden sollen auch Mietkosten etwa für volljährige Kinder mit Behinderung, die bei den Eltern wohnen.
Was ändert sich für Asylbewerber?
Das Kabinett beschloss auch eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes: Alleinstehende Asylbewerber erhalten 2017 statt 354 Euro nur noch 332 Euro. Grund ist die Herausnahme der Ausgaben für Strom und Wohnungsinstandhaltung. Bei der Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft werden diese Kosten – so die Begründung – durch Sachleistungen gedeckt. Wenn sich Asylbewerber während ihres Asylverfahrens ehrenamtlich beispielsweise in Vereinen engagieren und dafür eine Ehrenamtspauschale erhalten, können sie davon zukünftig bis zu 200 Euro im Monat anrechnungsfrei zusätzlich zu ihren Leistungen behalten.
Basil Wegener, dpa