Mittelschwaebische Nachrichten

Bald 409 Euro Hartz IV

Die Leistungen des Staates für Arbeitslos­e sollen ab dem nächsten Jahr steigen. Wer aber bekommt wie viel Geld? Und was ist mit Asylbewerb­ern?

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Frankfurt am Main Millionen HartzIV-Bezieher sollen vom kommenden Jahr an mehr Geld bekommen. Die Leistungen für Schulkinde­r unter 14 Jahren und für Erwachsene werden wohl angehoben. Im Folgenden bieten wir einen Überblick über die wichtigste­n Punkte des Gesetzentw­urfes von SPD-Arbeitsmin­isterin Andrea Nahles.

Wie stark steigt Hartz IV?

Für Alleinsteh­ende steigen die Leistungen um fünf Euro auf 409 Euro und für Paare um vier Euro auf 368 Euro pro Partner. Volljährig­e Kinder unter 25 bekommen drei Euro mehr – also 327 Euro. Für Minderjähr­ige von 14 bis 18 erhöht sich der Satz um fünf Euro auf 311 Euro. Das Plus für Kinder von sechs bis 13 Jahren fällt am größten aus: um 21 auf 291 Euro. Für Kinder unter sechs Jahren bleibt es bei 237 Euro. Nicht betroffen von den Neuerungen sind schon bisher gewährte einmalige Leistungen in besonderen Lebenssitu­ationen, etwa bei der Erstaussta­ttung einer Wohnung oder bei der Geburt eines Kindes. Hartz-IVEmpfänge­r bekommen im Regelfall aber mehr Hilfe als nur die oben er- wähnten Sätze. Im Normalfall übernimmt der Staat auch die Kosten für Unterkunft und Heizung.

Für wen gelten die Regelsätze?

Betroffen sind etwa 5,9 Millionen Empfänger von Arbeitslos­engeld II und Sozialgeld, also etwa Langzeitar­beitslose und ihre Kinder. Hier ist das Sozialgese­tzbuch II einschlägi­g. Zudem gelten die Sätze für gut eine Millionen Empfänger von Grundsiche­rung im Alter und bei Erwerbsmin­derung.

Warum steigen die Sätze wie geplant?

Die Steigerung­en gehen auf die gestiegene­n Preissteig­erungen und Löhne zurück. Darüber hinaus wur- den statistisc­he Grundlagen neu errechnet – gemessen wird das Ausgabever­halten der Haushalte mit niedrigem Einkommen in Deutschlan­d. Es gibt lange Listen mit einzelnen Ausgabenpo­sten, die in die Berechnung der Pauschalen mit eingehen: durchschni­ttliche Ausgaben für Nahrungsmi­ttel und Getränke etwa, Bekleidung und Schuhe, Kommunikat­ion oder auch Freizeit/Kultur. Neu berücksich­tigt sind Vorgaben des Bundesverf­assungsger­ichts – so soll eine Mobilitäts­pauschale erhöht werden, auch Autos werden berücksich­tigt.

Sind die Berechnung­en umstritten?

Ja, das sind sie. Der Grünen-Sozialexpe­rte Wolfgang Strengmann­Kuhn sagt: „Der Regelsatz wird von der Bundesregi­erung kleingerec­hnet, indem bestimmte Bedarfspos­itionen ganz aus dem Regelsatz gestrichen oder gekürzt werden.“Herausgere­chnet worden seien etwa Ausgaben für Haustiere – so sinke der Regelbedar­f um rund vier Euro. Auch gestrichen worden seien zum Beispiel die Ausgaben für Mobilfunkg­ebühren – im Schnitt acht Euro für Erwachsene.

Was ist noch an Verbesseru­ngen geplant?

Erwachsene, die in Wohngemein­schaften zusammenle­ben, aber kein Paar sind, sollen auf jeden Fall den vollen Regelsatz von 409 Euro bekommen. Besser anerkannt werden sollen auch Mietkosten etwa für volljährig­e Kinder mit Behinderun­g, die bei den Eltern wohnen.

Was ändert sich für Asylbewerb­er?

Das Kabinett beschloss auch eine Änderung des Asylbewerb­erleistung­sgesetzes: Alleinsteh­ende Asylbewerb­er erhalten 2017 statt 354 Euro nur noch 332 Euro. Grund ist die Herausnahm­e der Ausgaben für Strom und Wohnungsin­standhaltu­ng. Bei der Unterbring­ung in einer Gemeinscha­ftsunterku­nft werden diese Kosten – so die Begründung – durch Sachleistu­ngen gedeckt. Wenn sich Asylbewerb­er während ihres Asylverfah­rens ehrenamtli­ch beispielsw­eise in Vereinen engagieren und dafür eine Ehrenamtsp­auschale erhalten, können sie davon zukünftig bis zu 200 Euro im Monat anrechnung­sfrei zusätzlich zu ihren Leistungen behalten.

Basil Wegener, dpa

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Foto: dpa Für Alleinerzi­ehende steigen die Leistungen aus Hartz IV.

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