Mittelschwaebische Nachrichten

Abgeordnet­er muss vor Gericht

Günther Felbinger wird Betrug vorgeworfe­n

- VON HENRY STERN

München Die Münchner Staatsanwa­ltschaft will den unterfränk­ischen Abgeordnet­en der Freien Wähler, Günther Felbinger, wegen Betrugs in fünf Fällen anklagen: Die im November 2015 eingeleite­ten Ermittlung­en hätten einen „hinreichen­den Tatverdach­t“ergeben, heißt es in einem Schreiben an den Landtag. Mit dem siebenseit­igen Papier bittet die Staatsanwa­ltschaft um die Aufhebung der parlamenta­rischen Immunität Felbingers. In dieser Woche will sich deshalb der Rechtsauss­chuss des Landtags mit der Causa Felbinger befassen. Dass das Parlament dem Wunsch der Staatsanwä­lte nachkommt, gilt als Formsache.

Dies ist die Voraussetz­ung für eine Anklage des Freie-Wähler-Politikers. Sie soll laut Staatsanwa­ltschaft beim Landgerich­t München I eingereich­t werden. Denkbar gewesen wäre auch eine Anklage beim Amtsgerich­t. Dass die Anklage derart hochgehäng­t wird, „deutet darauf hin, dass man die Vorwürfe bei der Staatsanwa­ltschaft für ausgesproc­hen ernst hält“, sagt ein erfahrener Rechtspoli­tiker im Landtag. Felbinger hatte sich im November 2015 nach Medienrech­erchen wegen fingierter Abrechnung­en über seine Unkostenpa­uschale als Landtagsab­geordneter selbst angezeigt und rund 65000 Euro an das Landtagsam­t zurückgeza­hlt. Seinen Sitz im Landtag gab der Abgeordnet­e allerdings bis heute nicht auf.

Nach rund neun Monaten Ermittlung­sarbeit konkretisi­erte die Staatsanwa­ltschaft nun die Vorwürfe gegen den Freie-Wähler-Politiker: „In der Absicht, eine Zahlung bzw. Verrechnun­g für nicht entstanden­e bzw. bereits abgegolten­e Aufwendung­en zu erlangen, schloss der Abgeordnet­e in den Jahren 2009 bis 2014 mehrere Dienstvert­räge zum Schein ab“, fassen die Staatsanwä­lte in dem Schreiben zusammen.

Dem Steuerzahl­er sei im Jahr 2010 ein Schaden von 13770 Euro, in den Jahren 2011, 2012 und 2013 von je 10080 Euro, 2014 von 5887,80 Euro und 2015 von 5895,54 Euro entstanden.

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Günther Felbinger

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