Mittelschwaebische Nachrichten
Abgeordneter muss vor Gericht
Günther Felbinger wird Betrug vorgeworfen
München Die Münchner Staatsanwaltschaft will den unterfränkischen Abgeordneten der Freien Wähler, Günther Felbinger, wegen Betrugs in fünf Fällen anklagen: Die im November 2015 eingeleiteten Ermittlungen hätten einen „hinreichenden Tatverdacht“ergeben, heißt es in einem Schreiben an den Landtag. Mit dem siebenseitigen Papier bittet die Staatsanwaltschaft um die Aufhebung der parlamentarischen Immunität Felbingers. In dieser Woche will sich deshalb der Rechtsausschuss des Landtags mit der Causa Felbinger befassen. Dass das Parlament dem Wunsch der Staatsanwälte nachkommt, gilt als Formsache.
Dies ist die Voraussetzung für eine Anklage des Freie-Wähler-Politikers. Sie soll laut Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I eingereicht werden. Denkbar gewesen wäre auch eine Anklage beim Amtsgericht. Dass die Anklage derart hochgehängt wird, „deutet darauf hin, dass man die Vorwürfe bei der Staatsanwaltschaft für ausgesprochen ernst hält“, sagt ein erfahrener Rechtspolitiker im Landtag. Felbinger hatte sich im November 2015 nach Medienrecherchen wegen fingierter Abrechnungen über seine Unkostenpauschale als Landtagsabgeordneter selbst angezeigt und rund 65000 Euro an das Landtagsamt zurückgezahlt. Seinen Sitz im Landtag gab der Abgeordnete allerdings bis heute nicht auf.
Nach rund neun Monaten Ermittlungsarbeit konkretisierte die Staatsanwaltschaft nun die Vorwürfe gegen den Freie-Wähler-Politiker: „In der Absicht, eine Zahlung bzw. Verrechnung für nicht entstandene bzw. bereits abgegoltene Aufwendungen zu erlangen, schloss der Abgeordnete in den Jahren 2009 bis 2014 mehrere Dienstverträge zum Schein ab“, fassen die Staatsanwälte in dem Schreiben zusammen.
Dem Steuerzahler sei im Jahr 2010 ein Schaden von 13770 Euro, in den Jahren 2011, 2012 und 2013 von je 10080 Euro, 2014 von 5887,80 Euro und 2015 von 5895,54 Euro entstanden.