Mittelschwaebische Nachrichten

Die drittbeste Lösung

- VON JAN KUBICA redaktion@guenzburge­r-zeitung.de

Auf ein Neues also, irgendwann in Neusäß. Zu dieser Entscheidu­ng kam das Sportgeric­ht, weil es in Sachen Flutlicht-Ausfall während des Bezirkslig­a-Fußballspi­els gegen den SC Bubesheim keinerlei Verschulde­n des gastgebend­en Vereins feststelle­n konnte. Das mag an jenem 16. September natürlich genau so gewesen sein. Technische­s Versagen kommt immer wieder mal vor und der Spielabbru­ch durch den Unparteiis­chen war angesichts der Finsternis über dem Schmuttert­al unausweich­lich.

Dennoch bietet dieses Urteil nur die drittbeste Lösung. Das Problem an der Sache ist nämlich, dass ein Präzedenzf­all geschaffen wurde zugunsten all jener, die technische­m Versagen beim Spielstand von 0:1 in der 85. Minute ein bisschen nachhelfen möchten. Und genau deshalb wird sich ab jetzt jeder Gastverein dreimal überlegen, ob er einem Flutlichts­piel zustimmt.

Die korrektest­e Lösung wäre gewesen, die verbleiben­de Spieldauer beim Abbruch-Resultat von 1:2 nachzuhole­n. Ein solches Urteil aber lassen hierzuland­e die Regularien nicht zu – warum eigentlich? Das Gericht hätte auch erklären können, der gastgebend­e Verein sei für die technische Ausstattun­g seines Sportgelän­des grundsätzl­ich verantwort­lich; in diesem Fall hätten die Punkte dem Gast zugesproch­en werden müssen.

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