Mittelschwaebische Nachrichten
Die drittbeste Lösung
Auf ein Neues also, irgendwann in Neusäß. Zu dieser Entscheidung kam das Sportgericht, weil es in Sachen Flutlicht-Ausfall während des Bezirksliga-Fußballspiels gegen den SC Bubesheim keinerlei Verschulden des gastgebenden Vereins feststellen konnte. Das mag an jenem 16. September natürlich genau so gewesen sein. Technisches Versagen kommt immer wieder mal vor und der Spielabbruch durch den Unparteiischen war angesichts der Finsternis über dem Schmuttertal unausweichlich.
Dennoch bietet dieses Urteil nur die drittbeste Lösung. Das Problem an der Sache ist nämlich, dass ein Präzedenzfall geschaffen wurde zugunsten all jener, die technischem Versagen beim Spielstand von 0:1 in der 85. Minute ein bisschen nachhelfen möchten. Und genau deshalb wird sich ab jetzt jeder Gastverein dreimal überlegen, ob er einem Flutlichtspiel zustimmt.
Die korrekteste Lösung wäre gewesen, die verbleibende Spieldauer beim Abbruch-Resultat von 1:2 nachzuholen. Ein solches Urteil aber lassen hierzulande die Regularien nicht zu – warum eigentlich? Das Gericht hätte auch erklären können, der gastgebende Verein sei für die technische Ausstattung seines Sportgeländes grundsätzlich verantwortlich; in diesem Fall hätten die Punkte dem Gast zugesprochen werden müssen.