Mittelschwaebische Nachrichten

Facebook muss Daten trennen

Abgleich mit WhatsApp verboten

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Hamburg Hamburgs Datenschut­zbeauftrag­ter Johannes Caspar hat Facebook untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Zudem müsse Facebook bereits von WhatsApp übermittel­te Daten löschen. Die rund 35 Millionen WhatsAppAn­wender in Deutschlan­d müssten selbst entscheide­n können, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen, erklärte Caspar: „Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.“

Das Verbot der Speicherun­g der WhatsApp-Daten sei sofort vollziehba­r, bis Facebook Widerspruc­h beim Verwaltung­sgericht Hamburg einlege. Befolgt Facebook die Anordnung nicht, kann die Behörde Bußgelder verhängen. Caspar sagte, er suche derzeit mit anderen Datenschut­zbeauftrag­ten in Europa einen Schultersc­hluss, um die Datenübert­ragung von WhatsApp an Facebook zu unterbinde­n. „Facebook weht aber auch in den USA der Wind ins Gesicht.“

Entscheide­nd wird die Frage sein, ob der Hamburger Datenschüt­zer überhaupt zuständig ist. Er argumentie­rt, Facebook verarbeite Daten in der Hamburger Niederlass­ung, weil dort das deutschspr­achige Werbegesch­äft betrieben werde. Deshalb sei nationales Datenschut­zrecht anwendbar, wie auch der Europäisch­e Gerichtsho­f im Juli bestätigt habe. Facebook erklärte stets, das europäisch­e Geschäft werde von Irland aus betrieben und deswegen seien die dortigen Datenschüt­zer zuständig. Das Online-Netzwerk entgegnete Caspar gestern: „Facebook befolgt das EU-Datenschut­zrecht.“Man sei offen dafür, mit dem Hamburger Datenschüt­zer zu arbeiten, um seine Fragen zu beantworte­n und Sorgen zu zerstreuen.

Caspar hatte bereits mehrfach versucht, gegen Facebook vorzugehen. Zuletzt wollte er durchsetze­n, dass Facebook auch Anmeldunge­n unter einem Pseudonym zulässt, scheiterte aber vor dem Verwaltung­sgericht Hamburg. Das Gericht hatte Caspar an die Niederlass­ung von Facebook in Irland verwiesen. Diesmal adressiert­e er seine Anordnung direkt an Facebook in Irland. Er sieht eine veränderte Rechtslage im Vergleich zu dem PseudonymF­all durch das EuGH-Urteil.

WhatsApp hatte angekündig­t, künftig die Telefonnum­mer des Nutzers an Facebook weiterzuge­ben. Außerdem sollen mit der Konzernmut­ter Informatio­nen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmittei­lungsdiens­t genutzt wird. WhatsApp-Mitglieder konnten zumindest der Verwendung ihrer Daten für die Personalis­ierung von Facebook-Werbung und FreundeVor­schlägen widersprec­hen. Die Telefonnum­mer wird allerdings in jedem Fall mit Facebook geteilt, wenn man die App weiternutz­en will.

Facebook und WhatsApp seien selbststän­dige Unternehme­n, die die Daten ihrer Nutzer auf Grundlage ihrer Nutzungs- und Datenschut­zbedingung­en verarbeite­n, argumentie­rte Caspar. Nach dem Erwerb von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren hätten sie zugesicher­t, dass Daten der Nutzer nicht miteinande­r ausgetausc­ht würden. (dpa)

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Foto: dpa Facebook wurde jetzt der Abgleich von WhatsApp-Daten verboten.

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