Mittelschwaebische Nachrichten
Facebook muss Daten trennen
Abgleich mit WhatsApp verboten
Hamburg Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat Facebook untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Zudem müsse Facebook bereits von WhatsApp übermittelte Daten löschen. Die rund 35 Millionen WhatsAppAnwender in Deutschland müssten selbst entscheiden können, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen, erklärte Caspar: „Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.“
Das Verbot der Speicherung der WhatsApp-Daten sei sofort vollziehbar, bis Facebook Widerspruch beim Verwaltungsgericht Hamburg einlege. Befolgt Facebook die Anordnung nicht, kann die Behörde Bußgelder verhängen. Caspar sagte, er suche derzeit mit anderen Datenschutzbeauftragten in Europa einen Schulterschluss, um die Datenübertragung von WhatsApp an Facebook zu unterbinden. „Facebook weht aber auch in den USA der Wind ins Gesicht.“
Entscheidend wird die Frage sein, ob der Hamburger Datenschützer überhaupt zuständig ist. Er argumentiert, Facebook verarbeite Daten in der Hamburger Niederlassung, weil dort das deutschsprachige Werbegeschäft betrieben werde. Deshalb sei nationales Datenschutzrecht anwendbar, wie auch der Europäische Gerichtshof im Juli bestätigt habe. Facebook erklärte stets, das europäische Geschäft werde von Irland aus betrieben und deswegen seien die dortigen Datenschützer zuständig. Das Online-Netzwerk entgegnete Caspar gestern: „Facebook befolgt das EU-Datenschutzrecht.“Man sei offen dafür, mit dem Hamburger Datenschützer zu arbeiten, um seine Fragen zu beantworten und Sorgen zu zerstreuen.
Caspar hatte bereits mehrfach versucht, gegen Facebook vorzugehen. Zuletzt wollte er durchsetzen, dass Facebook auch Anmeldungen unter einem Pseudonym zulässt, scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Das Gericht hatte Caspar an die Niederlassung von Facebook in Irland verwiesen. Diesmal adressierte er seine Anordnung direkt an Facebook in Irland. Er sieht eine veränderte Rechtslage im Vergleich zu dem PseudonymFall durch das EuGH-Urteil.
WhatsApp hatte angekündigt, künftig die Telefonnummer des Nutzers an Facebook weiterzugeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird. WhatsApp-Mitglieder konnten zumindest der Verwendung ihrer Daten für die Personalisierung von Facebook-Werbung und FreundeVorschlägen widersprechen. Die Telefonnummer wird allerdings in jedem Fall mit Facebook geteilt, wenn man die App weiternutzen will.
Facebook und WhatsApp seien selbstständige Unternehmen, die die Daten ihrer Nutzer auf Grundlage ihrer Nutzungs- und Datenschutzbedingungen verarbeiten, argumentierte Caspar. Nach dem Erwerb von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren hätten sie zugesichert, dass Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht würden. (dpa)