Mittelschwaebische Nachrichten

Für Verbrauche­r doppelt bitter

- VON SARAH SCHIERACK schsa@augsburger-allgemeine.de

Jeder Reisende kennt sie: die Vorfreude auf den nächsten Urlaub. Viele Menschen fiebern monatelang auf ihren Trip hin, planen ihre Ausflüge bis ins kleinste Detail. Umso bitterer ist es, wenn sie die Reise absagen müssen. Gründe dafür gibt es viele: Krankheit, ein Todesfall oder ein neuer Job.

Es ist sinnvoll, dass Verbrauche­r ihren Platz in einem solchen Fall an jemand anderen abgeben dürfen. So verfällt die Reise wenigstens nicht. Allerdings zahlen die Kunden dafür einen hohen Preis: Reiseveran­stalter dürfen für diese Umbuchunge­n auch weiterhin horrende Preise verlangen. Dass der Bundesgeri­chtshof das zulässt, ist völlig unverständ­lich. Denn die Reiseanbie­ter müssen in diesen Fällen keinen Platz stornieren, sondern nur auf einen anderen Namen umbuchen – ein Vorgang, der nicht mehr als 15 Minuten dauern dürfte. Dafür 725 oder sogar 1650 Euro zu verlangen, ist unerhört.

Glaubt man Verbrauche­rschützern, dann steckt dahinter Kalkül. Viele Anbieter verkaufen ihren Kunden bei Pauschalre­isen gern Flüge, die sich nicht umbuchen lassen – und kassieren ab, wenn der Urlauber die Reise nicht antreten kann. Der Leidtragen­de bei diesem Geschäft ist immer der Verbrauche­r. Ihm bleibt nichts anderes übrig, als sich besser abzusicher­n – und eine Reiserückt­rittsversi­cherung abzuschlie­ßen.

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