Mittelschwaebische Nachrichten
Für Verbraucher doppelt bitter
Jeder Reisende kennt sie: die Vorfreude auf den nächsten Urlaub. Viele Menschen fiebern monatelang auf ihren Trip hin, planen ihre Ausflüge bis ins kleinste Detail. Umso bitterer ist es, wenn sie die Reise absagen müssen. Gründe dafür gibt es viele: Krankheit, ein Todesfall oder ein neuer Job.
Es ist sinnvoll, dass Verbraucher ihren Platz in einem solchen Fall an jemand anderen abgeben dürfen. So verfällt die Reise wenigstens nicht. Allerdings zahlen die Kunden dafür einen hohen Preis: Reiseveranstalter dürfen für diese Umbuchungen auch weiterhin horrende Preise verlangen. Dass der Bundesgerichtshof das zulässt, ist völlig unverständlich. Denn die Reiseanbieter müssen in diesen Fällen keinen Platz stornieren, sondern nur auf einen anderen Namen umbuchen – ein Vorgang, der nicht mehr als 15 Minuten dauern dürfte. Dafür 725 oder sogar 1650 Euro zu verlangen, ist unerhört.
Glaubt man Verbraucherschützern, dann steckt dahinter Kalkül. Viele Anbieter verkaufen ihren Kunden bei Pauschalreisen gern Flüge, die sich nicht umbuchen lassen – und kassieren ab, wenn der Urlauber die Reise nicht antreten kann. Der Leidtragende bei diesem Geschäft ist immer der Verbraucher. Ihm bleibt nichts anderes übrig, als sich besser abzusichern – und eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.