Mittelschwaebische Nachrichten
Satzungen und Baupläne im Gemeinderat Aichen
Seit Monaten sind Bau- und Planungsangelegenheiten im Fokus des Gremiums
Aichen Große Nachfrage nach Baugrundstücken herrscht allerorts und auch in Aichen. Angespartes Kapital wird zu Bauzwecken benutzt oder in Immobilien angelegt. So ist es nicht verwunderlich, dass auch in kleineren Kommunen Baugebiete ausgewiesen und Bebauungspläne erstellt werden. Man braucht nur die Tagesordnungen bei Ratssitzungen einzusehen. Auch in Aichen sieht es nicht anders aus.
Bebauungsplan Änderung Im Baugebiet „Am Oberfeld“von Memmenhausen möchte ein Ehepaar ein zweigeschossiges Wohnhaus im Toskana-Stil errichten, was laut Landratsamt nicht zulässig ist, da die Bebauung am Ortsrand erfolgen soll. Um die Sachlage zu erklären, war Planer Eugen Riedler aus Langenneufnach zur Sitzung gekommen. Dieser erklärte, man müsse einen Beschluss fassen, dass sich der Bauort in Zukunft nicht mehr am Ortsrand, sondern in der zweiten oder dritten Baureihe befände, das ausgewiesene Gebiet komplett bebaut sei.
Laut Amt entspreche die zweigeschossige Bauweise dort auch nicht dem Dorfbild und das Gebäude komme höher wie die umgebende Bebauung heraus, was nicht dem Bebauungsplan entspreche. Hier warf Bürgermeister Alois Kling ein, dass der Bebauungsplan gut 25 Jahre alt sei und sich in dieser Zeit der Baustil sehr verändert habe. Riedler: Das Landratsamt halte aber am Bebauungsplan fest, obwohl es in anderen Orten lockerer verfahre. Mit 12:0 Stimmen wurde beschlossen, dass Riedler auf Kosten der Bauherren den Bebauungsplan ändern und die Bebauung redaktionell in die zweite Reihe rücken solle. Kling gab aber zu bedenken, dass damit Unmut bei früheren Bauherren aufkommen könne, die sich an den Bebauungsplan halten mussten. „Aber es ist nicht mehr zu ändern“.
Stellungnahmen Für den Bebauungsplan „Südlich des Sandweges“in Obergessertshausen wurden im Zuge der Anhörung 28 Behörden und Einrichtungen befragt, erklärte Riedler. Von den LEW und vom Wasserwirtschaftsamt seien zwei unbedeutende redaktionelle Anmerkungen gekommen. Das Landratsamt äußerte, dass nur eine eineinhalbstöckige Bebauung zulässig sei. Zudem ist die geplante Dachneigung um drei Grad geringer, als im Bebauungsplan gefordert. Des Weiteren seien die Emissionen aus der angrenzenden Landwirtschaft hinzunehmen. Riedler hatte bereits eine geänderte Satzung dabei, die mit 12:0 Stimmen angenommen wurde. Weiter führte er aus, dass keine erneute Auslegung nötig sei und das Landratsamt bereits seine Genehmigung zugesagt habe, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats.
Geänderter Bauort Im Zuge der Erweiterung der EinbeziehungsSatzung „Westlich der Pfarrer-Bobinger-Straße“am südlichen Ortsausgang Aichens war eine Anhörung der Behörden notwendig. Das Landratsamt schlug vor, für das geplante Wohnhaus, wegen der Überwenn schreitung der Bebauungsgrenze, den Standort etwas nach Osten zu rücken. Weiter stellte es die Baugenehmigung in Aussicht, wenn die Gemeinde den Bau befürworte und die Bebauung überwache. Ohne Gegenstimme wurden Abwägungen und Änderungen angenommen.
Abbruch Ein heimisches Ehepaar hat „Im Gries“im Nordosten von Obergessertshausen mit dem Abbruch eines älteren Wohngebäudes begonnen, das an einem steilen Hang steht, um dort einen Ersatzbau zu errichten. Das zweigeschossige Einfamilienhaus soll elf auf 9,5 Meter groß werden und im Toskana-Stil erbaut werden. Die 8,5 auf 7,5 Meter große Doppelgarage bekommt ebenfalls ein Walmdach mit 22 Grad Neigung und eine rote Ziegeleindeckung.
Da die Garage wegen der Hanglage die zulässige Gesamthöhe von drei Metern um 38 Zentimeter überschreitet, beantragen die Bauherren eine Befreiung vom Bebauungsplan, die einhellig von den Räten erteilt wurde.