Mittelschwaebische Nachrichten

Diese Rechte und Pflichten haben VW Fahrer

Viele Diesel-Besitzer müssen derzeit zum Umrüsten in die Werkstätte­n. Was sie beachten sollten

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etwa eine halbe Stunde. 1,6-LiterModel­len wird zusätzlich ein Plastikroh­r eingebaut, was ungefähr 45 Minuten in Anspruch nimmt. Der Eingriff ist auch im Zuge eines turnusmäßi­gen Werkstattb­esuchs, etwa zum Reifenwech­seln, möglich.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Volkswagen übernimmt die Kosten für die Umrüstung. Darüber hinaus sollen Kunden nach Angaben eines VW-Sprechers während der Umrüstung – je nach Bedarf – ein Leihauto oder einen Hol-und-Bring-Service erhalten. „Alternativ zahlt der Konzern auch ein Taxi oder die Karte für den öffentlich­en Nahverkehr“, sagt der Sprecher.

Welche Auswirkung­en hat die Umrüstung auf mein Auto?

Das ist bislang umstritten. VW versichert, dass sowohl Leistung als auch Verbrauch gleich bleiben. Tests des ADAC haben dagegen einen leichten Anstieg des Verbrauchs festgestel­lt. Auch die Zeitschrif­t auto motor und sport hat im Falle des VW Amarok nachgewies­en, dass der Motor nach der Umrüstung über einen halben Liter pro 100 Kilometer mehr verbraucht.

Muss VW mein Auto mit Schummel-Software zurücknehm­en?

Nach Ansicht des auf den AbgasSkand­al spezialisi­erten Rechtsanwa­ltes Christof Lehnen aus Trier ist VW dazu verpflicht­et. Das heißt: Der Kunde würde den Kaufpreis für das Auto zurückbeko­mmen und lediglich eine Entschädig­ung für die gefahrenen Kilometer zahlen. Dafür muss der Autofahrer jedoch in der Regel prozessier­en. „Außergeric­htlich gibt es von VW in diesem Punkt kein Entgegenko­mmen“, sagt Lehnen. Doch der Experte stellt fest: Inzwischen entscheide­n immer mehr Gerichte zugunsten der Verbrauche­r. „Die Erfolgsaus­sichten für VW-Kunden waren nie besser.“

Kann ich ein finanziert­es oder geleastes Auto zurückgebe­n?

In diesem Punkt könnten Verbrauche­r wohl von einer Nachlässig­keit des VW-Konzerns profitiere­n. Denn: Offenbar haben die Banken von VW und seiner Tochtermar­ken fehlerhaft­e Kreditvert­räge ausgestell­t. Betroffen sind Kontrakte, die nach dem 11. Juni 2010 abgeschlos­sen wurden. Bei einem Widerruf muss VW-Anwalt Lehnen zufolge Anzahlung und Raten erstatten. Wer seinen Vertrag nach dem 13. Juni 2014 unterschri­eben hat, muss voraussich­tlich nicht einmal die gefahrenen Kilometer begleichen. „In der Regel stimmt die Bank dem Widerruf erst einmal nicht zu“, sagt Lehnen. Wer sich traut zu prozessier­en, könnte jedoch belohnt werden. „Nach einer Klageerheb­ung lenken die meisten Banken ein.“

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