Mittelschwaebische Nachrichten
Gericht spricht Müller 44,8 Millionen zu
Erfolg auf ganzer Linie für den Ulmer Drogeriekönig
Ulm Vergeblich warteten die Fernsehkameras am Montagnachmittag vor Saal 213, um einen triumphierenden Erwin Müller vor die Linse zu bekommen. Der scheue Drogeriekönig schickte einen seiner Anwälte, um die frohe Botschaft entgegenzunehmen: Die Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin muss dem Drogerie-Milliardär 44,8 Millionen Euro zahlen. Julia Böllert, die Vorsitzende Richterin der 4. Zivilkammer, führte in der mündlichen Urteilsbegründung aus, dass die beklagte Bank zum Schadensersatz verpflichtet sei, da sie Müller hinsichtlich seiner Kapitalanlage falsch beraten habe. Auch die Kosten des Rechtsstreits, Anwaltskosten in Höhe von 272000 Euro nebst Zinsen muss die Bank zahlen.
Müller geht gegen die Schweizer Bank nicht als Firmenchef, sondern als Privatmann vor. Es geht dabei um Aktiengeschäfte. Der Unternehmer hatte in ein Anleihemodell investiert, das angeblich eine Rendite von zwölf Prozent bringen sollte. Bei dem Sheridan-Fonds handelte es sich um fragwürdige und außerordentlich komplizierte Cum-ExTransaktionen, bei denen der deutsche Fiskus durch mehrfach beantragte Erstattungen auf in Wirklichkeit nur einmal einbehaltene Kapitalertragssteuern geschröpft wurde. Das Bundesfinanzministerium stoppte 2012 derartige Erstattungen. Daraufhin ging der Fonds Pleite, die Anleger verloren ihr eingezahltes Geld.
Wie das Gericht nun urteilte, sei die Beratungstätigkeit unter zwei Gesichtspunkten fehlerhaft gewesen. Zum einen habe die Bank Müller pflichtwidrig nicht darüber aufgeklärt, dass ihr Provisionen zufließen könnten. Insoweit habe ein Interessenkonflikt bestanden, über den Müller hätte informiert werden müssen. Zum anderen habe die Schweizer Bank Müller fälschlicherweise zugesichert, dass seine Einlage gegen Verlust versichert sei. In Wahrheit habe kein Versicherungsschutz bestanden. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Die Bank kann gegen die Gerichtsentscheidung binnen eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht in Stuttgart einlegen.
Gute Nachrichten kann Müller derzeit gebrauchen. Wie berichtet, machte jüngst ein Artikel des Magazins Stern die Runde, in dem behauptet wurde, dass der 84-Jährige die Telefonate seiner Top-Manager mitschneiden lässt, um sich später die Aufnahmen auf der Rückbank seiner Mercedes-S-Klasse mit dem Walkman anzuhören. (heo)