Mittelschwaebische Nachrichten
Brutalität des Täters war bekannt
Kindermörder von Arnschwang galt als gemeingefährlich
München Der 41 Jahre alte Afghane, der in einer Flüchtlingsunterkunft in Arnschwang im Kreis Cham ein Kind erstochen hat, galt schon lange als gemeingefährlich. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) München aus dem Jahr 2014 hervor, wie ein Sprecher am Donnerstag bestätigte. Das Problem: Die Regierung der Oberpfalz kannte das Urteil nicht, als sie den Mann in Arnschwang unterbrachte. „Das Urteil haben wir erst in dieser Woche auf unsere Anforderung hin erhalten“, teilte die Regierung am Donnerstagabend.
Mit dem Urteil war die Asylklage des Mannes abgewiesen worden. In einem weiteren Urteil aus dem Jahr 2012 hieß es, der Mann verfüge über eine „hohe kriminelle Energie, Rücksichtslosigkeit und Gleichgültigkeit gegenüber möglichen Opfern“. Der Asylsuchende hatte vor Gericht glaubhaft machen können, aus Überzeugung zum Christentum konvertiert zu sein, weswegen ihm in Afghanistan Verfolgung drohe. Wegen seiner bereits begangenen, schwerwiegenden Straftat habe ihm kein Flüchtlingsschutz zuerkannt werden dürfen, teilte der VG-Sprecher mit. Nach Angaben der Regierung der Oberpfalz hatte ihm die Ausländerbehörde eine befristete Duldung erteilt. Entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz sei er verpflichtet gewesen, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen.
Der Täter hat eine elektronische Fußfessel getragen. Nach Angaben von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) werden derzeit vier Asylbewerber in Bayern mit einer elektronischen Fußfessel überwacht. Sie wird bei Leuten angewendet, die bereits wegen eines schwerwiegenden Delikts verurteilt wurden und von denen man annimmt, dass erneut Gefahr von ihnen ausgehen könnte. (dpa, epd)