Mittelschwaebische Nachrichten
Das müssen Drohnen Besitzer zur Rechtslage wissen
● Vor dem Erstflug gilt es nicht nur, sich mit den technischen Eigenschaf ten der Drohne auseinanderzusetzen. Immens wichtig ist auch die rechtli che Situation. Sie hat sich mit Inkraft treten einer neuen Verordnung im April geändert. ● Seither gilt zwar eine grundsätzliche
„Aufstiegs Genehmigung“für Drohnen mit einem Gewicht von bis zu zwei Kilogramm, bei der nicht – wie bislang – zwischen privater und kom merzieller Nutzung unterschieden wird. ● Allerdings gibt es zahlreiche Ein schränkungen zu beachten. ● So darf eine Drohne ohne zusätzliche Genehmigung nicht höher als 100 Meter aufsteigen, obgleich das mit vie len Geräten heute technisch kein Problem wäre. ● Viele Bereiche sind grundsätzlich ge sperrt, so beispielsweise Areale rund um Flughäfen. Auch über Menschenan sammlungen ist ein Drohnen Flug nicht gestattet. ● Die Drohne muss mit einer feuerfes ten Plakette gekennzeichnet sein, die den Namen und die Adresse des Drohnen Besitzers ausweist. Solche Plaketten sind zum Beispiel über die Webseite des Bundesverbands Cop terpiloten (bvcp.de) erhältlich. Dort gibt es auch viele weitere Infos. ● Und schließlich ist eine Haftpflicht
versicherung Pflicht. Sie kostet rund 100 Euro pro Jahr.
● Die aktuelle Drohnen Verordnung für Deutschland kann auf den Seiten des Bundesverkehrsministeriums unter
www.bmvi.de im Internet abgeru fen werden. (owi)