Mittelschwaebische Nachrichten
Der Übergang von Arbeit zur Rente
Bisher galten strenge Regeln für Rentner, die sich noch etwas dazuverdienen wollten. Nun werden diese gelockert. Auch wer länger arbeiten möchte, hat es leichter
Augsburg Wer in Rente ist, gehört noch lange nicht zum alten Eisen. Schon Rentner sein, aber noch einem Beruf nachzugehen und etwas dazuzuverdienen, ist alltäglich. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit tun das weit mehr als eine Million Menschen: fast 900 000 Minijobber, 350 000 Selbstständige zwischen 65 und 74 Jahren und 200000, die noch normal sozialversicherungspflichtig angestellt sind.
Das Arbeiten im Ruhestand wird zum 1. Juli weiter erleichtert. Wer es will und dabei alles richtig macht, muss mit weniger Abzügen rechnen und kann sich auch eine höhere Rente erarbeiten. Zugleich kann man den Übergang vom Arbeits- ins Rentnerleben flexibler gestalten.
Was ändert sich für Bezieher einer vorgezogenen Altersrente?
Die bisherige monatliche Grenze von 450 Euro (in zwei Monaten pro Jahr durften es auch bis zu 900 Euro sein), bis zu der man ohne Rentenabzüge hinzuverdienen konnte, wird durch eine jährliche Freibetragsobergrenze von 6300 Euro ersetzt. 40 Prozent von allem, was darüber hinausgeht, werden von der Rente abgezogen. Ein Rechenbeispiel: Eine Frau bekommt eine vorgezogene Altersrente von 950 Euro im Monat. Jetzt verdient sie sich aber monatlich 1510 Euro hinzu, macht im Jahr 18 120 Euro. Davon werden zunächst die 6300 Euro Freibetrag abgezogen. Bleiben 11820 Euro im Jahr (oder 985 Euro im Monat), die „zu viel“verdient wurden. 40 Prozent von diesen 985 Euro werden nun von der Rente abgezogen, also 394 Euro. Die Rentenversicherung überweist also 556 statt 950 Euro.
Kann es da nicht passieren, dass ein Rentner ohne Vorwarnung hohe Beträge an die Rentenversicherung zurückerstatten muss?
Nicht unbedingt. Die Rentenversicherung prüft einmal im Jahr rückwirkend centgenau den tatsächlichen Hinzuverdienst und stellt auf dieser Basis eine Prognose über den zu erwartenden Hinzuverdienst im laufenden und folgenden Kalenderjahr auf. Dem Ergebnis entsprechend wird die Höhe der Rentenzahlung festgelegt.
Welche Nachteile hat die vorgezogene Altersrente?
Sie ist mit Abzügen von der Rente verbunden – 0,3 Prozent für jeden Monat, den jemand vorzeitig in Ruhestand geht. Allerdings können Rentenversicherte ab dem 1. Juli 2017 früher und flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, um hier vorzubeugen. Bisher war das vom 55. Lebensjahr an möglich, jetzt geht das schon mit 50. Die Höhe der Zahlung kann den individuellen Plänen und Möglichkeiten angepasst werden. Am besten lässt man sich in einer der Auskunftsund Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Gibt es eine Obergrenze für den Hinzuverdienst?
Im Prinzip nein. Aber Vorsicht! Wenn Hinzuverdienst und bereits gekürzte Rente das höchste Einkommen der letzten 15 Jahre übersteigen, wird alles, was über diesem Betrag liegt, zu 100 Prozent von der restlichen Rente abgezogen.
Wie steht es mit dem Hinzuverdienst bei Renten wegen Erwerbsminderung?
Hier gelten die gleichen Bestimmungen. Betroffene müssen beachten, dass sich ihr Hinzuverdienst auch an ihrem „Restleistungsvermögen“orientieren muss. Bei einer vollen Erwerbsminderung dürfen täglich nur bis zu drei Stunden gearbeitet werden, bei einer teilweisen sind es bis zu sechs.
Was gilt für Menschen, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, aber noch weiter arbeiten wollen?
Sie können zunächst einmal unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Abstriche von der Rente befürchten zu müssen. Wobei natürlich weiterhin Steuern und Krankenkassenbeiträge anfallen. Sie haben nun zwei Möglichkeiten, ihre Rente aufzubessern.
Zum einen dadurch, dass sie ihre Regelaltersrente erst später in Anspruch nehmen. Für jeden Monat längeres Arbeiten gibt es einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Auf ein Jahr hochgerechnet sind das sechs Prozent. Außerdem werden ja weiter Beiträge einbezahlt. Die Rentenansprüche eines Durchschnittsverdieners steigen dadurch nochmals um monatlich rund 30 Euro.
Die zweite Möglichkeit, die es seit Jahresbeginn gibt, heißt: Rente beziehen, gleichzeitig etwas hinzuverdienen und mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie weiter Ihren Arbeitnehmeranteil zum Rentenbeitrag bezahlen wollen. Wer beispielsweise ein Jahr lang die Hälfte eines Durchschnittsverdienstes bezieht, zahlt in dieser Zeit 1735 Euro eigenen Beitrag und erhält dafür im folgenden Jahr 16,60 Euro Rente zusätzlich. Quellen: Rentenversicherung Bund und Bundespresseamt