Mittelschwaebische Nachrichten
Sein Recht wahrnehmen
Beratungshilfestelle konzentriert ihre Sprechzeiten
Günzburg Die Beratungshilfestelle des Günzburger Amtsgerichts ändert ab September ihre Öffnungszeiten. Die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung von Rechten soll nicht aus finanziellen Gründen scheitern. Um auch Bürgern mit geringem Einkommen und Vermögen die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beratung und Vertretung durch Rechtsanwälte zu ermöglichen, können diese bei Vorliegen der Voraussetzungen (bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen dürfen nicht überschritten werden) Beratungshilfe beanspruchen.
Nicht für eine Vertretung im gerichtlichen Verfahren
Die Beratungshilfe wird nicht für eine Vertretung im gerichtlichen Verfahren gewährt; dort kann jedoch bei Vorliegen der Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Um das vorhandene Personal effizienter einzusetzen und den Bürgern auch bei unvorhergesehenen Personalengpässen verlässliche Sprechzeiten zu bieten, werden die Sprechzeiten der Rechtsantragstelle/Beratungshilfestelle des Amtsgerichts Günzburg ab 1. September konzentriert – und zwar auf folgende Tage: Dienstag 8 bis 12 Uhr und Donnerstag 13 Uhr bis 15.30 Uhr.
Der Antrag auf Beratungshilfe samt Informationen zu den Voraussetzungen steht auch auf der Homepage des Amtsgerichts Günzburg zur Verfügung.
Die Antragsteller müssen folgende Unterlagen vorlegen: Personalausweis, alle Unterlagen zum Vermögensstand sowie zu sämtlichen Einnahmen (zum Beispiel Gehalt, Renten, Mieteinnahmen, Unterhaltseinkünfte).