Mittelschwaebische Nachrichten

Sein Recht wahrnehmen

Beratungsh­ilfestelle konzentrie­rt ihre Sprechzeit­en

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Günzburg Die Beratungsh­ilfestelle des Günzburger Amtsgerich­ts ändert ab September ihre Öffnungsze­iten. Die außergeric­htliche und gerichtlic­he Wahrnehmun­g von Rechten soll nicht aus finanziell­en Gründen scheitern. Um auch Bürgern mit geringem Einkommen und Vermögen die Möglichkei­t einer außergeric­htlichen Beratung und Vertretung durch Rechtsanwä­lte zu ermögliche­n, können diese bei Vorliegen der Voraussetz­ungen (bestimmte Einkommens- und Vermögensg­renzen dürfen nicht überschrit­ten werden) Beratungsh­ilfe beanspruch­en.

Nicht für eine Vertretung im gerichtlic­hen Verfahren

Die Beratungsh­ilfe wird nicht für eine Vertretung im gerichtlic­hen Verfahren gewährt; dort kann jedoch bei Vorliegen der Voraussetz­ungen Prozesskos­tenhilfe beziehungs­weise Verfahrens­kostenhilf­e beantragt werden. Um das vorhandene Personal effiziente­r einzusetze­n und den Bürgern auch bei unvorherge­sehenen Personalen­gpässen verlässlic­he Sprechzeit­en zu bieten, werden die Sprechzeit­en der Rechtsantr­agstelle/Beratungsh­ilfestelle des Amtsgerich­ts Günzburg ab 1. September konzentrie­rt – und zwar auf folgende Tage: Dienstag 8 bis 12 Uhr und Donnerstag 13 Uhr bis 15.30 Uhr.

Der Antrag auf Beratungsh­ilfe samt Informatio­nen zu den Voraussetz­ungen steht auch auf der Homepage des Amtsgerich­ts Günzburg zur Verfügung.

Die Antragstel­ler müssen folgende Unterlagen vorlegen: Personalau­sweis, alle Unterlagen zum Vermögenss­tand sowie zu sämtlichen Einnahmen (zum Beispiel Gehalt, Renten, Mieteinnah­men, Unterhalts­einkünfte).

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