Mittelschwaebische Nachrichten
Baugebiet steht und fällt mit der Straße
Die Ausbaukosten von etwa 300 000 Euro für die Straße am Sattelbogen sind den vier privaten Erschließungsträgern zu hoch
Balzhausen Bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates stand erneut das Baugebiet „Sattelbogen – Erweiterung Ost“, das von privaten Grundstücksbesitzern geplant ist, auf der Tagesordnung. Im Fokus stand dabei der Ausbau der im Westen angrenzenden Gemeindestraße. Dieser ist laut VG-Verwaltung Bedingung zur Realisierung des Baugebietes. Den Erschließungsträgern ist der geschätzte Preis von rund 300000 Euro zu hoch. Sie stellen in einem Schreiben an die Gemeinde den Antrag, den geforderten Straßenausbau abzulehnen oder die Gemeinde soll diesen übernehmen. Mit 9:2 wurde dies abgelehnt und auf den bestehenden Beschluss verwiesen.
Wie bereits berichtet, planen vier Grundstücksbesitzer die Erschließung eines Baugebietes mit zwölf Wohnhäusern. Dazu wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich „Sattelbogen – Erweiterung Ost“im Juli dieses Jahres mit 7:2 Stimmen durch die Gemeinde beschlossen. Es wurde auch festgehalten, dass sämtliche Erschließungskosten von den Antragstellern zu tragen sind. Dies ist vor Einleitung des Verfahrens durch einen städtebaulichen Vertrag abzusichern. Nun berichtete Bürgermeister Daniel Mayer vom Schreiben der Erschließungsträger, die sich für die Straßenerschließung eine Kostenberechnung erstellen ließen, in der eine Summe von rund 300 000 Euro für die 160 Meter lange Straße genannt wird. Dies ist ihnen zu teuer. Auch die Gemeinde findet den Preis zu hoch, da ihr ein Angebot für eine 300 Meter lange Erschließungsstraße gleicher Ausbaustufe vorliege, in dem die Kosten mit knapp 420000 Euro brutto beziffert werden.
Weiter schreiben die Bauwilligen: Der Ausbau zu diesem Preis sei ihnen zu hoch und zu unwirtschaftlich. „Wenn wir diesen privat finanzieren müssen, verzichten wir auf die Realisierung des Baugebietes.“Sie könnten sich aber vorstellen, die zum geplanten Baugebiet führenden Sattelbogen- und Zwirnstraße weiterzuführen und jeweils in einem Wendehammer im neuen Baugebiet enden zu lassen. Dies wurde abge- lehnt, da die Sattelbogenstraße dann eine Länge von 320 Meter bekommen würde.
Bürgermeister Mayer schlug vor, man könne im Namen der Erschließungsträger mit dem Bauamt noch über Breite und Ausbaustufe sowie die Notwendigkeit eines durchgehenden Fußweges verhandeln, um die Kosten einzudämmen. Aber er verwies auch auf die Vorgabe des Amtes, dass nach der Verlegung von Kanal und Wasser die Straße vollausgebaut werden müsse. Wenn dies die Gemeinde mache, würden auch die Anwohner westlich der Erschließungsstraße zu Herstellungskosten für Straße und des gesamten Baugebiets herangezogen, da eine solche Erschließung dann als eine Einheit behandelt und verrechnet werde. Dies könne diesen Anliegern nicht zugemutet werden.
Mayer zog folgendes Resümee: „Wir haben zwei Möglichkeiten. Entweder wird die Straße ausgebaut oder sie wird zu einem Feldweg zurückgestuft und mit Sperrpfosten verschlossen. Dann kann sie nur noch von Fußgängern oder Radfahrern benutzt werden“.
Es entspann sich eine langwierige Diskussion über Für und Wider dieser Schritte. Wolfgang Bollinger plädierte für keine Umwidmung, dem sich auch mehrere Räte anschlossen. Herbert Wieser war der Meinung, man solle zuerst eindeutige Verträge über Aufgaben und Kosten mit den Grundstücksbesitzern schließen, bevor ausgebaut wird. Zweite Bürgermeisterin Adelinde Baur schlug vor, das Bauamt solle zuerst festlegen, was als Mindestausbau notwendig sei, damit man eine Kostenvorstellung bekomme.
Letztendlich fassten die Räte folgenden Beschluss: Die Gemeindestraße soll grundsätzlich im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes „Sattelbogen – Erweiterung Ost“von der Einmündung Memmenhauser Straße bis zum südlichen Rand des geplanten Baugebietes als Gemeindestraße ausgebaut werden. Die VG-Verwaltung wird beauftragt zu klären, ob auf dieser Grundlage eine Weiterführung der begonnen Bauleitplanung von den Erschließungsträgern gewünscht wird. Zustimmung 9:2 Stimmen.