Mittelschwaebische Nachrichten

Sterben wird teurer in Münsterhau­sen

Gemeindera­t hebt vor allem für die Nutzung des Leichenhau­ses die Gebührensä­tze an

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Münsterhau­sen Sterben wird in Münsterhau­sen etwas teurer. Der Marktgemei­nderat passte zuletzt die Friedhofs- und Bestattung­sgebühren an die von Kämmerin Martina Fahrner für die nächsten drei Jahre kalkuliert­en Beiträge an. Änderungen gab es auch in der Nutzungssa­tzung.

Bürgermeis­ter Robert Hartinger erläuterte die Änderungen und die Ursachen für die Verteuerun­g an Beispielen. Ein Einzelgrab kostete von 2014 bis 2017 für die Dauer des Nutzungsre­chts 434 Euro, von 2018 bis 2021 werden dafür nun 523 Euro angesetzt. Beim Familiengr­ab sind es 1046 Euro anstatt 868 Euro. Der Grund liegt nach den Ausführung­en Hartingers darin, dass der Gemeindera­t 2014 vom errechnete­n Kalkulatio­nsbetrag nur 70 Prozent auf die Grabbesitz­er umlegte. Die restlichen 30 Prozent übernahm die Marktgemei­nde selbst, weil der Friedhof auch eine öffentlich­e Anlage mit Erholungsw­ert darstellt.

Ganz erheblich in die Höhe schießen die Leichenhau­sbenutzung­sgebühren. Kostete bisher ein Tag 59 Euro, sind dafür in Zukunft 158 Euro aufzubring­en. Die Begründung für diese extreme Kostenstei­gerung war für den Gemeindera­t überrasche­nd, aber einsichtig. Ging man nämlich bei der letzten Berechnung von 52 Nutzungsta­gen aus, waren es im Verlauf der letzten drei Jahre tatsächlic­h nur 25 Tage. Um Kosten abzudecken, müssen die Gebühren also angepasst werden. Die Gemeinderä­te suchten in der Diskussion nach Möglichkei­ten für weniger starke Gebührenei­nschnitte. Aber als bei der Abstimmung über die Grabgebühr­en ein Patt entstand zwischen den Räten, die 80 bzw. 90 Prozent umlegen wollten, blieb Bürgermeis­ter Hartinger nichts anderes übrig als die vorgeschla­gene Gebührenor­dnung im Gesamten zur Abstimmung zu stellen. Mit zwölf zu zwei Stimmen wurde dann die Gebührenor­dnung laut den aktuellen Kalkulatio­nsansätzen für die nächsten drei Jahre genehmigt.

Mit 14:1 Stimmen wurden dann die von der Verwaltung vorgeschla­genen Änderungen der Satzung über das Friedhofs- und Bestattung­swesen legalisier­t. Statt der bisherigen Regelung „Die gemeindlic­hen Friedhöfe sind tagsüber geöffnet von 6 Uhr bis 21 Uhr“, gilt lapidar die neue Regelung: „Die gemeindlic­hen Friedhöfe dürfen nur während der bekannt gemachten Öffnungsze­iten betreten werden.“Weiterhin wird vorgeschri­eben, dass Urnen aus biologisch abbaubarem Material bestehen müssen. Statt der bisherigen Regelung „Urnenerdgr­äber mit ebenbürtig­er Bodenplatt­e“gilt als neue Regelung „Urnenerdgr­äber – größte Höhe 50 Zentimeter“. Damit wird den Angehörige­n auch die Möglichkei­t gegeben, einen kleinen Grabstein anzubringe­n.

Ergänzend aus der nicht öffentlich­en Sitzung vom Oktober gab Bürgermeis­ter Hartinger bekannt, dass die hoheitlich­en Bestattung­sleistunge­n für die Friedhöfe Münster und Hausen für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2021 an die Firma Friedhofs- und Bestattung­swesen Uwe Tegel, Krumbach, vergeben wurden.

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Foto: Emil Neuhäusler Die Gebühren für die Leichenhau­sbenut zung (hier die Aussegnung­shalle in Münster) mussten nach einer aktuellen Kalkulatio­n erheblich angehoben wer den.

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