Mittelschwaebische Nachrichten
Sterben wird teurer in Münsterhausen
Gemeinderat hebt vor allem für die Nutzung des Leichenhauses die Gebührensätze an
Münsterhausen Sterben wird in Münsterhausen etwas teurer. Der Marktgemeinderat passte zuletzt die Friedhofs- und Bestattungsgebühren an die von Kämmerin Martina Fahrner für die nächsten drei Jahre kalkulierten Beiträge an. Änderungen gab es auch in der Nutzungssatzung.
Bürgermeister Robert Hartinger erläuterte die Änderungen und die Ursachen für die Verteuerung an Beispielen. Ein Einzelgrab kostete von 2014 bis 2017 für die Dauer des Nutzungsrechts 434 Euro, von 2018 bis 2021 werden dafür nun 523 Euro angesetzt. Beim Familiengrab sind es 1046 Euro anstatt 868 Euro. Der Grund liegt nach den Ausführungen Hartingers darin, dass der Gemeinderat 2014 vom errechneten Kalkulationsbetrag nur 70 Prozent auf die Grabbesitzer umlegte. Die restlichen 30 Prozent übernahm die Marktgemeinde selbst, weil der Friedhof auch eine öffentliche Anlage mit Erholungswert darstellt.
Ganz erheblich in die Höhe schießen die Leichenhausbenutzungsgebühren. Kostete bisher ein Tag 59 Euro, sind dafür in Zukunft 158 Euro aufzubringen. Die Begründung für diese extreme Kostensteigerung war für den Gemeinderat überraschend, aber einsichtig. Ging man nämlich bei der letzten Berechnung von 52 Nutzungstagen aus, waren es im Verlauf der letzten drei Jahre tatsächlich nur 25 Tage. Um Kosten abzudecken, müssen die Gebühren also angepasst werden. Die Gemeinderäte suchten in der Diskussion nach Möglichkeiten für weniger starke Gebühreneinschnitte. Aber als bei der Abstimmung über die Grabgebühren ein Patt entstand zwischen den Räten, die 80 bzw. 90 Prozent umlegen wollten, blieb Bürgermeister Hartinger nichts anderes übrig als die vorgeschlagene Gebührenordnung im Gesamten zur Abstimmung zu stellen. Mit zwölf zu zwei Stimmen wurde dann die Gebührenordnung laut den aktuellen Kalkulationsansätzen für die nächsten drei Jahre genehmigt.
Mit 14:1 Stimmen wurden dann die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen legalisiert. Statt der bisherigen Regelung „Die gemeindlichen Friedhöfe sind tagsüber geöffnet von 6 Uhr bis 21 Uhr“, gilt lapidar die neue Regelung: „Die gemeindlichen Friedhöfe dürfen nur während der bekannt gemachten Öffnungszeiten betreten werden.“Weiterhin wird vorgeschrieben, dass Urnen aus biologisch abbaubarem Material bestehen müssen. Statt der bisherigen Regelung „Urnenerdgräber mit ebenbürtiger Bodenplatte“gilt als neue Regelung „Urnenerdgräber – größte Höhe 50 Zentimeter“. Damit wird den Angehörigen auch die Möglichkeit gegeben, einen kleinen Grabstein anzubringen.
Ergänzend aus der nicht öffentlichen Sitzung vom Oktober gab Bürgermeister Hartinger bekannt, dass die hoheitlichen Bestattungsleistungen für die Friedhöfe Münster und Hausen für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2021 an die Firma Friedhofs- und Bestattungswesen Uwe Tegel, Krumbach, vergeben wurden.