Mittelschwaebische Nachrichten
Kritik an Baugebietserweiterung
Hagenrieder Landwirt fürchtet Einschränkungen seines Betriebs und für dessen weitere Entwicklung
Münsterhausen Die Erweiterung des Bebauungsgebietes „Hagenried am Brühl“am südöstlichen Ortsrand von Hagenried ist aus Sicht des Rats notwendig, um der zukünftigen Nachfrage nach Bauplätzen zur Wohnbebauung Rechnung tragen zu können.
Es lägen Anfragen für Bauland in Hagenried vor, erklärte Bürgermeister Robert Hartinger, die nicht aus dem Bestand verfügbarer Bauflächen bedient werden könnten. Ein vom Marktgemeinderat gebilligter Vorentwurf wurde im Juni/ Juli dieses Jahres öffentlich ausgelegt. Nun wurden in der Gemeinderatssitzung die eingegangenen Stellungnahmen behandelt.
Keinen schwerwiegenden Eingriff in die Natur stellt nach Architekt Martin Becker die Erweiterung des Baugebietes dar. Von der Planänderung sind landwirtschaftliche Flächen betroffen, aber keine ökologisch wertvollen Strukturen. Eine Eingrünung soll potenzielle Lebensräume für Vögel, Kleinsäuger und Insekten am Randbereich des offenen Mindeltales bilden.
Dennoch fürchtet ein Landwirt Einschränkungen für die Entwicklung seines Betriebs. Er weist darauf hin, dass sein Betrieb durch den geringen Abstand von etwa 150 Meter im Emissionsbereich des Baugebietes liege.
Deshalb wünscht er sich, dass in jedem einzelnen Kaufvertrag festgehalten wird, dass Lärm- und Geruchsbelästigung von der angrenzenden Landwirtschaft und des landwirtschaftlichen Betriebs zu dulden seien. Weiterhin verlangt er eine komplett geschlossene Begrünung in entsprechender Breite und Höhe des Baugebiets nach Süden und nach Norden. Unterstützt wird der Landwirt durch eine entsprechende Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach. Emissionen seien insbesondere bei Föhnlage nicht auszuschließen.
Die Suche nach Lösungen durch einzelne Gemeinderäte endete in der Erkenntnis, dass die einzige Lösung ein Verzicht auf das Baugebiet wäre. Das aber wollte der Rat nicht, zumal die Fachbehörde in ihrer Stellungnahme keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes erhebt. Eine geschlossene Eingrünung, sind sich die Räte einig, bewirkt keine Verminderung von Gerüchen und Lärmeinwirkungen, lediglich eine gewisse Bindung von Stäuben sei gegeben. So wird allein auf der Ostseite des Baugebietes eine geschlossene Begrünung geplant. Auf der Südseite und Westseite ist eine nicht bebaute Fläche vorgesehen. Auf der Nordseite schließt das Baugebiet an eine bereits bestehende Bebauung an. Einstimmig wurde schließlich der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung unter Berücksichtigung der in der Sitzung gefassten Beschlüsse gebilligt und wird erneut ausgelegt.