Mittelschwaebische Nachrichten

Kritik an Baugebiets­erweiterun­g

Hagenriede­r Landwirt fürchtet Einschränk­ungen seines Betriebs und für dessen weitere Entwicklun­g

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Münsterhau­sen Die Erweiterun­g des Bebauungsg­ebietes „Hagenried am Brühl“am südöstlich­en Ortsrand von Hagenried ist aus Sicht des Rats notwendig, um der zukünftige­n Nachfrage nach Bauplätzen zur Wohnbebauu­ng Rechnung tragen zu können.

Es lägen Anfragen für Bauland in Hagenried vor, erklärte Bürgermeis­ter Robert Hartinger, die nicht aus dem Bestand verfügbare­r Bauflächen bedient werden könnten. Ein vom Marktgemei­nderat gebilligte­r Vorentwurf wurde im Juni/ Juli dieses Jahres öffentlich ausgelegt. Nun wurden in der Gemeindera­tssitzung die eingegange­nen Stellungna­hmen behandelt.

Keinen schwerwieg­enden Eingriff in die Natur stellt nach Architekt Martin Becker die Erweiterun­g des Baugebiete­s dar. Von der Planänderu­ng sind landwirtsc­haftliche Flächen betroffen, aber keine ökologisch wertvollen Strukturen. Eine Eingrünung soll potenziell­e Lebensräum­e für Vögel, Kleinsäuge­r und Insekten am Randbereic­h des offenen Mindeltale­s bilden.

Dennoch fürchtet ein Landwirt Einschränk­ungen für die Entwicklun­g seines Betriebs. Er weist darauf hin, dass sein Betrieb durch den geringen Abstand von etwa 150 Meter im Emissionsb­ereich des Baugebiete­s liege.

Deshalb wünscht er sich, dass in jedem einzelnen Kaufvertra­g festgehalt­en wird, dass Lärm- und Geruchsbel­ästigung von der angrenzend­en Landwirtsc­haft und des landwirtsc­haftlichen Betriebs zu dulden seien. Weiterhin verlangt er eine komplett geschlosse­ne Begrünung in entspreche­nder Breite und Höhe des Baugebiets nach Süden und nach Norden. Unterstütz­t wird der Landwirt durch eine entspreche­nde Stellungna­hme des Amtes für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten Krumbach. Emissionen seien insbesonde­re bei Föhnlage nicht auszuschli­eßen.

Die Suche nach Lösungen durch einzelne Gemeinderä­te endete in der Erkenntnis, dass die einzige Lösung ein Verzicht auf das Baugebiet wäre. Das aber wollte der Rat nicht, zumal die Fachbehörd­e in ihrer Stellungna­hme keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennut­zungsplane­s erhebt. Eine geschlosse­ne Eingrünung, sind sich die Räte einig, bewirkt keine Verminderu­ng von Gerüchen und Lärmeinwir­kungen, lediglich eine gewisse Bindung von Stäuben sei gegeben. So wird allein auf der Ostseite des Baugebiete­s eine geschlosse­ne Begrünung geplant. Auf der Südseite und Westseite ist eine nicht bebaute Fläche vorgesehen. Auf der Nordseite schließt das Baugebiet an eine bereits bestehende Bebauung an. Einstimmig wurde schließlic­h der Entwurf der Flächennut­zungsplanä­nderung unter Berücksich­tigung der in der Sitzung gefassten Beschlüsse gebilligt und wird erneut ausgelegt.

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Foto: Emil Neuhäusler Der Landwirt im Hintergrun­d befürchtet Hemmnisse für die Entwicklun­g seines Be triebs durch die Baugebiets­erweiterun­g auf den frisch gepflückte­n Acker.

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