Mittelschwaebische Nachrichten

Gemischte Gefühle in Sachen Straßenaus­bau

Thannhause­ns Bürgermeis­ter Schwarz begrüßt die von der CSU geplante Entlastung der Grundeigen­tümer, sein Krumbacher Amtskolleg­e Fischer ist skeptisch

- VON PETER BAUER

Krumbach/Thannhause­n Es ist ein Reizthema, in den vergangene­n Jahren immer wieder auch in Krumbach. Wenn Straßen saniert werden, dann werden in der Regel auch die Anlieger kräftig zur Kasse gebeten. Zuletzt gab es im Zuge des Ausbaus der Karl-Mantel-Straße heftige Diskussion­en. Debatten wie in Krumbach gibt es in vielen anderen Orten und das bleibt offensicht­lich nicht ohne Eindruck auf die Landespoli­tik. In der CSU ist eine Abschaffun­g der umstritten­en Straßenaus­baubeiträg­e im Gespräch – wohl auch vor dem Hintergrun­d, dass die Freien Wähler beschlosse­n haben, ein Volksbegeh­ren gegen das aktuell gültige Gesetz zu starten, dem sie selbst zugestimmt hatten Vor Ort sind die Bürgermeis­ter und Kommunalpo­litiker unmittelba­r mit dieser Thematik konfrontie­rt. Ihre Reaktionen auf die Überlegung­en der CSU fallen unterschie­dlich aus. Thannhause­ns Bürgermeis­ter Georg Schwarz würde die Abschaffun­g der geltenden Regelung prinzipiel­l begrüßen. Sinnvoll wäre es aber, so Schwarz, dass sich die Bürger weiterhin mit einem kleinen Betrag, beispielsw­eise mit insgesamt einem Prozent der gesamten Bausumme, an einem Straßenaus­bau beteiligen. Dies wäre aber deutlich niedriger als bisher. Krumbachs Bürgermeis­ter Hubert Fischer (JW/OL) hält das bisher übliche Modell – Finanzieru­ng nicht durch Steuergeld­er, sondern durch konkrete Beiträge, die von Grundstück­seigentüme­rn erhoben werden – für das bessere. Basierend auf den sogenannte­n Straßenaus­baubeitrag­ssatzungen sind die Straßen in den Kommunen in verschiede­ne Kategorien eingeteilt. Bei Nebenstraß­en, den sogenannte­n Anliegerst­raßen, sind die Beiträge der anliegende­n Grundstück­seigentüme­r relativ weit oben angesetzt. In Krumbach beispielsw­eise müssen in Anliegerst­raßen die Anlieger insgesamt 80 Prozent der Gesamtkost­en übernehmen. Das sorgte bekanntlic­h immer wieder für Unmut. Bürgermeis­ter Hubert Fischer sagt, dass bei einer Abschaffun­g der Straßenaus­baubeiträg­e für ihn „persönlich als Bürgermeis­ter natürlich ein Reizthema vom Tisch“wäre. Aber das wäre ja dann doch eine verkürzte Sichtweise. Ausbauten von Straßen würden den jeweiligen Grundstück­seigentüme­rn unmittelba­r zugutekomm­en. So sei es auch gerecht, dass sie einen entspreche­nden Beitrag zahlen. Zudem würden Beiträge ja nicht von Mietern eingeforde­rt. Es wäre aus seiner Sicht nicht gerecht, solche Straßenaus­baumaßnahm­en allgemein aus Steuermitt­eln zu finanziere­n. Eine steuerfina­nzierte Lösung wäre der falsche Weg. Fischer weist darauf hin, dass beispielsw­eise Kanalbauma­ßnahmen oder die Erneuerung von Wasserleit­ungen ja auch aus Gebühren finanziert werden.

Sein Thannhause­r Amtskolleg­e Georg Schwarz hingegen hält die bestehende auf Straßenaus­baubeitrag­ssatzungen bestehende Regelung für ungerecht. Er verweist darauf, dass sie in Bayern höchst un(CSU) terschiedl­ich umgesetzt werde. Im Kreis Günzburg insgesamt sehr konsequent, im benachbart­en Unterallgä­u sehe das schon ganz anders aus, etliche Kommunen hätten keine Straßenaus­baubeitrag­ssatzung. Ungerecht sei auch die bisherige Regelung, dass nur Förderbetr­äge auf den Anteil angerechne­t würden, den die Kommune unmittelba­r selbst übernehme. Der Bürger hingegen profitiere von einer staatliche­n Förderung nicht unmittelba­r. Schwarz sagt, dass es bei der bisherigen Beitragsre­gelung immer wieder Härtefälle gebe, bei denen Menschen mit geringen finanziell­en Reserven oft Beiträge von beispielsw­eise 30000 bis 40 000 Euro zu schultern hätten. Auch dies gelte es bei einer Neuregelun­g zu vermeiden. Schwarz plädiert aber auch dafür, die Bürger nicht ganz aus der finanziell­en Beteiligun­g zu entlassen. Denn was nichts koste, sei auch nichts wert. Doch es sollten deutlich geringere Beträge als bisher sein. Hier gelte es jetzt, eine möglichst gerechte Lösung zu finden.

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