Mittelschwaebische Nachrichten
Niemand kontrolliert
Rauchmelder-Pflicht erweitert. Wer noch keine hat, muss nicht in Panik ausbrechen
Landkreis/Unterallgäu Seit 2013 sind Rauchmelder in Neubauten Pflicht. Ab 2018 gilt dies auch für Bestandswohnungen – vom Ein-ZimmerApartment bis zum Einfamilienhaus. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Räume selbst genutzt werden oder vermietet sind. Wir sprachen mit dem Unterallgäuer Kreisbrandrat Alexander Möbus.
Herr Möbus, warum ist aus Sicht der Feuerwehren sinnvoll, dass in Schlafzimmern, Fluren und Wohnräumen Rauchmelder an den Zimmerdecken hängen? Möbus: Damit lassen sich Brände frühzeitig erkennen. Menschenleben können so gerettet werden. Vor allem im Schlaf werden Brände oft zu spät entdeckt. Die Rauchmelder sollen also dafür sorgen, dass Brände frühzeitig entdeckt werden und die Bewohner sicher fliehen können. zeigen, dass es offenbar vermehrt zu Fehlalarmen kommt. Gibt es dafür auch Anzeichen im Unterallgäu? Möbus: Wir setzen bis Anfang 2019 unsere neue Alarmierung um. Dann wird auch erfasst, welche Alarme von häuslichen Rauchmeldern ausgelöst wurden. Derzeit liegen uns dafür keine Daten vor. Wer kontrolliert, ob auch wirklich Rauchmelder eingebaut sind? Möbus: Niemand. Keine Instanz ist dafür vorgesehen, auch die Feuerwehren nicht. Die gelegentlich kursierenden Meldungen, dass Betrüger an Haustüren klingeln würden und sich unter dem Vorwand einer Prüfung Zutritt in ein Haus verschafft hätten, haben sich meines Wissens nach als nicht richtig herausgestellt. Es braucht also niemand jemandem Glauben zu schenken, wenn er sagt, er komme, um den Rauchmelder zu überprüfen. Etwas anderes ist es, wenn Hausbesitzer einen Fachmann – etwa einen Kaminkehrer – damit beauftragen zu prüfen, ob ein Rauchmelder korrekt arbeitet. Das kann mit einem Testspray vorgenommen werden.
Reduzierung von Leistungen bisher nicht vorgesehen
Muss ein Hausbesitzer, der keine Rauchmelder installiert hat, nicht fürchten, dass im Brandfall die Versicherung nicht in voller Höhe zahlt? Möbus: Es ist bis jetzt nicht vorgesehen, dass Leistungen reduziert werden, sollte ein Rauchmelder nicht vorhanden sein. Das ist auch nicht der Sinn dieser Vorschrift. Die Rauchmelder sollen eine sichere Flucht ermöglichen. Dafür sind sie gedacht.