Mittelschwaebische Nachrichten

Neue Unterkunft­srichtwert­e für den Landkreis

Künftig gibt es in der Region nur noch zwei Vergleichs­räume

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Günzburg/Krumbach Das EmpiricaIn­stitut in Bonn hat für den Landkreis Günzburg ein neues Unterkunft­skonzept erarbeitet, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist.

Das Konzept leitet neue Angemessen­heitsgrenz­en für Leistungsb­erechtigte der Grundsiche­rung und Sozialhilf­e ab. Es zeichnet sich nach Darstellun­g des Landrasamt­es durch Einfachhei­t, Verständli­chkeit und große Marktnähe aus. Im Vordergrun­d steht, dass zu den ermittelte­n Richtwerte­n für Mietobergr­enzen auch tatsächlic­h Wohnungen verfügbar sind und dass diese Wohnungen die Daseinssic­herung gewährleis­ten. Datengrund­lage für Angebotsmi­eten ist die bundesweit­e Empirica-Preisdaten­bank.

Im Landkreis wurden für die Auswertung von Bestandsmi­eten auch Daten des Jobcenters und des Sozialamts sowie Daten von Wohnungsun­ternehmen herangezog­en. Vom Jobcenter stammen Bestandsmi­eten von 1073 Wohnungen, die von Leistungsb­erechtigte­n bewohnt werden. Von Wohnungsun­ternehmen kommen die Bestandsmi­eten von 551 Wohnungen.

Nach Abgleich der Angebotsun­d Bestandsmi­eten wurde ein Wohnungsma­rktsegment im unteren Drittel der ermittelte­n Werte festgelegt, um ausreichen­d verfügbare­n, anmietbare­n Wohnraum aufweisen zu können. Die betroffene­n Haushalte machen nämlich nur sieben Prozent der rund 18000 Mietwohnun­gshaushalt­e im Landkreis aus. Das untere Drittel sichert dann allen Haushalten im Verhältnis zum tatsächlic­hen Wohnungsan­gebot die gleiche Wohnqualit­ät zu.

Festgelegt wurden statt bisher drei Wohnungsma­rkttypen jetzt zwei Vergleichs­räume: Der Vergleichs­raum I (Nord-West) umfasst das Oberzentru­m Günzburg–Leipheim mit den Einheitsge­meinden Bibertal, Bubesheim, Burgau, Günzburg, Kötz und Leipheim, der Vergleichs­raum II die übrigen Kreisgemei­nden. Die Tabelle zeigt den jeweiligen Mittelwert (Median) der in die Auswertung eingegange­nen Mietwohnun­gen ein. Er bezieht sich auf alle verfügbare­n Mietwohnun­gen zwischen Herbst 2015 und Sommer 2017.

Veröffentl­ichung Das Konzept und der Richtlinie­n, die für Leistungsb­e rechtigte der Grundsiche­rung für Arbeitsu chende und der Sozialhilf­e maßgeblich sind, erfolgt im Internetan­gebot des Land kreises auf den Seiten des Kommuna len Jobcenters.

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Archivfoto: Bernhard Weizenegge­r Knapp 1600 angebotene Mietwohnun­gen im Landkreis hat ein spezialisi­ertes Institut ausgewerte­t.

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