Mittelschwaebische Nachrichten
Neue Unterkunftsrichtwerte für den Landkreis
Künftig gibt es in der Region nur noch zwei Vergleichsräume
Günzburg/Krumbach Das EmpiricaInstitut in Bonn hat für den Landkreis Günzburg ein neues Unterkunftskonzept erarbeitet, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist.
Das Konzept leitet neue Angemessenheitsgrenzen für Leistungsberechtigte der Grundsicherung und Sozialhilfe ab. Es zeichnet sich nach Darstellung des Landrasamtes durch Einfachheit, Verständlichkeit und große Marktnähe aus. Im Vordergrund steht, dass zu den ermittelten Richtwerten für Mietobergrenzen auch tatsächlich Wohnungen verfügbar sind und dass diese Wohnungen die Daseinssicherung gewährleisten. Datengrundlage für Angebotsmieten ist die bundesweite Empirica-Preisdatenbank.
Im Landkreis wurden für die Auswertung von Bestandsmieten auch Daten des Jobcenters und des Sozialamts sowie Daten von Wohnungsunternehmen herangezogen. Vom Jobcenter stammen Bestandsmieten von 1073 Wohnungen, die von Leistungsberechtigten bewohnt werden. Von Wohnungsunternehmen kommen die Bestandsmieten von 551 Wohnungen.
Nach Abgleich der Angebotsund Bestandsmieten wurde ein Wohnungsmarktsegment im unteren Drittel der ermittelten Werte festgelegt, um ausreichend verfügbaren, anmietbaren Wohnraum aufweisen zu können. Die betroffenen Haushalte machen nämlich nur sieben Prozent der rund 18000 Mietwohnungshaushalte im Landkreis aus. Das untere Drittel sichert dann allen Haushalten im Verhältnis zum tatsächlichen Wohnungsangebot die gleiche Wohnqualität zu.
Festgelegt wurden statt bisher drei Wohnungsmarkttypen jetzt zwei Vergleichsräume: Der Vergleichsraum I (Nord-West) umfasst das Oberzentrum Günzburg–Leipheim mit den Einheitsgemeinden Bibertal, Bubesheim, Burgau, Günzburg, Kötz und Leipheim, der Vergleichsraum II die übrigen Kreisgemeinden. Die Tabelle zeigt den jeweiligen Mittelwert (Median) der in die Auswertung eingegangenen Mietwohnungen ein. Er bezieht sich auf alle verfügbaren Mietwohnungen zwischen Herbst 2015 und Sommer 2017.
Veröffentlichung Das Konzept und der Richtlinien, die für Leistungsbe rechtigte der Grundsicherung für Arbeitsu chende und der Sozialhilfe maßgeblich sind, erfolgt im Internetangebot des Land kreises auf den Seiten des Kommuna len Jobcenters.