Mittelschwaebische Nachrichten
Worauf sollte die Stadt warten?
Wer die Bäume und die Wildnis oben am Beatussteig gerne erhalten will, dem muss das Herz bluten, wenn jetzt die Sägen ans Werk gehen. Der Standpunkt der Naturschützer ist in der Tat bedauernswert. Wenn das Ziel einer Klage ist, die Bäume zu erhalten, bis die Klage jedoch überhaupt verhandelt wird, die betreffenden Bäume gar nicht mehr stehen, was nützt es dann? Es ist nachvollziehbar, dass dabei Wut aufkeimt. Doch was soll die Stadt tun? Sie hat ein rechtsstaatliches Verfahren durchlaufen, das nach den Maßstäben, die an ein solches Verfahren gelegt werden, absolut korrekt verlaufen ist. Es wurden alle Behörden und Betroffenen miteinbezogen. Auch die Einwände der Bürgerinitiative wurden gehört, aber in der Abwägung von der Mehrheit der gewählten Stadträte als unbegründet zurückgewiesen. Inzwischen hat die Stadt einen rechtskräftigen Bebauungsplan vorliegen, gewissermaßen die Starterlaubnis für die Umsetzung des Baugebiets. Worauf sollte sie jetzt noch warten? Verglichen mit anderen Kommunen hat Thannhausen sogar relativ defensiv Bauland ausgewiesen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Stadt in Richtung Westen aus Gründen des Hochwasserschutzes gar keine Möglichkeit mehr hat, entsprechende Flächen auszuweisen. Trotzdem steht die Verwaltung aber auch der Rat unter Druck, Thannhauser Bürgern, die am Ort bleiben wollen, auch entsprechende Angebote zu machen. Bereits jetzt gibt es mehr Anfragen als Plätze am Beatussteig. Geklagt wurde übrigens auch damals, als das Baugebiet, in dem die Vertreter der Initiative jetzt wohnen, ausgewiesen wurde.