Mittelschwaebische Nachrichten
Verlobte misshandelt: kein Gefängnis
Mann kommt mit Bewährung davon
Memmingen Dreieinhalb Jahre Haft standen einem 36-Jährigen aus dem südlichen Landkreis Günzburg bevor, weil er seine ein Jahr jüngere Verlobte über Monate hinweg schwer körperlich misshandelt hatte. Doch dieses Urteil, das das Amtsgericht Günzburg im September vergangenen Jahres gefällt hatte, wurde nun in der Berufungsverhandlung aufgehoben. Das Landgericht Memmingen verurteilte den Mann nun zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
In der Verhandlung hatte es eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten gegeben. Der Mann gab seine Taten zu, dafür wurde ihm eine Bewährungsstrafe garantiert. In der ersten Instanz hatte das noch anders
Der Mann war offenbar eifersüchtig
ausgesehen. Damals hatte der Mann nur einen Faustschlag eingeräumt, alles weitere hätte sich die frühere Verlobte ausgedacht. Die Vorwürfe wogen jedoch schwer. Im November 2014 hatten die Misshandlungen begonnen, offenbar aus Eifersucht. Weil der Mann dachte, seine Freundin würde fremdgehen, schlug er sie immer wieder. Laut Aussage der Frau zog er so heftig an den Haaren, dass sie später ausfielen und sie heute eine Perücke tragen muss. Der Mann zwang sie, sich nackt an ein Fenster zu stellen und drückte eine Zigarette auf ihrer Haut aus. Bei einer anderen Gelegenheit versetzte er seiner damaligen Verlobten so massive Faustschläge aufs Ohr und in den Unterleib, dass ein Gerichtsmediziner bei der Verhandlung in Günzburg von Lebensgefahr sprach. Das Amtsgericht glaubte der Frau und folgte damals der Forderung der Staatsanwaltschaft. In der Berufungsverhandlung räumte der Mann nun doch die Vorwürfe ein. Wie ein Gerichtssprecher berichtet, entschuldigte er sich auch bei seiner Ex-Freundin. Sie trat als Nebenklägerin in dem Prozess auf.
Im Rahmen eines Täter-OpferAusgleichs verpflichtete der Mann sich auch, 7500 Euro an die Frau zu zahlen. All das ließ ihn letztendlich mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davonkommen.