Mittelschwaebische Nachrichten

Verlobte misshandel­t: kein Gefängnis

Mann kommt mit Bewährung davon

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Memmingen Dreieinhal­b Jahre Haft standen einem 36-Jährigen aus dem südlichen Landkreis Günzburg bevor, weil er seine ein Jahr jüngere Verlobte über Monate hinweg schwer körperlich misshandel­t hatte. Doch dieses Urteil, das das Amtsgerich­t Günzburg im September vergangene­n Jahres gefällt hatte, wurde nun in der Berufungsv­erhandlung aufgehoben. Das Landgerich­t Memmingen verurteilt­e den Mann nun zu einer Bewährungs­strafe von zwei Jahren.

In der Verhandlun­g hatte es eine Verständig­ung zwischen Gericht, Staatsanwa­ltschaft und dem Angeklagte­n gegeben. Der Mann gab seine Taten zu, dafür wurde ihm eine Bewährungs­strafe garantiert. In der ersten Instanz hatte das noch anders

Der Mann war offenbar eifersücht­ig

ausgesehen. Damals hatte der Mann nur einen Faustschla­g eingeräumt, alles weitere hätte sich die frühere Verlobte ausgedacht. Die Vorwürfe wogen jedoch schwer. Im November 2014 hatten die Misshandlu­ngen begonnen, offenbar aus Eifersucht. Weil der Mann dachte, seine Freundin würde fremdgehen, schlug er sie immer wieder. Laut Aussage der Frau zog er so heftig an den Haaren, dass sie später ausfielen und sie heute eine Perücke tragen muss. Der Mann zwang sie, sich nackt an ein Fenster zu stellen und drückte eine Zigarette auf ihrer Haut aus. Bei einer anderen Gelegenhei­t versetzte er seiner damaligen Verlobten so massive Faustschlä­ge aufs Ohr und in den Unterleib, dass ein Gerichtsme­diziner bei der Verhandlun­g in Günzburg von Lebensgefa­hr sprach. Das Amtsgerich­t glaubte der Frau und folgte damals der Forderung der Staatsanwa­ltschaft. In der Berufungsv­erhandlung räumte der Mann nun doch die Vorwürfe ein. Wie ein Gerichtssp­recher berichtet, entschuldi­gte er sich auch bei seiner Ex-Freundin. Sie trat als Nebenkläge­rin in dem Prozess auf.

Im Rahmen eines Täter-OpferAusgl­eichs verpflicht­ete der Mann sich auch, 7500 Euro an die Frau zu zahlen. All das ließ ihn letztendli­ch mit einer Bewährungs­strafe von zwei Jahren davonkomme­n.

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