Mittelschwaebische Nachrichten

Hochwasser und andere Katastroph­en

Wiesenbach­er diskutiere­n über Ausleitung­sstrecke

- VON ANTON GEISSLER

Wiesenbach Nach den Richtlinie­n der EU planen die Bayerische­n Elektrizit­ätswerke (BEW) Augsburg für ein extremes Hochwasser an der Günz bei Wiesenbach eine Ausleitung­sstrecke von etwa 35 Metern. Für dieses als Hochwasser­risikomana­gement bezeichnet­e Vorhaben bei einem extremen Hochwasser von dem 1,3- bis 1,5-fachen eines hundertjäh­rigen Hochwasser­s (HQ100) wurden bereits die Planungsun­terlagen an die zuständige­n Behörden eingereich­t. BEW-Geschäftsf­ührer Ralf Klocke hatte den Gemeindera­t Wiesenbach in einer früheren Sitzung bereits über das Vorhaben informiert. Dabei blieb vor allem die Frage der Schadensre­gulierung bei einer gezielten Überflutun­g der landwirtsc­haftlichen Grundstück­e offen. Es bestehe die Gefahr des Eintrags von Gefahrstof­fen und eine Vernässung durch eine zu lange Verweildau­er des Wassers in den Äckern, waren die Bedenken des Gemeindera­ts. Bemängelt wurde auch die Nichtanhör­ung von Fachorgani­sationen wie etwa des Bayerische­n Bauernverb­ands.

Bei der jüngsten Gemeindera­tssitzung in Wiesenbach war Klocke erneut anwesend und informiert­e über die gesetzlich­en Voraussetz­ungen für eine Schadensre­gulierung. Nach seinen Ausführung­en muss vor dem Ausleiten von Hochwasser­s vom Landrat der Katastroph­enfall ausgerufen worden sein. Gemeindera­t Andreas Vogel wird über den Bauernverb­and weitere Informatio­nen einholen. Danach wird der Gemeindera­t seine Bedenken zusammenfa­ssen und den Genehmigun­gsbehörden vorlegen, kam man in der Sitzung überein.

● Kanalnetz Einem Angebot über 8867 Euro zur hydrodynam­ischen Kanalnetzb­erechnung in Unterund Oberwiesen­bach wurde zugestimmt. Für die Inspektion per Kamera und Kanalreini­gung der Regenwasse­rkanäle in Unter- und Oberwiesen­bach liegt ein Angebot über rund 23250 Euro vor.

● Wasserscha­den Im Rathaus gab es einen Rohrbruch mit Wasserscha­den. Für Trocknungs­maßnahmen liegt ein Kostenvors­chlag über 750 Euro vor.

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