Mittelschwaebische Nachrichten
Kundin muss Kunde bleiben
80-Jährige streitet vergeblich für die weibliche Bezeichnung
Karlsruhe Das „-in“hat es Marlies Krämer angetan. Schon in den 90er Jahren verzichtete die heute 80-jährige Saarländerin auf ihren Pass. Der Grund: Sie konnte ihn lange nur als „Inhaber“unterschreiben. Die weibliche Form gab es damals nicht, also beantragte sie keinen neuen.
Nun hat sie mit ihrem Kampf für eine weibliche Anrede wieder die Gerichte beschäftigt. Krämer ärgerte sich, weil ihre Sparkasse sie stets nur als „Kunde“, „Kontoinhaber“ und „Sparer“ansprach. „Ich sehe das überhaupt nicht mehr ein, dass ich als Frau totgeschwiegen werde“, sagte sie und klagte – bis zum Bundesgerichtshof (BGH).
Der entschied gestern, dass es in Formularen keinen Anspruch auf eine weibliche Bezeichnung gebe. Die männliche Anrede verstoße nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, sagten die Richter – unter denen auch zwei Frauen waren. Vielmehr könne die männli- che Form „geschlechtsblind“verwendet werden.
Krämer hatte auf eine andere Entscheidung gehofft. Mit dem Urteil hat „der BGH eine Chance verpasst“, sagte sie. Aufgeben möchte die Sparkassen-Kundin übrigens nicht. Stattdessen plant sie nun, sogar vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Sollte auch dort ein negatives Urteil herauskommen, will sie am Europäischen Gerichtshof weiterkämpfen.