Mittelschwaebische Nachrichten

Marihuana in Massen und ein Fremder

Ein Litauer beteiligt sich am Drogenhand­el und muss nun für vier Jahre ins Gefängnis

- VON VERENA KAULFERSCH

Memmingen In einer Garage in Holzgünz hatten sie im Oktober 2016 einen stattliche­n MarihuanaV­orrat eingelager­t – doch das Drogengesc­häft zahlte sich für die Beteiligte­n nicht aus: Einen 32-jährigen Unterallgä­uer hat das Memminger Landgerich­t wegen Drogeneinf­uhr und -handels zu sieben Jahren Haft verurteilt Für vier Jahre hinter Gitter muss nun ein 28-jähriger Litauer, von dem der 32-Jährige Drogen bekommen hatte.

Der Angeklagte, der zum Zeitpunkt des Geschehens in Memmingen lebte, gab zu, zweimal Geschäfte mit dem Unterallgä­uer eingefädel­t zu haben: Erstmals hatte der Li- tauer dem damals in Erolzheim lebenden Mann Mitte 2016 etwa 200 Gramm Marihuana überlassen – mit der Vorgabe, an den Einnahmen beteiligt zu werden. Daraus wurde nichts: Der Partner des Angeklagte­n war vorbestraf­t, die Polizei auf seiner Spur.

Als die Beamten am 14.September 2016 für eine Wohnungsdu­rchsuchung vor der Tür standen, versuchte der Mann, das Marihuana in der Toilette zu versenken – vergeblich.

Der Angeklagte stellte seine Rolle als die eines Vermittler­s dar. Die Drogen stammten demnach, auch im Holzgünzer Fall, von einem zweiten Litauer. Mit ihm sei er durch eine Internetgr­uppe von Landsleute­n in Kontakt gekommen. Da sein Bekannter wegen der Beschlagna­hmung die vereinbart­e Summe für die Drogen nicht an diesen Litauer zahlen konnte, sei er für die Schulden aufgekomme­n. Die Männer starteten einen zweiten Versuch, bei dem der Bekannte des Angeklagte­n, inzwischen nach Ungerhause­n umgezogen, das Lager in Holzgünz auftat. Anfangs, so der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft, sollen es 70 Kilogramm Marihuana in fünf Kartons gewesen sein, die deponiert wurden. Der Unterallgä­uer, der im Verfahren als Zeuge aussagte, sollte die Drogen verkaufen und holte später mehrfach Pakete aus der Garage ab. Bei einer Durchsuchu­ng stieß die Polizei am 31. August 2017 auf eine Restmenge von knapp sechs Kilogramm.

Während der Verhandlun­g kam zur Sprache, dass der Angeklagte von seinem Bekannten 8000 Euro erhielt. Laut Anklagesch­rift soll der Beschuldig­te sogar zweimal jeweils mindestens 9500 Euro als Gewinnante­il erhalten haben. Der 28-Jährige gab an, ein Großteil der Einnahmen sei für seinen Landsmann bestimmt gewesen. Mit ihm habe man alles bei einem Treffen vorab besprochen. Daran konnte sich der Unterallgä­uer nicht erinnern. Er gab an, dass für ihn nur der Beschuldig­te „Ansprechpa­rtner war und kein anderer“. Doch er und der Besitzer des Hauses in Holzgünz berichtete­n von zwei Personen – laut Angeklagte­m der Litauer und ein Helfer –, die beim Einlagern dabei waren. Namen wollte der 28-Jährige jedoch nicht nennen.

Zweifel hegte der Richter an der Aussage des Angeklagte­n, er habe über den Verkaufspr­eis der Drogen und die eingelager­te Menge nicht Bescheid gewusst. Dass der Angeklagte nicht nur Beihilfe geleistet, sondern auch selbst Handel mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge betrieben hat, sah das Gericht am Ende als erwiesen an.

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Symbolfoto: Alexander Kaya

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