Mittelschwaebische Nachrichten
Hat er wirklich zugeschlagen?
Weil er eine Frau attackiert und ihren Sohn gebissen haben soll, musste sich ein Syrer in Günzburg verantworten. Doch was genau passiert war, konnte nicht geklärt werden
Landkreis Der Prozess verlief zäh. Und er zog sich mehr als drei Stunden hin. Dafür bot das Verfahren vor dem Amtsgericht Günzburg eine nicht uninteressante kleine Kulturkunde. Angeklagt war ein 27-jähriger Syrer, der als anerkannter Flüchtling im südlichen Landkreis lebt. Laut Anklage soll er vor knapp zwei Jahren seine ehemalige Freundin, eine Asylbewerberin aus dem Jemen, geschlagen, bedroht und beleidigt haben. Außerdem soll er das damals einjährige Kind der inzwischen 25-Jährigen gebissen haben. Abgesehen von den Beleidigungen, die der Angeklagte einräumte, stand Aussage gegen Aussage. Richter Walter Henle, die Staatsanwältin sowie die beiden Rechtsanwälte verständigten sich schließlich darauf, das Verfahren vorläufig einzustellen. Der Angeklagte muss 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen, außerdem musste er sich noch im Gerichtssaal bei der jungen Frau für seine Beleidigungen entschuldigen.
Die junge Frau lebte mit ihrer Familie in einer Asylbewerberunterkunft im südlichen Landkreis. We- ihres Kindes hatte sie ein eigenes Zimmer, in das auch ihr Freund, der syrische Flüchtling, eingezogen war. Ende Oktober 2016, so schilderte der Angeklagte dem Gericht, sei er todmüde von der Arbeit heimgekehrt. An Schlaf sei nicht zu denken gewesen, weil der seinerzeit einjährige Bub mit allerlei Gegenständen gegen die Heizung schlug. Seine Bitte an die junge Mutter, das Kind zu beruhigen, sei nicht erhört worden. In der Folge, das räumte der Syrer ein, habe er in der Erregung seine Freundin beleidigt. Später per Whatsapp auch mit allerlei Drohungen, die aber nicht ernst gemeint gewesen seien. Er habe die Frau aber weder geschlagen noch das Kind gebissen.
Dagegen blieb die Frau – eine junge Witwe – bei ihrer auch polizeilichen Aussage, ins Gesicht geschlagen, an den Haaren gezerrt und schmerzhaft am Oberarm gepackt worden zu sein. Zudem habe der Angeklagte gegen ihren Bauch geboxt, obwohl sie schwanger war – mutmaßlich von dem jungen Syrer. Ferner habe ihr Ex-Freund den kleinen Buben gebissen.
Über den zeitlichen Ablauf machte die Frau freilich unterschiedliche und in Teilen widersprüchliche Angaben – gegenüber der Krumbacher Polizei, ihrem Frauenarzt und auch vor Gericht. „Das bereitet mir Bauchschmerzen“, erklärte Richter Henle. Nicht auszuschließen sei, dass aufgrund falscher Aussagen ein Unschuldiger verurteilt werde, belehrte er die Jemenitin. Sie sei permanent in Angst gewesen, ließ die Frau von einer Dolmetscherin übersetzen. Ihr Ex-Freund habe unter anderem gedroht, sie und ihr Kind zu töten, sie in den Jemen ausweisen und für verrückt erklären zu lassen. Außerdem habe er gefordert, das ungeborene Kind abzutreiben, da es ein Mädchen sei.
Der wahre Sachverhalt war letztlich kaum zu klären. Zumal die Dolmetscherin dem Gericht erklärte, manche Redewendung sei im arabischen Sprachraum anders gemeint als in Deutschland. „Ich bringe dich um“oder „Ich reiß’ dir die Augen aus dem Kopf“seien in Arabien durchaus übliche Floskeln, „du Hure“, was der Angeklagte sagte, sei dagegen die ultimative gesellschaftliche Ächtung, womöglich sogar das Todesurteil. Die Prozessbeteiligten einigten sich nach gut drei Stunden schließlich darauf, das Vergen fahren vorläufig einzustellen. Binnen sechs Monaten muss der Angeklagte 500 Euro Schmerzensgeld an den inzwischen dreijährigen Sohn zahlen, 1000 Euro an die Frau. Zahlt er nicht, wird das Verfahren neu aufgerollt. Wie tief die gegenseitigen Verwundungen sitzen, zeigte der Ablauf der vom Richter zusätzlich geforderten Entschuldigung des Angeklagten. Nur mühsam waren die Ex-Partner bereit, die Entschuldigung auszusprechen beziehungsweise zu akzeptieren.
Eine kleine Lehrstunde in deutscher Rechtskunde wurde schließlich auch dem Bruder des Angeklagten und dem Vater der jungen Frau zuteil. Ersterer saß mit Käppi im Gerichtssaal. Er wurde von Walter Henle ebenso über die Gepflogenheiten vor Gericht unterrichtet wie der Vater, der in kurzen Hosen erschienen war. „Gehen Sie in kurzen Hosen auch in die Moschee?“, fragte der Richter. Der Vater verneinte. Der gleiche Respekt gelte auch gegenüber dem Gericht, beschied Henle. Der Prozess endete mit einer versöhnlichen Geste. „Tschüss“, winkte der Richter der inzwischen geborenen Tochter der jungen Frau zu.