Mittelschwaebische Nachrichten
Regeln für Ritter und andere Besucher
Die Stadt Mindelheim hat wie im Fasching auch für das anstehende Frundsbergfest eine Allgemeinverfügung erlassen. Was das für Gäste und Beteiligte bedeutet und welche Straßen gesperrt sind
Mindelheim Erstmals hat die Stadt Mindelheim im Februar Regeln für das Feiern aufgestellt – nämlich im Fasching –, nun tut sie es aufgrund des Erfolgs wieder, und zwar für das Frundsbergfest, das diese Woche beginnt. In einer sogenannten „Allgemeinverfügung“legt die Stadt einen Veranstaltungsbereich fest, in dem bestimmte Richtlinien gelten. Der Veranstalter bekommt dadurch mehr Rechte, weil er sozusagen „Hausrecht“auf den Straßen hat. Ordnungsamtsleiter Ralf Müller vergleicht eine solche Verfügung mit einem Bescheid oder einem Verkehrsschild. Doch was steht drin in dem vier Seiten langen Text? ● Wann gelten die Regeln? Die Allgemeinverfügung gilt während des Frundsbergfestes, und zwar im Detail: von Freitag, 29. Juni, 18 Uhr, bis Montag, 2. Juli, 4 Uhr; von Freitag, 6. Juli, 19 Uhr, bis Montag, 9. Juli, 4 Uhr.
● Wo gilt die Allgemeinverfügung? Die Fläche, innerhalb derer die Allgemeinverfügung gilt, umfasst, grob gesagt, die Mindelheimer Altstadt. An den Umzugssonntagen wird die Veranstaltungsfläche um die Fahrbahnen und Gehwege entlang der Aufstellungs- und Umzugsfläche, die außerhalb des Altstadtrings liegen, erweitert
● Was ist verboten? Es ist verboten, außerhalb der offiziellen Eingänge den Veranstaltungsraum zu betreten, vor allem dürfen keine Absperrungen überwunden werden. Alkoholhaltige Getränke dürfen nicht mit hineingenommen werden. Der Frundsberg Festring und die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma dürfen es verbieten, Alkohol mit auf das Gelände zu bringen und sie dürfen diese Getränke entsorgen – das gilt sinngemäß auch für Alkohol, der mit in die Altstadt und damit auf die Veranstaltung gebracht wurde. Die Veranstaltungsfläche darf nicht mutwillig verunreinigt werden. Personen, die nicht als Teilnehmer erkennbar sind, dürfen keine Schauoder Echtwaffen mit sich tragen. Sie dürfen erst auf die Veranstaltung, wenn sie ihre Waffen abgelegt und sicher verwahrt haben. Ohne die Genehmigung des Frundsberg Festrings und Absprache mit dem Ordnungsamt sind Vorführungen und Auftritte nicht registrierter Personen und Gruppen verboten. Dies gilt vor allem für Künstler, die offenes Feuer nutzen. Es ist verboten, Behältnisse aus zerbrechlichem, splitterndem oder hartem Material, wie Flaschen, Gläser, Dosen und Krüge mitzuführen, die nicht zu einem historischen Gewand gehören. Auch Feuerwerkskörper, Schreckschusswaffen oder Ähnliches haben im Veranstaltungsbereich nichts verloren. Es ist verboten, dort mit Drohnen zu fliegen.