Mittelschwaebische Nachrichten
Gemeinderat gegen Befreiung
Balzhausen In den Bebauungsplänen gibt es meist Festsetzungen, die im Großen und Ganzen eingehalten werden sollten. Für Ausnahmen müssen Befreiungen beantragt werden. Um eine derartige Ausnahme ging es nun vor der Sommerpause in Balzhausen. Eine einheimische Bauwerberin möchte ein Wohnhaus mit Doppelgarage errichten. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kellerberg II“. Die Festsetzungen dieses Planes werden von der Bauherrin jedoch nicht eingehalten, weshalb ein Baugenehmigungs-Verfahren erforderlich ist, erläuterte Bürgermeister Daniel Mayer. Das Vorhaben weicht laut den vorgelegten Bauunterlagen in Sachen Dachneigung, Kniestock und Stützmauern entlang der Grundstücksgrenze vom Plan ab. Nach Auffassung des VGBauamtes sind diese Abweichungen städtebaulich nicht vertretbar. Zudem wurde bisher solchen Befreiungen in diesem Ausmaß in Baugebiet Kellerberg II noch nie zugestimmt, erläuterte der Bürgermeister.
Nun entspann sich eine rege Diskussion, die sich im Kern um den bestehenden Bebauungsplan und dessen Festsetzungen drehte, die doch sehr veraltet seien und einer Neufassung bedürften. Sie sollten den heutigen Gepflogenheiten entsprechen und dem aktuellen Baustil angepasst werden, waren sich alle einig. Michael Leinweber plädierte für eine Ablehnung der Befreiung, da bisher auch so gehandelt wurde. Stephanie Schütz und Herbert Scheffler äußerten, dass die Bauplanung sehr vernünftig sei, aber die Festsetzungen lassen dies einfach nicht zu. „Wenn wir dies genehmigen, wurden die früheren Bauherrn benachteiligt“, meinte Herbert Wieser. Wolfgang Bollinger und Wolfgang Neu waren der Meinung, dass der Bau grundsätzlich zu bejaen sei, „aber wenn wir hier befreien, verlieren wir unsere Glaubwürdigkeit“. Zweite Bürgermeisterin Adelinde Baur schlug schlichtend vor, die Bauherrin soll nochmals mit dem VG-Bauamt Thannhausen und dem Landratsamt Verbindung aufnehmen und bei einer Umplanung besonders bei der Dachneigung Klarheit schaffen. Bei der anschließenden Abstimmung gab es 8:4-Votum gegen die Befreiungen.