Mittelschwaebische Nachrichten
Haftstrafe für notorischen Langfinger
Ein 35-jähriger Frührentner war auf Diebeszug in Dillingen, Lauingen und Günzburg. Dabei demolierte er ein Auto. Vor Gericht überraschte er mit kuriosen Ausreden
Dillingen/Günzburg Die größte Sorge des Angeklagten galt zwei Smartphones. Deren Herausgabe forderte der 35-Jährige im Gerichtssaal des Dillinger Amtsgerichts mehrfach, unter anderem von einem Polizisten, der als Zeuge aussagte. So bald wird der Mann die ziemlich hochwertigen Mobiltelefone nicht brauchen: Er muss zunächst eine 18-monatige Haftstrafe absitzen. Die brummte ihm Richterin Gabriele Held wegen mehrfachen Diebstahls, unter anderem mit Waffen, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung, auf.
Der Auftakt zur Verhandlung des Dillinger Amtsgerichts begann holprig, denn der Angeklagte war zunächst nicht da. Sein Pflichtverteidiger, Adrian Graf, informierte die Richterin, dass er den Mandanten noch kurz zuvor gesehen hatte. Tatsächlich kam der 35-Jährige gerade noch rechtzeitig, machte aber einen äußerst unruhigen, fahrigen Eindruck. Die Anklage gegen den Mann umfasste drei Ladendiebstähle, darunter in zwei Elektronikmärkten in Dillingen und Günzburg, in Lauingen bei einem Drogeriemarkt und einem Textildiscounter von Oktober bis Dezember vergangenen Jahres. Außerdem war er trotz Hausverbots noch zweimal in Elektromärkten aufgetreten und hatte in Dillingen aus Frust den Außenspiegel eines geparkten Kleinwagens abgetreten.
Richterin Held versuchte, dem Angeklagten eine goldene Brücke zu bauen: „Es geht heute für Sie um einiges. Wenn Sie geständig sind, wirkt sich das positiv für Sie aus.“Das Angebot kam nicht von ungefähr: Erst im Juni 2017 war der 35-Jährige nach einer Haftstrafe entlassen worden.
Doch der Mann gab sich stur: Nach einem Gespräch mit seinem Anwalt stritt er alle Diebstähle ab, nur die Sachbeschädigung räumte er ein. Aber mit einer kuriosen Begründung: „Ich hatte einen epileptischen Anfall und hatte Zuckungen im Bein.“Damit kam er aber nicht durch. Eine Zeugin hatte den Angeklagten beobachtet, wie er vergeblich per Autostopp mitgenommen werden wollte, und sich dann an dem Kleinwagen abreagierte. Von einem Anfall hat die Zeugin, die die Polizei alarmierte, nichts bemerkt. Als die Beamten eintrafen, flüchtete der Verdächtige Richtung Bahnhof, wurde dort aber erwischt.
Die Aufarbeitung der Diebstähle erwies sich als schwierig. In Günzburg soll der Angeklagte aus einem Lagerraum des Elektromarktes zwei Soundbars geklaut haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden zwei dieser Zusatzlautsprecher zwar gefunden, aber die stammen angeblich aus einem Internetkauf. Wegen fehlender Seriennummern war kein eindeutiger Nachweis des Diebstahls möglich. Das klappte bei einem Laptop besser. Der Angeklagte hatte den Computer im Wert von knapp 700 Euro in der Dillinger Filiale des Marktes in eine mitgebrachte Tasche gepackt – und wollte damit den Laden verlassen.
Als er merkte, dass man ihn beobachtet hatte, packte er das Gerät schnell wieder aus. Vor Gericht behauptete er: „Ich habe nur probieden ren wollen, ob das Gerät in die Tasche passt“. Der Filialleiter und eine Kassiererin hatten das verdächtige Verhalten des Mannes aber beobachtet, wie sie als Zeugen sagten. Und eine Aufnahme der Videoüberwachung zeigte den Mann bei seiner Aktion eindeutig. Erschwerend kam dazu, dass er in der Laptop-Tasche ein Camping-Essbesteck hatte. Das wird juristisch als Diebstahl mit Waffen gewertet, gleich, ob bei der Tat eingesetzt oder nicht, und daher höher bestraft. In Lauingen hatte der Angeklagte eine Spielekonsole samt Controller und Spiele-DVD mitgehen lassen – die Tat wurde von Angestellten beobachtet. Auf der Flucht schwang sich der Täter auf ein Rennrad, wie Zeugen vor Gericht bestätigten. Sowohl Konsole wie Rad wurden in der Wohnung des Mannes sichergestellt. Ebenfalls in Lauingen hatte der 35-Jährige in einem Textilmarkt zwei Markenwinterjacken geklaut und wurde dabei von Überwachungskameras gefilmt. Der Angeklagte hat bereits eine üppige kriminelle Vorgeschichte mit 15 Einträgen im Bundeszentralregister, darunter einschlägige Delikte sowie Betrug und Betäubungsmittelstraftaten. So forderte Staatsanwalt Nicolas Pfeil angesichts „beträchtlicher krimineller Energie“eine Haftstrafe von 18 Monaten. Verteidiger Graf sah den Diebstahl der Spielekonsole als nicht bewiesen an und beantragte eine einjährige Freiheitsstrafe. Das Urteil von Richterin Held entsprach mit 18 Monaten dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Eine Bewährung sei aufgrund der ungünstigen Sozialprognose nicht möglich. Dem Angeklagten empfahl sie eine Drogentherapie in der Haft. Der 35-Jährige maulte nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil noch weiter im Gerichtssaal und fühlte sich ungerecht behandelt. Ob er trotzdem bei der Staatsanwaltschaft die Rückgabe seiner Smartphones beantragt, blieb offen.