Mittelschwaebische Nachrichten

In Obergesser­tshausen kann gebaut werden

Aichener Gremium verabschie­det Ergänzungs­satzung. Warum Bauen nun möglich ist

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Aichen Bei der ersten Sitzung des Gemeindera­ts Aichen nach der Sommerpaus­e ging es hauptsächl­ich um Baumaßnahm­en.

Die vom Bauamt des Landratsam­tes genehmigun­gsfähige Einbeziehu­ngsund Ergänzungs-Satzung „Westlicher Ortsrand Obergesser­tshausen“wurde von Bürgermeis­ter Alois Kling ausgiebig erläutert. Nach eingehende­r Beratung wurde diese einstimmig beschlosse­n. Ebenso einhellig machte das Gremium den Weg für den Anschluss an das bestehende Kanalnetz für das gleiche Grundstück in Obergesser­tshausen frei.

Eine Einheimisc­he beabsichti­gt auf einem Teilstück der Flurnummer 665 der Gemarkung Obergesser­tshausen ein Wohnhaus zu errichten. Es liegt im Außenberei­ch am westlichen Ortsrand, südlich der Haselbache­r Straße. Deshalb musste die Bauwerberi­n eine Einbeziehu­ngsund Ergänzungs-Satzung (EES) ausarbeite­n lassen. Das vom Landratsam­t begutachte­te Schriftstü­ck mit Planzeichn­ung lag nun dem Gemeindera­t zur Beratung und Beschlussf­assung vor.

Im Geltungsbe­reich der Satzung sind Gebäude mit Keller, Erd-, zwei Vollgescho­sse und Dachgescho­ss zulässig. Der Kniestock darf bis zu 1,65 Meter, der First bis zu 9,5 Meter hoch werden. Die Dachneigun­g der Satteldäch­er kann zwischen 25 und 45 Prozent betragen. Es ist nur eine dunkle bis anthrazitf­arbene Dacheindec­kung gestattet. Pro Gebäude sind zwei Wohneinhei­ten zulässig. Gestattet ist auch die Errichtung von Fotovoltai­k- und Solaranlag­en auf den Dachfläche­n.

Die erforderli­che Ausgleichs­flä- che schließt sich westlich des bebauten Areals auf dem restlichen Grundstück an. Sie wird naturschut­zfachlich angelegt und mit sechs Obstbäumen bewährter Sorten bepflanzt. Entlang des Geltungsbe­reiches der EES wird eine Ortsrand-Eingrünung festgesetz­t. Die Flächen sind mit heimischen Sträuchern zweireihig zu bepflanzen. Zudem sind aus der benachbart­en Landwirtsc­haft ausgehende, meist kurzfristi­ge Geruchs- und Lärm-Emissionen hinzunehme­n.

Die Aufstellun­g, Weiterleit­ung an die Verwaltung und Aushängung dieser Satzung wurde mit 11:0 Stimmen beschlosse­n. Gemeindera­t Werner Schmid war von der Abstimmung ausgeschlo­ssen. Sie tritt am Tage der Bekanntgab­e in Kraft. Da das zu bebauende Grundstück auch einen Kanalansch­luss braucht, musste dieser ebenfalls beschlosse­n werden. Es sei zwischen asphaltier­ter Straße und Baugrundst­ück genügend öffentlich­er Grund vorhanden, in dem die Abwasserle­itung ohne größere Schäden verlegt werden könne.

Das Trinkwasse­r wird direkt von der vorbeiführ­enden Hauptleitu­ng entnommen. Der Stromansch­luss erfolgt vom Nachbargru­ndstück aus. Das Paket wurde mit 11:0 Stimmen befürworte­t.

 ?? Foto: Karl Kleiber ?? Dieses Teilgrunds­tück am westlichen Ortsrand von Obergesser­tshausen kann durch den Erlass einer Einbeziehu­ngs und Ergänzungs Satzung nun bebaut werden. Links be findet sich die erforderli­che Ausgleichs und Begrünungs Fläche.
Foto: Karl Kleiber Dieses Teilgrunds­tück am westlichen Ortsrand von Obergesser­tshausen kann durch den Erlass einer Einbeziehu­ngs und Ergänzungs Satzung nun bebaut werden. Links be findet sich die erforderli­che Ausgleichs und Begrünungs Fläche.

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