Mittelschwaebische Nachrichten
In Obergessertshausen kann gebaut werden
Aichener Gremium verabschiedet Ergänzungssatzung. Warum Bauen nun möglich ist
Aichen Bei der ersten Sitzung des Gemeinderats Aichen nach der Sommerpause ging es hauptsächlich um Baumaßnahmen.
Die vom Bauamt des Landratsamtes genehmigungsfähige Einbeziehungsund Ergänzungs-Satzung „Westlicher Ortsrand Obergessertshausen“wurde von Bürgermeister Alois Kling ausgiebig erläutert. Nach eingehender Beratung wurde diese einstimmig beschlossen. Ebenso einhellig machte das Gremium den Weg für den Anschluss an das bestehende Kanalnetz für das gleiche Grundstück in Obergessertshausen frei.
Eine Einheimische beabsichtigt auf einem Teilstück der Flurnummer 665 der Gemarkung Obergessertshausen ein Wohnhaus zu errichten. Es liegt im Außenbereich am westlichen Ortsrand, südlich der Haselbacher Straße. Deshalb musste die Bauwerberin eine Einbeziehungsund Ergänzungs-Satzung (EES) ausarbeiten lassen. Das vom Landratsamt begutachtete Schriftstück mit Planzeichnung lag nun dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Im Geltungsbereich der Satzung sind Gebäude mit Keller, Erd-, zwei Vollgeschosse und Dachgeschoss zulässig. Der Kniestock darf bis zu 1,65 Meter, der First bis zu 9,5 Meter hoch werden. Die Dachneigung der Satteldächer kann zwischen 25 und 45 Prozent betragen. Es ist nur eine dunkle bis anthrazitfarbene Dacheindeckung gestattet. Pro Gebäude sind zwei Wohneinheiten zulässig. Gestattet ist auch die Errichtung von Fotovoltaik- und Solaranlagen auf den Dachflächen.
Die erforderliche Ausgleichsflä- che schließt sich westlich des bebauten Areals auf dem restlichen Grundstück an. Sie wird naturschutzfachlich angelegt und mit sechs Obstbäumen bewährter Sorten bepflanzt. Entlang des Geltungsbereiches der EES wird eine Ortsrand-Eingrünung festgesetzt. Die Flächen sind mit heimischen Sträuchern zweireihig zu bepflanzen. Zudem sind aus der benachbarten Landwirtschaft ausgehende, meist kurzfristige Geruchs- und Lärm-Emissionen hinzunehmen.
Die Aufstellung, Weiterleitung an die Verwaltung und Aushängung dieser Satzung wurde mit 11:0 Stimmen beschlossen. Gemeinderat Werner Schmid war von der Abstimmung ausgeschlossen. Sie tritt am Tage der Bekanntgabe in Kraft. Da das zu bebauende Grundstück auch einen Kanalanschluss braucht, musste dieser ebenfalls beschlossen werden. Es sei zwischen asphaltierter Straße und Baugrundstück genügend öffentlicher Grund vorhanden, in dem die Abwasserleitung ohne größere Schäden verlegt werden könne.
Das Trinkwasser wird direkt von der vorbeiführenden Hauptleitung entnommen. Der Stromanschluss erfolgt vom Nachbargrundstück aus. Das Paket wurde mit 11:0 Stimmen befürwortet.