Mittelschwaebische Nachrichten
Das Erschließungsrecht beschäftigte den Deisenhauser Gemeinderat
An einigen Straßen herrscht noch Ausbau- oder Nachbesserungsbedarf. Welche dies in den einzelnen Ortsteilen sind
Deisenhausen Das Thema „Erschießungsrecht“beschäftige den Gemeinderat Deisenhausen in seiner jüngsten Sitzung. Das geänderte bayerische Kommunalabgabengesetz lässt eine Abrechnung nach Erschließungsrecht (Anlieger 90 Prozent, Gemeinde 10 Prozent) nicht mehr zu, wenn seit dem Beginn der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsstraße mindestens 25 Jahre vergangen sind. Für sogenannte „Altlasten“, also Straßen, die schon mehr als 25 Jahre im unfertigen Zustand sind, gibt der Gesetzgeber den Gemeinden eine Frist bis zum 1. April 2021, diese endgültig herzustellen und abzurechnen.
In der Gemeinde Deisenhausen wären dies nach Einschätzung der Verwaltung sechs Straßen. Lediglich bei einer Straße stellte der Gemeinderat Bedingungen an die Anlieger, damit sie von einem teuren Gesamtausbau verschont bleiben würden.
Bürgermeister Norbert Weiß erläuterte einleitend die Rechtslage und die Kriterien, die bei der Entscheidung des Gemeinderates für oder gegen einen Ausbau eine Rolle spielen sollten. Es soll seiner Meinung nach eine sachliche und eine nicht allein vom Geld abhängige Entscheidung sein. Im Vordergrund solle die Überlegung stehen, ob es der Zustand der Straße erforderlich mache, diese mittelfristig auszubauen. Er zählte die Anforderungen auf, die vom Gesetzgeber an eine technisch richtig hergestellte Erschließungsstraße gestellt werden. Dazu gehörten eine funktionierende Straßenentwässerung, eine ausreichende Straßenbeleuchtung, ein tragbarer Untergrund, eine Einfassung des Straßenrandes sowie eine Asphaltdeckschicht. Außerdem soll die Straße im Eigentum der Gemeinde sein.
Auch wenn jeweils nicht alle Anforderungen erfüllt werden, sieht der Gemeinderat keinen kurzfristigen Handlungsbedarf bei der Günztalstraße und der Straße „An der Günz“in Deisenhausen, „Am Haldenberg“und „Am Mühlberg“in Oberbleichen und am südlichen Bereich des Graswegs in Unterbleichen. Bekannte aktuelle Probleme wie ein „Wassersack“(Wasserverbleib auf Straße) nach Starkregen „An der Günz“werden mit punktuellen Maßnahmen, etwa dem Anbringen eines Sickerschachtes, zu lösen versucht. Probleme mit der Entwässerung gibt es auch „Am Mühlberg“, wo ein Anlieger klagt, dass bei Starkregen immer wieder Wasser in seine Garageneinfahrt „schießt“. Zur Entlastung werden die beiden Einlaufschächte im Sportplatzweg und kurz vor dem betreffenden Grundstück mit einem echten Tiefpunkt ausgebildet, sodass das Wasser auch wirklich ablaufen kann, hieß es in der Sitzung. Zugleich werden vom Anlieger eigene Anstrengungen zum Abhalten des Wassers aus seinem Grundstück erwartet. Ansonsten bliebe der Gemeinde die Möglichkeit für einen teuren Vollausbau. Etwas anders gelagert ist die Situation bei der Anliegerstraße zur östlichen Ortsrandbebauung von Nordhofen, weil dort noch überhaupt keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist. Der Gemeinderat beabsichtigt, diese zu installieren und dann nach Erschließungsrecht (90 Prozent Anlieger) abzurechnen. Sollten die Anleger nicht mitziehen, werde auch hier ein Vollausbau mit einer Straßenverbreiterung von drei auf rund 4,5 Meter zur Diskussion stehen.