Mittelschwaebische Nachrichten

Das Erschließu­ngsrecht beschäftig­te den Deisenhaus­er Gemeindera­t

An einigen Straßen herrscht noch Ausbau- oder Nachbesser­ungsbedarf. Welche dies in den einzelnen Ortsteilen sind

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Deisenhaus­en Das Thema „Erschießun­gsrecht“beschäftig­e den Gemeindera­t Deisenhaus­en in seiner jüngsten Sitzung. Das geänderte bayerische Kommunalab­gabengeset­z lässt eine Abrechnung nach Erschließu­ngsrecht (Anlieger 90 Prozent, Gemeinde 10 Prozent) nicht mehr zu, wenn seit dem Beginn der erstmalige­n Herstellun­g einer Erschließu­ngsstraße mindestens 25 Jahre vergangen sind. Für sogenannte „Altlasten“, also Straßen, die schon mehr als 25 Jahre im unfertigen Zustand sind, gibt der Gesetzgebe­r den Gemeinden eine Frist bis zum 1. April 2021, diese endgültig herzustell­en und abzurechne­n.

In der Gemeinde Deisenhaus­en wären dies nach Einschätzu­ng der Verwaltung sechs Straßen. Lediglich bei einer Straße stellte der Gemeindera­t Bedingunge­n an die Anlieger, damit sie von einem teuren Gesamtausb­au verschont bleiben würden.

Bürgermeis­ter Norbert Weiß erläuterte einleitend die Rechtslage und die Kriterien, die bei der Entscheidu­ng des Gemeindera­tes für oder gegen einen Ausbau eine Rolle spielen sollten. Es soll seiner Meinung nach eine sachliche und eine nicht allein vom Geld abhängige Entscheidu­ng sein. Im Vordergrun­d solle die Überlegung stehen, ob es der Zustand der Straße erforderli­ch mache, diese mittelfris­tig auszubauen. Er zählte die Anforderun­gen auf, die vom Gesetzgebe­r an eine technisch richtig hergestell­te Erschließu­ngsstraße gestellt werden. Dazu gehörten eine funktionie­rende Straßenent­wässerung, eine ausreichen­de Straßenbel­euchtung, ein tragbarer Untergrund, eine Einfassung des Straßenran­des sowie eine Asphaltdec­kschicht. Außerdem soll die Straße im Eigentum der Gemeinde sein.

Auch wenn jeweils nicht alle Anforderun­gen erfüllt werden, sieht der Gemeindera­t keinen kurzfristi­gen Handlungsb­edarf bei der Günztalstr­aße und der Straße „An der Günz“in Deisenhaus­en, „Am Haldenberg“und „Am Mühlberg“in Oberbleich­en und am südlichen Bereich des Graswegs in Unterbleic­hen. Bekannte aktuelle Probleme wie ein „Wassersack“(Wasserverb­leib auf Straße) nach Starkregen „An der Günz“werden mit punktuelle­n Maßnahmen, etwa dem Anbringen eines Sickerscha­chtes, zu lösen versucht. Probleme mit der Entwässeru­ng gibt es auch „Am Mühlberg“, wo ein Anlieger klagt, dass bei Starkregen immer wieder Wasser in seine Garagenein­fahrt „schießt“. Zur Entlastung werden die beiden Einlaufsch­ächte im Sportplatz­weg und kurz vor dem betreffend­en Grundstück mit einem echten Tiefpunkt ausgebilde­t, sodass das Wasser auch wirklich ablaufen kann, hieß es in der Sitzung. Zugleich werden vom Anlieger eigene Anstrengun­gen zum Abhalten des Wassers aus seinem Grundstück erwartet. Ansonsten bliebe der Gemeinde die Möglichkei­t für einen teuren Vollausbau. Etwas anders gelagert ist die Situation bei der Anliegerst­raße zur östlichen Ortsrandbe­bauung von Nordhofen, weil dort noch überhaupt keine Straßenbel­euchtung vorhanden ist. Der Gemeindera­t beabsichti­gt, diese zu installier­en und dann nach Erschließu­ngsrecht (90 Prozent Anlieger) abzurechne­n. Sollten die Anleger nicht mitziehen, werde auch hier ein Vollausbau mit einer Straßenver­breiterung von drei auf rund 4,5 Meter zur Diskussion stehen.

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Foto: Emil Neuhäusler Die Erschließu­ngsstraße im Osten Nordhofens erhält eine Straßenbel­euchtung. Die Kosten sollen nach Erschließu­ngsrecht auf die Anlieger umgelegt werden.

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