Mittelschwaebische Nachrichten
Genehmigung bleibt weiter umstritten
Gericht hat noch nicht zu Fall in Egenhofen entschieden
Augsburg/kammeltal Der juristische Streit um eine Baugenehmigung für einen Gewerbebetrieb im Kammeltaler Ortsteil Egenhofen steht vor einem ungewissen Ausgang. Zunächst soll der Gemeinderat am kommenden Dienstag über einen kurzfristig eingereichten Plan befinden, ob bauliche Lärmschutzmaßnahmen möglich sind. Erst danach will das Augsburger Verwaltungsgericht entscheiden, ob die Baugenehmigung des Landratsamtes überhaupt rechtsgültig war.
Bei der Verhandlung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts wurde nun deutlich, dass die Zulassung eines lärmintensiven Unternehmens neben einem allgemeinen Wohngebiet in Egenhofen zumindest fraglich, wenn nicht gar rechtswidrig ist. Ein dort ansässiger Autohändler hatte, wie mehrfach berichtet, gegen die von der Kreisbehörde erteilte Erlaubnis zur Nutzungsänderung geklagt, weil der Betrieb seiner Ansicht nach zu viel Lärm und Staub verursache. Die Kammervorsitzende Beate Schabert-zeidler kritisierte, dass die streitenden Parteien bisher zu keiner einvernehmlichen Lösung gekommen sind, obwohl seit der Sitzung im April mehrere Monate vergangen waren.
Die vom Landratsamt verfügten Auflagen, die lärmintensiven Arbeiten auf bestimmte Zeiten am Tag zu begrenzen, seien unkontrollierbar, meinte die Richterin. In einem erst Ende November dem Landratsamt vorgelegten Tekturplan sollen bauliche Maßnahmen den Lärm und die Staubentwicklung begrenzen. Die dafür vorgesehenen hohen Mauern, die unter anderem Baugrenzen überschreiten, werden von der Kreisbehörde aber als problematisch eingestuft. Am Dienstag nächster Woche wird der Tekturplan im Kammeltaler Gemeinderat behandelt, wie Bürgermeister Matthias Kiermasz informierte, der zusammen mit seinem Stellvertreter Johann Anwander als Beigeladener an der Verhandlung des Verwaltungsgerichts teilnahm.
Die vom Unternehmen zwischenzeitlich als Ausweichquartiere ins Auge gefassten Grundstücke sind aus Sicht der Kammeltaler Verwaltung ungeeignet. Ob die Einhausungsvorschläge eine gewisse Verbesserung bringen würden, konnte eine Umweltingenieurin vom Landratsamt dem Gericht nicht bestätigen, da sie keine ausreichenden Informationen habe. Ob die Baugenehmigung Bestand hat und die Baggerarbeiten in Egenhofen weitergehen dürfen, wird erst Ende kommender Woche klar sein, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf dem Tisch liegt.