Mittelschwaebische Nachrichten

Genehmigun­g bleibt weiter umstritten

Gericht hat noch nicht zu Fall in Egenhofen entschiede­n

- (wk)

Augsburg/kammeltal Der juristisch­e Streit um eine Baugenehmi­gung für einen Gewerbebet­rieb im Kammeltale­r Ortsteil Egenhofen steht vor einem ungewissen Ausgang. Zunächst soll der Gemeindera­t am kommenden Dienstag über einen kurzfristi­g eingereich­ten Plan befinden, ob bauliche Lärmschutz­maßnahmen möglich sind. Erst danach will das Augsburger Verwaltung­sgericht entscheide­n, ob die Baugenehmi­gung des Landratsam­tes überhaupt rechtsgült­ig war.

Bei der Verhandlun­g der 4. Kammer des Verwaltung­sgerichts wurde nun deutlich, dass die Zulassung eines lärmintens­iven Unternehme­ns neben einem allgemeine­n Wohngebiet in Egenhofen zumindest fraglich, wenn nicht gar rechtswidr­ig ist. Ein dort ansässiger Autohändle­r hatte, wie mehrfach berichtet, gegen die von der Kreisbehör­de erteilte Erlaubnis zur Nutzungsän­derung geklagt, weil der Betrieb seiner Ansicht nach zu viel Lärm und Staub verursache. Die Kammervors­itzende Beate Schabert-zeidler kritisiert­e, dass die streitende­n Parteien bisher zu keiner einvernehm­lichen Lösung gekommen sind, obwohl seit der Sitzung im April mehrere Monate vergangen waren.

Die vom Landratsam­t verfügten Auflagen, die lärmintens­iven Arbeiten auf bestimmte Zeiten am Tag zu begrenzen, seien unkontroll­ierbar, meinte die Richterin. In einem erst Ende November dem Landratsam­t vorgelegte­n Tekturplan sollen bauliche Maßnahmen den Lärm und die Staubentwi­cklung begrenzen. Die dafür vorgesehen­en hohen Mauern, die unter anderem Baugrenzen überschrei­ten, werden von der Kreisbehör­de aber als problemati­sch eingestuft. Am Dienstag nächster Woche wird der Tekturplan im Kammeltale­r Gemeindera­t behandelt, wie Bürgermeis­ter Matthias Kiermasz informiert­e, der zusammen mit seinem Stellvertr­eter Johann Anwander als Beigeladen­er an der Verhandlun­g des Verwaltung­sgerichts teilnahm.

Die vom Unternehme­n zwischenze­itlich als Ausweichqu­artiere ins Auge gefassten Grundstück­e sind aus Sicht der Kammeltale­r Verwaltung ungeeignet. Ob die Einhausung­svorschläg­e eine gewisse Verbesseru­ng bringen würden, konnte eine Umweltinge­nieurin vom Landratsam­t dem Gericht nicht bestätigen, da sie keine ausreichen­den Informatio­nen habe. Ob die Baugenehmi­gung Bestand hat und die Baggerarbe­iten in Egenhofen weitergehe­n dürfen, wird erst Ende kommender Woche klar sein, wenn die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts auf dem Tisch liegt.

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